Unitymedia Kabelanschluss Nachzahlung

Diskutiere Kabelanschluss Nachzahlung im Archiv Forum im Bereich TV und Radio; Liebe unitymedia Gemeinde, Ich wohne seit fast einem Jahr in einer neu gegründeten WG. Letze Woche kam ein Mitarbeiter von Unitymedia ohne...
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  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #1

biermudadreieck

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Liebe unitymedia Gemeinde,
Ich wohne seit fast einem Jahr in einer neu gegründeten WG. Letze Woche kam ein Mitarbeiter von Unitymedia ohne Vorankündigung vorbei, und wollte auch direkt in unsere Wohnung um uns dem Kabelanschluss zu entfernen, da unsere Fernsehgebüren nicht über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Im Bezug auf unseren Fernsehanschluss gibt es in unserem Mietvertrag keine Informationen. Einen Fernseher besitzen wir auch erst seit wenigen Monaten.
Mich würde interessieren ob, wir den geforderten Betrag von ca 18€ im Monat für den gesamten Zeitraum nachzahlen müssen oder nur für die Zeit in der der Fernsehranschluss auch wirklich benutzt wurde.

Liebe Grüße!
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #2

mauszilla

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Unabhängig ob er genutzt wurde und wie man das Nachweisen wollte, er war Aktiv und konnte genutzt werden.
Ob ihr den gesamten Zeitraum nachzahlen müsst, da dürften sich schon andere mit herum schlagen und ist wohl nicht ganz einfach.
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=47439&ccheck=1

Einfach würde es nur, wenn ihr den Dienst nicht nutzen wollt, da könnt ihr sagen unverlangt und weg damit.
Da es jedoch scheinbar genutzt wird, ist es schwer zu argumentieren :Aber erst seit xyz.
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #3

hajodele

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Wobei UM nichts in der WOHNUNG zu suchen hat, wenn kein Kabelinternetvertrag besteht.
Das ist NE4.
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #4

mauszilla

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Wenn in dem Haus keine Sternverkabelung existiert, muss er in der Wohnung die Dosen verplomben. Einfach im Keller abklemmen geht nur bei Stern oder wenn im ganzen haus keiner einen Vertrag hat.
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #5
kalle62

kalle62

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hallo

Es könnte vil sein das wenn es eine Wohngemeinschaft ist,das vil der Zeitraum vom längsten Mieter abgerechnet wird.Könnte dann richtig Teuer werden,den wenn man schon weis das man kein Kabelanschluss bezahlt.
Dann muss man auch da mit rechnen das man vil erwischt wird,ist genauso mit der GEZ Gebühr.

Und wie heißt es so schön,Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Aber ihr sein ganz Sicher das euer Vermieter vil doch für das ganze Haus/Wohnungen den Kabelanschluss bezahlt.? (ist bei mir so,also in der Miete mit drin).

gruss kalle
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #6
Dinniz

Dinniz

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Wobei UM nichts in der WOHNUNG zu suchen hat, wenn kein Kabelinternetvertrag besteht.
Das ist NE4.
Das stimmt so nicht ganz.
Wie bereits gesagt ist bei einer Baumstruktur die Sperrung nur mit einer Plombe möglich.
4 Pfl ichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen
Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht dem Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen
nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken.
Des Weiteren sorgt er für Strom und Potenzialausgleich gemäß VDE.
4.2 Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in
öff entlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig ist und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische
Verträglichkeit entsprechen.
4.3 Der Kunde wird alle Installations-, Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Breitbandkabelnetz des Kabelnetzbetreibers
einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch den Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten
Personen ausführen lassen.
4.4 Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Kabelnetzbetreibers, die dieser nur aus sachlichen Gründen
verweigern darf, die Produkte des Kabelnetzbetreibers Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen. Der Kunde
wird ferner für alle Entgelte und Schäden aufkommen, die durch die von ihm zu vertretende unbefugte Nutzung der
Produkte durch Dritte entstehen.
4.5 Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber Änderungen in der Anzahl der an den Übergabepunkt angeschlossenen Wohneinheiten,
etwaiger Änderungen der vertraglichen Grundlage (z. B. Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche
Nutzung) sowie eintretende Änderungen seines Namens, seiner Anschrift oder des Standortes eines etwaig überlassenen
Kabelmodems unverzüglich mitteilen. Insbesondere wird der Kunde darauf hingewiesen, dass bei einer Veränderung der
Objektadresse ein über einen Telefonanschluss des Kabelnetzbetreibers abgesetzter Notruf nicht mehr der korrekten
Adresse zugeordnet werden kann.
4.6 Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber nach vorheriger Absprache im Rahmen des ihm rechtlich und tatsächlich
Möglichen Zugang zum Übergabepunkt oder zum Hausverteilernetz ermöglichen, um Sperrungen des Kabelanschlusses
oder einzelner Produkte – auch für andere Nutzer – vorzunehmen oder aufzuheben.
4.7 Der Kunde wird die ihm von dem Kabelnetzbetreiber überlassene Hardware pfl eglich behandeln und weder ihr Gehäuse
öff nen noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpfl ichtet, den Kabelnetzbetreiber
über sämtliche Beeinträchtigungen dessen Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung,
Beschädigung oder Verlust, unverzüglich zu informieren und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung auch schriftlich
zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann der Kabelnetzbetreiber den Vertrag
außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
4.8 Die Installation der Hardware obliegt dem Kunden. Er stellt auch die zum Empfang des Produkts über das Empfangsgerät
hinaus notwendigen Endgeräte (insbesondere das Fernsehgerät) zur Verfügung.
4.9 Der Kunde nutzt die Produkte des Kabelnetzbetreibers nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen
Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Einrichtungen nutzen oder Anwendungen ausführen, die zu Veränderungen an
der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes des Kabelnetzbetreibers oder eines anderen Telekommunikationsnetzes
führen könnten.
4.10 Der Kunde ist verpfl ichtet, die Regelungen für den Jugendschutz einzuhalten. Insbesondere stellt er hierzu sicher,
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #7

hajodele

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Wie bereits gesagt ist bei einer Baumstruktur die Sperrung nur mit einer Plombe möglich.
Das ist durchaus möglich.
Wenn ich aber genau aus deinem Ausschnitt der AGB zitieren darf:
4.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen
Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht dem Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen
nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken.
Diese Absprache hat aber nicht stattgefunden.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich aktuell zig Personen herumtreiben, die unter solchem Vorwand Zutritt zur Wohnung haben wollen.

Ein Typ, der einfach so an der Tür klingelt, ist einfach mal verdächtig und wird höflich, aber bestimmt abgewiesen.
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #8

mauszilla

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Ein Typ, der einfach so an der Tür klingelt, ist einfach mal verdächtig und wird höflich, aber bestimmt abgewiesen.

und was hat das mit der Frage des TE zu tun?
Es geht hier um die Nachzahlung ;)
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #9
Dinniz

Dinniz

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Wie bereits gesagt ist bei einer Baumstruktur die Sperrung nur mit einer Plombe möglich.
Das ist durchaus möglich.
Wenn ich aber genau aus deinem Ausschnitt der AGB zitieren darf:
4.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen
Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht dem Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen
nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken.
Diese Absprache hat aber nicht stattgefunden.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich aktuell zig Personen herumtreiben, die unter solchem Vorwand Zutritt zur Wohnung haben wollen.

Ein Typ, der einfach so an der Tür klingelt, ist einfach mal verdächtig und wird höflich, aber bestimmt abgewiesen.
Bitte Punk 4.6 beachten - nicht 4.1
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #10

hajodele

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Auch in 4.6 steht "Nach vorheriger Absprache"
Das Problem ist übrigens auch, dass kein Vertrag besteht und damit auch keine AGB herangezogen werden können.

Zur eigentlichen Frage:
Ich kann mir schwer vorstellen, dass UM eine nachträgliche Rechnung schickt.
Dazu müssten sie ja erst mal das "Ab wann" definieren. Das können sie aber ohne weiteres nicht.
Dann kann man immer noch reagieren.
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #11

mauszilla

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Im Falle von 4.6 ist der Kunde der Hauseigentümer der mit der Installation des ÜP die AGB akzeptiert hat ;)
Und ja auch Käufer von Immobilien übernehmen diese Rechte und Pflichten beim Kauf mit ;)

Ab wann lässt sich leicht nachvollziehen über das Datum des Mietvertrages oder der Meldung bei der GEZ.
Da man im TV Fall nicht den Gebrauch sondern die Möglichkeit des Gebrauches zahlt....
Wie gesagt, will man kein Kabel ist es einfach. Unverlangt sollen sie es abklemmen.
Will man Kabel kann es zu berechtigter Nachzahlung kommen, da es ja auch schon genutzt wurde/wird.

Ist auch immer wieder traurig, das etwas genutzt wird ohne dafür zu zahlen und wenn es auffällt ist das Gejammer wegen Nachzahlungen da. Hätte man es ordentlich angemeldet hätte keiner gefragt.

Schwarz sehen lohnt eben nicht!
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #12

hajodele

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m Falle von 4.6 ist der Kunde der Hauseigentümer der mit der Installation des ÜP die AGB akzeptiert hat ;)
Und ja auch Käufer von Immobilien übernehmen diese Rechte und Pflichten beim Kauf mit ;)
Selbstverständlich. Aber es kann ja nicht sein, dass da einfach Irgendeiner vor der Tür steht und reingelassen werden will.
Wenn der Vertragspartner der Vermieter ist, sollte dieser dabei sein oder einen wenigstens informieren.
Für mich ist es jedenfalls unklar, ob diese fremde Person tatsächlich was mit UM zu tun hat. Da hilft auch kein Firmenausweis, da ich nicht wissen kann, wie diese aussehen. Ich muss ja auch nicht wissen, ob der Vermieter den NE4-Bereich einer anderen Firma übertragen hat.
Ab wann lässt sich leicht nachvollziehen über das Datum des Mietvertrages oder der Meldung bei der GEZ.
Warum muss von wem der Mietvertrag rausgerückt werden?
GEZ hilft gar nicht weiter, weil man diese auch für DVB-S und DVB-T bezahlen muss. Falsch: Es muss inzwischen von jedem Haushalt bezahlt werden.
Das blose Vorhandensein einer Dose genügt IMHO nicht.
Ist auch immer wieder traurig, das etwas genutzt wird ohne dafür zu zahlen
Hier gebe ich dir Recht.
Es ist aber so, dass Viele einfach nicht wissen, dass das u.U. kostenpflichtig sein kann.
Dazu ist das ganze TV-Geschäft viel zu undurchsichtig. z.B. ist man über die Nebenkosten oder (zentrales) SAT außen vor.

p.s. Hier noch ein anderer Thread zum gleichen Thema: http://unitymedia-helpdesk.de/forum/viewtopic.php?f=20&t=7122
Man beachte dabei insbesondere die Anmerkungen von "Hemapri"
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #13

mauszilla

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Ab wann lässt sich leicht nachvollziehen über das Datum des Mietvertrages oder der Meldung bei der GEZ.
Warum muss von wem der Mietvertrag rausgerückt werden?
GEZ hilft gar nicht weiter, weil man diese auch für DVB-S und DVB-T bezahlen muss. Falsch: Es muss inzwischen von jedem Haushalt bezahlt werden.
Das blose Vorhandensein einer Dose genügt IMHO nicht.

Die kann durchaus helfen, denn die GEZ ist an einen Ort gebunden und nicht an eine Person wie es früher mal war ;)
Heißt Meldung bei der GEZ kann als Veranschlagungszeitrum durchaus hilfreich sein.

Ist wie bei den Verkehrsmitteln, da zahlst auch nicht nur das nach was du angeblich schwarz gefahren bist, sondern direkt eine Saftige Pauschale ;)
Wer bei Einzug auch nicht mit dem Vermieter zusamen die Zählerstände Notiert, zahlt auch eventuelle Kosten für Renovierung, Besichtigungen etc.

Und seien wir mal offen zueinander, was ist bei Besichtigung eine der Standartfragen? Sat, Kabel oder Terrestrisch?

Auch wenn einer kein TV schaut, Radio hören so gut wie alle. Wer also die Dose in der Wand nicht nutzen will, kann auch bei Einzug dafür sorgen, das sie keine Kosten verursacht.

Witzig das du auf einen User besonders hinweist, der offensichtlich keine Ahnung hat, siehe den Blödsinn den er absondert, man könne TV nicht herausfiltern. Das geht via Sperrfilter sehr wohl ohne das Telefon oder Internet gleich mit weg sind.

Auch das man TV-Empfang messen kann, siehe Klage gegen Samsung wo es genau darum geht, das deren TVs ungefragt die Infos übers Netz senden.
Mag sein, das ich mich gerade wie ein Aluhutträger anhöre, nur traue ich den Firmen fast alles zu und noch mehr.
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #14
Mueck

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p.s. Hier noch ein anderer Thread zum gleichen Thema: http://unitymedia-helpdesk.de/forum/viewtopic.php?f=20&t=7122
Man beachte dabei insbesondere die Anmerkungen von "Hemapri"
Na wenn schon ein Faden zitiert wird, in dem ich mich beteiligt habe, gleich mal aufgreifen ... ;-)

Wie man dort lesen kann, habe ich seit Jahresanfang bei (damals noch) KabelBW Internet+Telefon gebucht OHNE Fernsehen, weil DVB-T reicht mir, privates Unterschichtenfernsehen muss ich mir nicht antun ... Sollte da wider Erwarten doch mal was interessantes kommen, geht vieles inzwischen auch per Netz ...

Offenbar hat man bei der recht aufwändigen Installiererei (der Kabelanschluss war jahrzehntelang ungenutzt, Kabel war irgendwo zwischendrin abgeklemmt, das alte, ziemlich dünne in der Wohnung, das zunächst reaktiviert wurde, war zu schwächlich und musste neu gelegt werden) keinen Filter für TV gesetzt, denn irgendwann kam ein Kärtchen sinngemäß mit der Frage, ob ich den Kabelanschluss wolle oder man mir diesen sperren darf ... Beschwert bei KabelBW, was das solle, schließlich habe ich den Kabelanschluss gebucht und bezahle den. Antwort unbrauchbar. Dann Telefonanruf, aus dem auch hervor ging, dass die Kabelfernsehen, nicht Kabelanschluss meinen ... Irgendwann noch ein solches Kärtchen, seitdem noch nix wieder, war aber auch eine Weile weg.

Hemapri hat dort behauptet, dass weder das Messen ginge (keine Ahnung, ob er damit Recht hat, dafür verstehe ich zu wenig über diese Art Messtechnik, bei Telefon ginge es tw., siehe Faden dort), noch dass es solche Filter überhaupt gäbe. Letzteres wage ich aber zu bezweifeln, da es genug zum Zeitpunkt des Beitrags nebenan gegoogelte Treffer gibt, die halbwegs plausibel von solchen Filtern berichteten. Evtl. kann das ja jemand hier mal genauer klären, was von dieser seiner Behauptungen zu halten ist ...

Übrigens: Als ich vor 18 Jahren hier einzog, hat man wohl offenbar auch "vergessen", das Kabel stillzulegen. Wir/ich hatten aber damals Hausantenne mit den 3 ÖR und lange Zeit Sat auf'm Balkon. Von den 2 Dosen hier hatten wir halt zufällig zuerst die Hausantenendose getestet und die hatte genau das erwartete (und laut Mietvertrag auch mitgemietete Hausantennen-)Signal, Rest kam per Sat ...
Irgendwann Jahre später kam dann auch jemand angedackelt wegen Kabelfernsehen, warum wir Kabel haben, aber nix zahlen (glaub nicht KabelBW, sondern jemand anderes, RKS Südwest oder so? Glaub zwischenzeitig von KabelBW übernommen ...?).

Ja nun, nix bestellt davon, also auch keine rechtliche Grundlage was zu bezahlen ...
Wenn jemand "vergisst", eine Leitung ganz abzuklemmen, wie damals, oder, wie im jetzigen Fall, keine technischen Voraussetzungen schafft (ob nun durch "Vergessen" des Filters oder wegen Nichtmöglichkeit eines Filters lt. Nachbarfaden), dass nur genau das bestellte auch genutzt wird, wie soll das eine rechtliche Basis dafür sein, irgendwelche Forderungen auf Nachzahlungen zu stellen?

Der erste Fall ist schon ewig her, aber meiner dunklen Erinnerung nach hat das damals auch keiner versucht ...
Und sollte nun jemand wegen "vergessenen" Filter sowas versuchen wollen, würde der Hobbyjurist in mir sehr aktiv ... Der Vertrag ist eindeutig auf nur Internet+Telefon abgeschlossen. Wenn die mir angeblich was liefern, was ich gar nicht wollte: Deren Problem ...
Ich zahle ja auch nix für die Grußkärtchen etc. mit meinem eingedruckten Namen, die jedes Jahr vor Weihnachten eintrudeln. Die kommen auf einen Stapel und können gerne wieder bei mir abgeholt werden.
Und wenn KabelBW unerwünschte Elektronen mit TV dran durch die Leitung schickt, kann es die hier auch gerne unter der Dose zusammenfegen und wieder mitnehmen ...

Ich bekam auch mal eine Weile eine Zeitung eines Sprachbewahrungsvereins zugeschickt ohne Hinweise darauf, warum ich zu dieser Ehre kam ... Lesenswert war sie teilweise, aber Geld hätte ich dafür freiwillig nicht ausgegeben. Mag sein, dass ich denen mal als potentieller Interessent auffiel im Netz irgendwo, würde mich nicht wundern ... Womöglich verteilen sie auch an ausgewählte, positiv aufgefallene Leute von sich aus kostenlos ihre Zeitung? Mein Verein verteilt ja auch Zeitschriften kostenlos zu Werbezwecken. Jedenfalls stand da nie was zum Grund der unverlangten Zusendung. Und erraten muss ich das auch nicht. Erst nach vielen Ausgaben lag dann was bei mit "Wenn sie weiterhin ...", aber von Nachforderungen war nie die Rede. Die Basis dafür fehlt einfach ...

So würde ich das auch beim Kabel sehen: Keine Vertragsbasis, keine Mäuse.
Bei der GEZ ist das anders, weil es da statt einer Vertragsbasis eine Gesetzesbasis gibt, die schon alleine am Vorhandensein ehedem eines Empfängers, nun einer Bude geknüpft ist, egal ob man's nutzt oder nicht.
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #15
Mueck

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Die kann durchaus helfen, denn die GEZ ist an einen Ort gebunden und nicht an eine Person wie es früher mal war ;)
Heißt Meldung bei der GEZ kann als Veranschlagungszeitrum durchaus hilfreich sein.
Nö, da die GEZ-Meldung unabhängig von TV-/Radiokonsum ist ...
Ist wie bei den Verkehrsmitteln, da zahlst auch nicht nur das nach was du angeblich schwarz gefahren bist, sondern direkt eine Saftige Pauschale ;)
Der Beförderungsvertrag wird mit dem Betreten des Beförderungsmittel geschlossen und es gibt eine gesetzliche Grundlage dafür.
Wenn Dir unverlangt eine Haltestelle vors Haus gesetzt wird, löst das aber auch keine Zahlungspflicht aus, nur weil die Haltestelle nun vor Deiner Tür ist ...
Und so ist es eben auch hier: Gar keine Vertragsbasis bei der WG. Bei mir wäre es eine nicht ausreichende Vertragsbasis, weil nur TV+Internet abgeschlossen.
Und seien wir mal offen zueinander, was ist bei Besichtigung eine der Standartfragen? Sat, Kabel oder Terrestrisch?
Wozu fragen, wenn Hausantenne im Mietvertrag steht und Sat auf den Balkon passt ... ;-)
Auch wenn einer kein TV schaut, Radio hören so gut wie alle. Wer also die Dose in der Wand nicht nutzen will, kann auch bei Einzug dafür sorgen, das sie keine Kosten verursacht.
Mein Radio hängt an der Hausantenne, mein Fernseher mit DVB-T-Empfänger auch.
Warum sollte ich mich also um eventuelle unerwünschten Signale an der Kabeldose kümmern?
Witzig das du auf einen User besonders hinweist, der offensichtlich keine Ahnung hat, siehe den Blödsinn den er absondert, man könne TV nicht herausfiltern. Das geht via Sperrfilter sehr wohl ohne das Telefon oder Internet gleich mit weg sind.
Ahja ... Unser Beiträge haben sich überschnitten. Damit ist diese Frage ja geklärt?! ;-)
Auch das man TV-Empfang messen kann, siehe Klage gegen Samsung wo es genau darum geht, das deren TVs ungefragt die Infos übers Netz senden.
Ungefragt Signale raussenden wäre noch mal was anderes als von irgendwoher messen können.
Bei der Telefonleitung der Nachbarin, siehe anderer Faden, hatte ich es ja kürzlich erst erlebt, dass das geht.
Fragt sich nur WAS möglich ist. Nur messen, ob IRGENDEIN Gerät dranhängt und reagiert (ein Telefon bspw. an der Telefonleitung) ist ja evtl. noch mal was anderes als rauszufinden, WAS für ein Gerät dranhängt.
An meiner Dose hängt ja nun das Modem. Kann auch gut sein, dass dieses reagiert, wenn man es aus der Ferne als Modem anspricht, so funktionieren ja die Wartungsupdates. Aber ein TV hinge ja an der selben Leitung wie das Kabelmodem und schließt genauso den Kreis, reagiert aber normalerweise nicht und sendet ein "ich bin ein TV!" (oder geht es bei der Samsungsache um sowas?), schon gar keine uralte Röhrenkiste wie meine ...
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #16

mauszilla

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Dein Fall liegt etwas differenzierter als der hiesige, da du ja Leistungen über das Kabel gebucht hast und dafür auch bezahlst. Filtern die den rest nicht heraus, musst du auch nichts dafür zahlen. Ganz einfach Sache.

Genauso einfach und von mir auch geschrieben, wenn kein Bedarf an Kabel-TV besteht. Wird abgeklemmt und gut ist.

Wird wie hier beschrieben jedoch schon schwarz geschaut (egal wie lange nun wirklich) und soll weiterhin laufen, ist es IMHO legitim den längsten Zeitraum anzunehmen, indem TV-Empfang via Kabel möglich wäre (Mietvertrag, GEZ oder Meldung Einwohnerregister).
Denn faktisch hätten die Mieter den Anschluss seit Einzug nutzen können und tun es auch schon. Wie lange sie ihn wirklich nutzen kann ja keiner wirklich belegen.

Wem würde man vor Gericht mehr glauben schenken - dem Hausbesitzer der Behauptet das der Dieb einsteigen wollte oder dem Dieb, der vor der Türe mit Dietrich in der Hand erwischt wurde und sagt es stimmt nicht?

Zum Thema Sperrfilter, gib doch einfach mal das Wort in der Suche hier ein und du wirst fündig ;)
Nö, da die GEZ-Meldung unabhängig von TV-/Radiokonsum ist ...

Schnallst du es nicht? es geht nicht um das was konsumiert wird, sondern um den Einzug in die Räumlichkeiten. Die kann man auch über die GEZ erfahren. Genauso wie die GEZ es übers Einwohnermelderegister erfährt und so seine Nachforderungen begründet.

Seit wann da ein aktiver Anschluss liegt weiß UM selber, nicht jedoch seit wann die Person da wohnt.
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #17
kalle62

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Und es stellt sich doch auch die Frage wer ist zbs der Hauptmieter der Wohnung bsw Wohngemeinschaft.
Und auf wenn sollte zbs ein Kabelanschluss laufen,wenn da zbs 3-4 verschiedene Leute/Mieter drin Wohnen.

Könnte es nicht vil auch an den Vermieter gehen,wenn die Leute/Mieter Sagen.
Ihnen wurde gesagt der Kabelanschluss ist pauschal in der Miete mit drin.(wie bei uns in der Warmmiete)

gruss kalle
 
  • Kabelanschluss Nachzahlung Beitrag #18

hajodele

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Schnallst du es nicht? es geht nicht um das was konsumiert wird, sondern um den Einzug in die Räumlichkeiten. Die kann man auch über die GEZ erfahren. Genauso wie die GEZ es übers Einwohnermelderegister erfährt und so seine Nachforderungen begründet.

Nennen wir das Teil mal nicht mehr GEZ, weil es so schon seit 2013 nicht mehr hies, sondern "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".
im Unterschied zu den Behörden läuft der Weg von Unternehmen nicht so, wie du dir das vorstellst.
Konkret: Meine Mutter führt eine Frühstückspension. Bei ihr wohnen akutell 2 Ungarn ganz normal als Frühstücksgäste, die irgendwo arbeiten. Als derzeitiger Wohnort haben sie Die Adresse meiner Mutter angegeben. Durch unvollständige Angaben haben die beiden plötzlich eine "Müllrechnung" vom Landratsamt bekommen und auch die Ex-GEZ hat sich schon gemeldet. Meine Mutter kümmert sich wegen der mangelnden Ahnung und Sprache der beiden um die Müllrechnung. Bisher waren das mehrere Telefonate mit der Gemeinde und dem Landratsamt. Ich versuchte das Gleiche vergeblich mit der Ex-GEZ: "Wir dürfen Ihnen leider keine Auskunft geben".

Die Frage ist auch weniger. ob UM irgendwas kann. Sondern, ob sie irgendwas macht.
Bisher ist mir hier kein Thread begegnet, in dem sich jemand beschwert hat, DASS UM eine Nachforderung gestellt hat.

Übrigens fällt mir gerade ein, dass sich "Dinitz", der offensichtlich was ähnliches wie "Hemapri" tut, in einem anderen Thread eine Bemerkung dazu fallen lies.
Mein Schwager hat vor mehreren Jahren von Kabel auf SAT gewechselt. Das betraf 3 WE. Nach dem Wechsel ist niemand gekommen. Später ist er von DSL auf Kabel gewechselt. Der Techniker hat eine Dose an den gewünschten Ort gelegt und diese verplompt. Alle anderen Dosen blieben unangetastet.
 
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