Na der Autor des Artikels ist nicht richtig informiert, denn genau diese beiden Alternativen zum Routerzwang werden genauso rechtswidrig sein, wie der Routerzwang als solches. Ein "Modem-Zwang" ist ausgeschlossen.
Es wird aber wohl de-facto auf so etwas rauslaufen.
Der Bundesrat hat bei der Abschaffung des Routerzwanges bemängelt, dass im Gesetz nicht drinsteht, dass Geräte nicht angeschlossen werden dürfen, die Schäden am Netz verursachen. Die Antwort der Bundesregierung war eindeutig:
Bereits jetzt ist es nicht zulässig, Geräte anzuschließen, die für das entsprechende Netz "nicht geeignet sind" und im Falle von Störungen am Netz, die durch ein "ungeeignetes" Gerät verursacht werden, kann man denjenigen, der das Gerät angeschlossen hat, für die Kosten haftbar machen.
Folgendes könnte passieren: Du schließt dein Kabelmodem deines Lieblingsherstellers an. Daraufhin ist das Kabelnetz aus irgend einem Grund gestört, die Firma mit 20 Mitarbeitern im Nachbarhaus hat ebenfalls kein Internet mehr und die Leute können deswegen nicht arbeiten. Nach einem Tag Fehlersuche wird das Problem gefunden: Das nicht-funktionierende Kabelmodem an deinem Anschluss.
Der Chef der Firma im Nachbarhaus verklagt dich auf Schadensersatz: 20 Mitarbeiter * 8 Stunden * 62 Euro / Mitarbeiterstunde = 9920 Euro.
Und laut Aussage der Bundesregierung wäre der Chef dabei voll im Recht: Es wurde ein "ungeeignetes" Gerät angeschlossen und derjenige, der dafür verantwortlich ist, muss nun die dadurch entstehenden Kosten zu 100% übernehmen:
- Wenn das Modem einen Sticker draufgeklebt hatte: "Geeignet für UnityMedia" muss der Modemhersteller die 9920 Euro bezahlen.
- Hat UnityMedia das Modem offiziell zertifiziert oder wurde es von UnityMedia (so wie heute die Zwangsmodems) gestellt, muss UnityMedia die 9920 Euro bezahlen (so, wie heute übrigens auch schon).
- Ist beides nicht der Fall, zahlst die 9920 Euro du.
Dieses Risiko wird den meisten Kunden einfach zu hoch sein...