Was passiert mit NE4 nach Vertragsende?

Diskutiere Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? im Telekommunikation allgemein Forum im Bereich Offtopic; Hallo Leute! Ich betreue ein größeres Haus, welche nicht von UM, sondern von einem anderen Kabelanbieter, vesorgt wird. Vor Ort liegt neben dem...
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #1

onkelicke

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Hallo Leute!

Ich betreue ein größeres Haus, welche nicht von UM, sondern von einem anderen Kabelanbieter, vesorgt wird.

Vor Ort liegt neben dem Hausanschluss des aktuellen Anbieters (ein regionaler) auch ein UM-Hausanschluss.
Es besteht also Wechselmöglichkeit.

Mein Problem ist, dass ich nicht genau weiß, was mit der Hausverkabelung geschieht, wenn ich einen Wechsel anstoße.
Nach dem mir vorliegenden Vertrag sieht es so aus, als hätte die damalige Hausverwaltung die NE4 durch den Anbieter bei Vertragsabschluss erstellen lassen.
Kann ich davon ausgehen, dass die NE4 nach Beendigung des Vertrages zu meiner freien Verfügung steht und durch UM eine Weiterversorgung über die bestehende NE4 rechtlich möglich ist (technisch mal außen vor gelassen, sieht mir aber ganz ordentlich gemacht aus alles)? Oder geht der gekündigte Anbieter nach Ablauf durch das Haus und zerstört seine Verkabelung?
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #2

robbe

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Die NE4 verbleibt im Haus. Interessiert UM nicht, ob diese in Benutzung ist oder nicht. Wäre auch viel zu aufwendig, bei jeder Vertragsbeendigung die NE4 abzubauen.
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #3
Bastler

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Diese Frage kann doch eigentlich nur der aktuelle Kabelbetreiber beantworten.
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #4

jenne1710

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Nein, du kannst da nicht von ausgehen, dass die NE4 defintiv verbleibt.

Der aktuelle Anbieter wird im aktuellen Vertrag (also der, von dem Du sprichst) den Passus haben, dass die NE4 nach einer Kündigung nicht mehr nutzbar sein wird. Zumindest zeigt es mir die Erfahrung bei NE4 Betreibern, die nicht Unitymedia sind. Das ist deren Geschäftsmodell: Signal von UM einkaufen, Anlage in die Häuser bauen und dann damit das Geld verdienen.

Oft passiert es dann, dass die NE4 zum Kauf angeboten wird. Entweder dem Eigentümer, oder aber der Unitymedia.

Jedoch ist dieses Szenario dann schon mal ein Rassel mit dem Säbel. Maximal ist es mal passiert, dass die Verkabelung zum Verstärker durchgeschnitten wurde.
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #5

robbe

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Seh es jetzt erst, das hier explitzit nicht von UM die Rede ist. Da sieht die Sache natürlich anders aus, da hilft nur nachfragen.
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #6

hajodele

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Vor einigen Jahren (zu Kabelbw-Zeiten) wurde es sogar in die AGB aufgenommen, dass es keinen Rückbau gibt.
Hintergrund ist vermutlich mehr der Abriss eines Hauses.

Wie viele Häuser nutzen auf dem gleichen Kabel SAT und Internet?
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #7

Hemapri

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Der aktuelle Anbieter wird im aktuellen Vertrag (also der, von dem Du sprichst) den Passus haben, dass die NE4 nach einer Kündigung nicht mehr nutzbar sein wird. Zumindest zeigt es mir die Erfahrung bei NE4 Betreibern, die nicht Unitymedia sind. Das ist deren Geschäftsmodell: Signal von UM einkaufen, Anlage in die Häuser bauen und dann damit das Geld verdienen.

Oft passiert es dann, dass die NE4 zum Kauf angeboten wird. Entweder dem Eigentümer, oder aber der Unitymedia.

Die Netzebene 4 kann nicht zum Verkauf angeboten werden, da sie in jeden Fall zum hoheitlichen Besitz des Objetkteigentümers gehört. Selbst, wenn ein Netzbetreiber oder sonst irgendein dritter eine BK-Verkabelung in einem Objekt errichtet, muss diesem klar sein, dass sie sofort in das Eigentum des Errichters übergeht. So ist das derzeit geltende Recht in Deutschland. Es kann sich aber ein Vertragspartner, so auch der Errichter der Anlage die Betriebs- und Nutzungsrechte über die Netzebene 4 per Vertrag mit dem Eigentümer oder einen von diesem bevollmächtigten, sichern. Was nach Ende dieses Vertrages mit der Netzebene 4 geschieht, ist dann wieder Sache des Objekteigentümers.

MfG
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #8
boba

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Die Netzebene 4 kann nicht zum Verkauf angeboten werden, da sie in jeden Fall zum hoheitlichen Besitz des Objetkteigentümers gehört. Selbst, wenn ein Netzbetreiber oder sonst irgendein dritter eine BK-Verkabelung in einem Objekt errichtet, muss diesem klar sein, dass sie sofort in das Eigentum des Errichters übergeht.
Des Errichters? Nicht des Objekteigentümers? Dein Posting verstehe ich sonst nicht. Es wäre doch gerade der springende Punkt, dass die NE4 nach Vertragsende zur Verfügung des Objekteigentümers verbleibt.
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #9

Hemapri

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Die Netzebene 4 gehört immer dem Objekteigentümer. Ein Errichter baut die Netzebene 4 letzlich für diesen. Entsprechend eines abgeschlossenen Vertrages darf er sie aber möglicherweise nicht nutzen oder vermarkten. Besteht dieser Vertrag nicht mehr, hat der Eigentümer auch alle Nutzungsrechte.

MfG
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #10

Joerg123

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Die Netzebene 4 kann nicht zum Verkauf angeboten werden, da sie in jeden Fall zum hoheitlichen Besitz des Objetkteigentümers gehört. Selbst, wenn ein Netzbetreiber oder sonst irgendein dritter eine BK-Verkabelung in einem Objekt errichtet, muss diesem klar sein, dass sie sofort in das Eigentum des Errichters übergeht. So ist das derzeit geltende Recht in Deutschland. Es kann sich aber ein Vertragspartner, so auch der Errichter der Anlage die Betriebs- und Nutzungsrechte über die Netzebene 4 per Vertrag mit dem Eigentümer oder einen von diesem bevollmächtigten, sichern. Was nach Ende dieses Vertrages mit der Netzebene 4 geschieht, ist dann wieder Sache des Objekteigentümers.
woher hast du diese Weisheit ?
wobei ich mich da weniger mit BK-Anlagen auskenne, sondern mehr im Strom-Bereich: da ist es nicht unüblich, dass ein Arealnetzbetreiber eine Mittelspannungsanlage in "deinem Haus" installiert, wofür der Bauherr auch gerne eine gute 6stellige Summe an Baukostenzuschuss bezahlt (aber immer noch billiger als alles komplett zu kaufen). Parallel dazu gibt es einen Nutzungsvertrag über 15-20 Jahre, doch selbst dann ist und bleibt die Anlage im Besitz des Arealnetzbetreibers, für den dauerhaften Zugriff auf sein Eigentum gibt es entsprechende Grundbucheinträge, welche ihm Zugang verschaffen.

Jetzt ist ein BK-Netz, selbst mit Übergabestation, Verstärker usw. sicherlich nur ein Bruchteil davon Wert und es stellt sich die Frage, wer das ganze noch kostendeckend, gar gewinnbringend, wieder ausbauen möchte, denn welchem anderen Kunden kann man schon alte Hardware einbauen, von den Kabeln ganz zu schweigen *g* hauptsächlich will ich mit dem Beispiel sagen, dass "nur" weil es in "deinem Haus" eingebaut ist, es ganz sicher nicht automatisch direkt zu deinem Eigentum wird *g* allerdings sehe ich bei BK-Komponenten selbst bei 100% Aufputz-Installation absolut nichts, was sich kostenmässig rechnet beim Ausbau = wird es wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit drin bleiben.
Viel interessanter wäre die Frage was passiert, wenn nach Mieterauszug der Eigentümer sagt: hey Unity, bau deinen Scheiss mal wieder ab, vor allem die AP verlegten Kabel stören mich *g* (und im Anschluss bitte die Durchbruchs- und Dübellöcher verschliessen und den Hausflur streichen lassen) Ich bin mir nicht sicher, dass die Eigentümer-Erklärung mit Erlaubnis zum Verlegen von Kabeln für einen Mieter, dies tatsächlich berücksichtigt :D
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #11
Bastler

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Viel interessanter wäre die Frage was passiert, wenn nach Mieterauszug der Eigentümer sagt: hey Unity, bau deinen [zensiert] mal wieder ab, vor allem die AP verlegten Kabel stören mich *g* (und im Anschluss bitte die Durchbruchs- und Dübellöcher verschliessen und den Hausflur streichen lassen) Ich bin mir nicht sicher, dass die Eigentümer-Erklärung mit Erlaubnis zum Verlegen von Kabeln für einen Mieter, dies tatsächlich berücksichtigt :D
Das kommt doch durchaus manchmal vor, dass komplette Anlagen zurück gebaut werden aus genau dem geannanten Grund. Nicht bei Vollausbauten (da hatte ich das aber auch schon, jedoch nur ein einziges mal in 12 Jahren), aber im HSI/Singleline Geschäft hatte ich solche Aufträge schon. Die Abreit wurde uns dann vom "Auftraggeber" (UM) bezahlt. Das ist natürlich nicht der Normalfall, aber dass sich Eigentümer so lange bei UM beschwert hatten, dass UM letzlich den Rückbau durchführt und zahlt gab es durchaus schon...

Genau so wie es auch schon Rückbau-Aufträge gab für ohne vorherige Genehmigung installierte Anlagen oder "verlegte" Kabel (der Begriff "verlegt" trifft es bei den HSI-Installationen mancher Subs haargenau, daher kann ich solche Beschwerden seitens Eigentümern voll verstehen)...

Deswegen ist meine Rede ja immer, sich alles vorher genehmigen zu lassen und den Kunden außerdem zu sagen, wenn sie ein Kabel ordentlich verlegt haben wollen machen sie es am besten lieber selbst :brüll: .
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #12

hajodele

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Es steht eigentlich alles hier: https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/Privatkunden/global/docs/agb/besgb-service-unitymedia.pdf
auf Seite 2 rechte Spalte (insbesondere 2.5)
 
  • Was passiert mit NE4 nach Vertragsende? Beitrag #13
MrHonk

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Da die Anlage in diesem Fall aber nicht von UM stammt, können deren AGB auch nicht angewendet werden.
 
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