Unitymedia Kabelanschluss kündigen wegen Nichtnutzung

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  • Kabelanschluss kündigen wegen Nichtnutzung Beitrag #1

rulja

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Hallo, ich habe da ein kleines Problem den ich gerne noch vor dem einstehenden Umzug gerne regeln möchte.
Und zwar geht es darum:
in meine aktuelle Wohnsitz hat der Sohn von der Vermieterin sich darüber aufgeregt, dass er die Kosten für den (Kabel)Anschluss an sich übernommen hat. Es war sehr unangenehme Situation da er mir buchstäblich sehr viel Probleme gemacht! (Hat den Stecker aus den Verteiler gezogen und die Tür zu den Keller zugemacht, damit ich es nicht mehr nutzen kann. Der Elektroniker war da und hat es auch mitgekriegt.)
An den Erklärung meinerseits, dass der DSL Anschluss nichts mit den Kabelanschluss nichts zu tun haben, ist er partur nicht angegangen (genau so weniger wie die Vermieterin). Ich fühlte mich gezwungen das Kabelanschluss zu übernehmen, was meine Kosten gestiegen hat. Leider benutze ich diese Service auch nicht.
Jetzt möchte ich gerne umziehen, da die Umstände in der Wohnung ziemlich zugespitzt haben und wollte gerne wissen ob ich da einen gewissen Sonderkündigung mit den einhalten von drei Monate Kündigungsfrist aus Kulanz machen könnte, damit ich die Kosten für den Umzug mindern könnte.
Außerdem nutze ich diese Service in keinen Fall, habe nicht mal Resiver da oder ähnliches. Habe nur ein DSL Anschluss und wollte gerne nur bei den Internet bleiben, also nicht den DSL Anschluss kündigen.

Habe ich irgendeine Möglichkeit mich da dagegen in jegliche Sicht zu wehren?
 
  • Kabelanschluss kündigen wegen Nichtnutzung Beitrag #2

Joerg123

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Dein Problem wird nicht so wirklich klar - wenn du kein Kabel nutzt, dann kann der Vermieter doch auch den Stecker ziehen, ohne das es dich stören muss.
Aber du zahlst nur (mittlerweile) an deinen Vermieter die KabelTV-Grundgebühr (zum glotzen der unkodierten TV-Sender direkt mit einem kabeltauglichen TV-Gerät, oder Beistellreceiver) ? Dann ist das mit der Kündigung der Wohnung ja erledigt, wo kein Vertrag für nix... was willst du da bei wem kündigen ? das fällt unter Nebenkosten, Treppenhausbeleuchtungskosten musst du ja auch nicht "kündigen". Um dein DSL musst dich dich kümmern (kündigen, Umzug veranlassen).
Nebenbei: aktuell und bis irgendwann 2025 ist es tatsächlich rechtens, dass der Vermieter seinerseits beim Kabelanbieter für alle Wohneinheiten anmietet und dich als Mieter verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen (wenn man es drauf anlegt, kann man sich die Abrechnung von Vodafone natürlich zeigen lassen, um zu berechnen, dass es bei deiner Gebühr keine Fehlberechnung gab. Da siehst du dann ja auch, wieviele Wohneinheiten der Vermieter angemeldet hat - nicht das er da eine vergessen hat, sowas kommt schon mal vor *g*).
 
  • Kabelanschluss kündigen wegen Nichtnutzung Beitrag #3
boba

boba

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Ich fühlte mich gezwungen das Kabelanschluss zu übernehmen, was meine Kosten gestiegen hat. Leider benutze ich diese Service auch nicht.
Was genau hast du da übernommen? Hast du persönlich mit Vodafone einen Vertrag abgeschlossen? Hast du dazu Vertragsunterlagen von Vodafone erhalten und laufen direkt Abbuchungen an Vodafone? Oder läuft das über die Miete und du hast sonst gar nichts?

Es gibt für einen Kabelanschluss zwei kostenpflichtige Dinge. Zwei Sachen, die bezahlt werden können, je nachdem wie man den Kabelanschluss nutzt.

Das erste nennt sich Kabelanschlussgebühr und ist so eine Art Kabel-TV Grundgebühr. Sie muss bezahlt werden, wenn man einen Fernseher an die Dose anschließt und Fernsehen übers Kabel schaut. Mit dieser Kabelanschlussgebühr kannst und darfst du alle kostenlos (ohne Smartcard) verfügbaren Programme wie z.B. die öffentlich Rechtlichen sehen. Üblicherweise wird der Kabelanschluss vom Eigentümer für das ganze Haus abgeschlossen und die Kosten auf alle Mieter umgelegt. Laut Gesetz ist es zulässig, dass der Vermieter die Anschlussgebühr auf die Miete umlegt, egal ob man das fürs fernsehen nutzt oder nicht. Da kann man als Mieter gar nichts gegen machen, das ist einfach ein Posten in der Miete, der bezahlt werden muss. Erst ab 2025 oder so ist diese Praxis nicht mehr zulässig und darf nicht mehr zwangsweise auf die Miete umgelegt werden.

Die zweite Sache ist, wenn du Telefon, das Internet oder zusätzliches TV mit Smartcard über Kabel buchst. Dies trifft nur zu, wenn du das selbst bestellt hast. Das hat mit der Miete nichts zu tun. Das muss niemand zwangsweise nehmen, das bestellt man sich wenn man es braucht genau so, wie man sich auch DSL über Telefonleitung bei einem anderen Internetprovider bestellen würde.

Wenn es sich bei dir bei deinen unerwünschten Zahlungen um die Kabelanschlussgebühr handelt, dann musst du da nichts kündigen. Die hängt an der Wohnung, nicht am Mieter. Ziehst du aus, ist sie weg für dich. Es kann natürlich sein (und ist wahrscheinlich auch so), dass du in deiner neuen Wohnung auch einen Kabelanschluss vorfindest, und dort gibts auch die Kabelanschlussgebühr, ganz automatisch. Das ist dann aber nicht die alte, sondern eine andere, die zur neuen Wohnung gehört. Die kannst du auch nicht schwänzen, bzw. erst ab 2025, wenn es nicht mehr umlagefähig sein wird.

Wenn du allerdings bei Vodafone explizit einen Anschluss abgeschlossen hast, auch Vertragsunterlagen erhalten hast, eine Kundennummer hast, mit monatlichen Rechnungen und monatlichen extra Abbuchungen an Vodafone, dann ist das ein Telefon- oder Internet- oder TV-Vertrag, den du ganz normal fristgerecht kündigen musst bzw. kannst. Fristlos wird man diesen Vertrag nur los, wenn an deinem neuen Wohnort Vodafone keinen Kabel-Anschluss bereitstellen kann.
 
  • Kabelanschluss kündigen wegen Nichtnutzung Beitrag #4
Reiner_Zufall

Reiner_Zufall

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Ich fühlte mich gezwungen das Kabelanschluss zu übernehmen, was meine Kosten gestiegen hat. Leider benutze ich diese Service auch nicht.

Ich interpretiere es so, dass Du jetzt den Anschluss selbst über einen Einzelnutzervertrag nutzt. Somit musst Du dich eben an die entsprechenden Fristen halten.

Ansonsten solltest Du mal an deinem Rechtsverständnis arbeiten. Keine Nutzung heißt nicht, dass man einfach so mal kündigen kann. Wenn ich ein Leasingfahrzeug daheim rumstehen habe, und monatelang nicht fahre, kann ich auch nicht einfach sagen "Ich nutze es nicht, hier nimm das Auto und ich zahle nichts mehr". Das ist völlig irrelevant. Es zählt das, was vereinbart wurde.

Solltest Du daher einen Einzelnutzervertrag haben, hast Du dieser Leistung zugestimmt. Im Gegenzug bezahlst Du dafür.

Willst Du das nicht mehr haben, kannst Du zum Ende der vereinbarten Laufzeit rechtzeitig kündigen (oder in eine Wohnung ziehen, wo es technisch nicht verfügbar ist -> siehe Beitrag über mir)
 
  • Kabelanschluss kündigen wegen Nichtnutzung Beitrag #5

Joerg123

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für mich hört es sich weiterhin nach reiner Kabelanschluss Grundgebühr an, denn mit dem Einzelvertrag hätte der Vermieter nix zu tun, den kann man auch nicht übernehmen.
Mann kann hier noch viel lamentieren, wenn man mal nach dem Threadstarter guckt:
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:)
 
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