Danke für den Hinweis. Bei mir ist die Situation ein wenig anders. Ich bewohne selbstgenutztes Eigentum. Ich komme aus einem anderem Haus, bei dem man sich damals für gemeinsamen Satellitenempfang entschied. Auf der einen Seite war das sehr ärgerlich, dass ich alle Endgeräte entsorgen durfte, denn die waren ausschließlich für den Satellitenempfang geeignet. Im Haus hier hat man sich eben für Kabel entschieden und die Kabelgrundgebühr wird, genau wie in dem Link der Verbraucherzentrale beschrieben, als Nebenkosten abgebucht. Einige der Wohnungen sind vermietet. Nun darf man gespannt sein, was die Hausbewohner machen werden, falls überhaupt ein Mieter sich sperrt, wenn die Nebenkosten nicht länger umgelegt werden dürfen. Genauso könnte natürlich auch einer der Bewohner, wie ich, auf die Idee kommen und versuchen auszuscheren. Spätestens dann hat sich das wohl mit einem gemeinsamen Vertrag erledigt. Was, oder ich habe es überlesen, nicht, so überhaupt nicht, aus dem Link hervorgeht, ist das Rechtsverhältnis zwischen Kabelanbieter und Nutzer. Es steht da zwar der Hinweis, dass man sehr langjährige Verträge geschlossen haben könnte, doch da steht nichts davon ob es auf Grund dieser Gesetzesänderung nun ein vorzeitiges Kündigungsrecht gibt. Was nützt es nämlich wenn ein oder mehrere Eigentümer ausscheren möchten, aber eine Vertragsbindung, z. B. noch bis zum Jahr 2030 läuft?
Der Mieter ist eigentlich fein raus. Dem kann das nämlich alles ab 7-2024 egal sein. Er kann konsequent die Umlage auf seine Mietnebenkosten verweigern. Aber auf der anderen Seite frage ich mich, wie man dann das "SCHWARZ"-Sehen verhindern will. Der Eigentümer kann, wenn der Mieter sich weigert, nicht dafür garantieren, das der Mieter doch TV schaut, obwohl er letztlich die Grundgebühr nicht mehr zahlt. Das wiederum kann dem Kabelanbieter egal sein solange irgendwer die Grundgebühr zahlt. Was mich wieder zu der Frage führt, kann man aus langjährigen Verträgen auf Grund dieser Gesetztesänderung als Hausgemeinschaft einzeln oder komplett austreten?
Ich glaube mit dem Gesetz wird - sicher nicht in der Fläche - aber vereinzelnt mehr Schaden angerichtet, als es bezwecken soll, oder?
Die technischen Alternativen sind schön erklärt worden. Ja na klar kann das zu mehr Last führen wenn über das Internet via Streamung durch andere Anbieter weiterhin TV geschaut wird. VF hat, zumindest ist das bei mir so, das IPTV im Router deaktiviert. Ich habe jedoch die Möglichkeit über Horizon GO zu schauen. Aktuell bietet VF GigaTV an. Aber es gibt, das habe ich recherchiert, keine GigaTV WindowsAPP. Die gibt es wohl für Android, meinetwegen auch IOS, habe ich nicht geprüft, aber eben nicht für Windows. Bei mir ist aber das Windows Basis einer Medienzentrale, insbesondere und hauptsächlich, weil diese HORIZON-BOX (ist ja letztlich ein SAMSUNG RECEIVER) eine absolute Katastrophe ist, schon damit angefangen, dass der IR-Sensor deaktiviert ist, man nur per BlueTooth das Teil ansteuern kann.
Weiterhin interessiert mich Fernsehen persönlich mal so überhaupt nicht mehr. Ich kann, was mich interessiert über Internet-Mediatheken schauen.
Für mich konkret bedeutet es, das ich etwa 85 Euro im Jahr für den Kabel-TV-Anschluss bezahle und weitere 10 Euro für die zusätzliche Option bestimmte Fernsehsender in HD schauen zu können, eine Horizon BOX zu haben und Horizon GO nutzen zu können. Das alles könnte ich günstiger haben, wenn ich z. B. so etwas wie ZAT*** nutze. Da kostet der Spaß 120 Euro im Jahr und es sind, auch wenn einem die Sender nicht interessieren mögen, angeblich mehr Sender in HD als bei VF.
Letztlich will ich aber auch das nicht.
Im Moment zahle ich also etwa 200 Euro im Jahr für etwas, was ich nicht möchte. Wobei mir persönlich jetzt die 200 Euro nicht wirklich weiterhelfen würden, wenn ich die nicht mehr zahlen müsste.
Mir geht es einfach um das WAS-WÄRE-WENN-SPIEL.