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Hallo,
auf der Suche nach einer möglichen Lösung meines Problemes bin ich hier gelandet und hoffe, dass es einige Hinweise gibt - die Aussage "Such Dir einen Anwalt" bitte ich zu unterlassen, denn BEVOR ich einen Anwalt einschalte, möchte ich eben um Tipps bitten, vielleicht gibt es hier erfahrene User bzw. Menschen mit ähnlich gelagerten Problemen.
Also, ich bin nebengewerblich selbstständig (Medien, Werbung, Internetprogrammierung) und habe ein kleines Büro in meiner Wohnung, natürlich alles ordentlich angemeldet. Nun habe ich bei unitymedia einen Telefon- und DSL-Anschluss bestellt, weil die Telekom hier im kleinen Ort nur max. 2000er DSL hinbekommt - was schon arg langsam ist, vor allem wenn man im bzw. mit dem Internet arbeitet. Ich bekam auch recht schnell meine neuen Rufnummern und eine Anmeldebestätigung. Schon bei der Bestellung habe ich darauf hingewiesen, dass es ggf. Probleme beim Anschließen geben könnte - und genau so ist es gekommen:
Der Hauptübergabepunkt befindet sich am Haus des Nachbarn bzw. an einem Gebäudeteil der unserem Nachbarn gehört. Wir leben als Mieter in einem genau daran angrenzenden Teil, dieser Teil gehört einem Nachlassverwalter (nach dem Tod des Besitzers wollte keiner das Objekt haben). Dummer Weise war der frühere Besitzer der Schwiegervater des Mannes, der im angrenzenden Objekt lebt. BEIDE Objekte haben die gleiche Hausnummer. Nun wollte der Techniker von unitymedia anschließen, muss dazu aber kurz in den Keller des Nachbarn und kurz auf den Dachboden - weil eben da das "Hauptkabel" ankommt. Auch meine Nachbarin hat über einen Wechsel zu unitymedia nachgedacht, sie wohnt im gleichen Objekt wie wir. Fazit: Der Nachbar lässt den Techniker NICHT in sein Objekt um uns am einzig vorhandenen Anschluss zu konnektieren. Der Nachbar ist ohnehin eine sehr "streitbare" Person, alle versuche von sachlichen Dialogen schlagen fehl.
Nun die Frage:
Gibt es IRGENDEINE rechtlich klare Grundlage die den Nachbarn dazu veranlassen MUSS, dem Techniker Zugang zu gewähren? Als Stichwort sei hier gegeben: "Eingriff in die laufende Selbstständigkeit", will sagen: Der Nachbar sorgt durch sein Verhalten dafür, dass ich mein Gewerbe nicht vollumfänglich bzw. effektiver ausüben kann. Oder habt Ihr da andere "Angriffspunkte"? Unitymedia scheint mit diesem Vorgang überfordert, die wollen nach dem "Nein" des Nachbarn nun intern die Dispo anschreiben um abzuwarten was in so einem (wohl seltenen Fall) zu tun ist.
Ich freue mich über JEDEN sachdienlichen Tipp, Hinweis oder Zaunpfahlwink....
auf der Suche nach einer möglichen Lösung meines Problemes bin ich hier gelandet und hoffe, dass es einige Hinweise gibt - die Aussage "Such Dir einen Anwalt" bitte ich zu unterlassen, denn BEVOR ich einen Anwalt einschalte, möchte ich eben um Tipps bitten, vielleicht gibt es hier erfahrene User bzw. Menschen mit ähnlich gelagerten Problemen.
Also, ich bin nebengewerblich selbstständig (Medien, Werbung, Internetprogrammierung) und habe ein kleines Büro in meiner Wohnung, natürlich alles ordentlich angemeldet. Nun habe ich bei unitymedia einen Telefon- und DSL-Anschluss bestellt, weil die Telekom hier im kleinen Ort nur max. 2000er DSL hinbekommt - was schon arg langsam ist, vor allem wenn man im bzw. mit dem Internet arbeitet. Ich bekam auch recht schnell meine neuen Rufnummern und eine Anmeldebestätigung. Schon bei der Bestellung habe ich darauf hingewiesen, dass es ggf. Probleme beim Anschließen geben könnte - und genau so ist es gekommen:
Der Hauptübergabepunkt befindet sich am Haus des Nachbarn bzw. an einem Gebäudeteil der unserem Nachbarn gehört. Wir leben als Mieter in einem genau daran angrenzenden Teil, dieser Teil gehört einem Nachlassverwalter (nach dem Tod des Besitzers wollte keiner das Objekt haben). Dummer Weise war der frühere Besitzer der Schwiegervater des Mannes, der im angrenzenden Objekt lebt. BEIDE Objekte haben die gleiche Hausnummer. Nun wollte der Techniker von unitymedia anschließen, muss dazu aber kurz in den Keller des Nachbarn und kurz auf den Dachboden - weil eben da das "Hauptkabel" ankommt. Auch meine Nachbarin hat über einen Wechsel zu unitymedia nachgedacht, sie wohnt im gleichen Objekt wie wir. Fazit: Der Nachbar lässt den Techniker NICHT in sein Objekt um uns am einzig vorhandenen Anschluss zu konnektieren. Der Nachbar ist ohnehin eine sehr "streitbare" Person, alle versuche von sachlichen Dialogen schlagen fehl.
Nun die Frage:
Gibt es IRGENDEINE rechtlich klare Grundlage die den Nachbarn dazu veranlassen MUSS, dem Techniker Zugang zu gewähren? Als Stichwort sei hier gegeben: "Eingriff in die laufende Selbstständigkeit", will sagen: Der Nachbar sorgt durch sein Verhalten dafür, dass ich mein Gewerbe nicht vollumfänglich bzw. effektiver ausüben kann. Oder habt Ihr da andere "Angriffspunkte"? Unitymedia scheint mit diesem Vorgang überfordert, die wollen nach dem "Nein" des Nachbarn nun intern die Dispo anschreiben um abzuwarten was in so einem (wohl seltenen Fall) zu tun ist.
Ich freue mich über JEDEN sachdienlichen Tipp, Hinweis oder Zaunpfahlwink....