Unitymedia Was passiert mit dem HAV nach Auszug

Diskutiere Was passiert mit dem HAV nach Auszug im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Wir waren Mieter eines Einfamilienhauses. 2015 (mit Abschluss des Vertrages) wurde ein Hausanschlussverstärker (HAV) im UG von Unitymedia...
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RiRi2022

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Wir waren Mieter eines Einfamilienhauses. 2015 (mit Abschluss des Vertrages) wurde ein Hausanschlussverstärker (HAV) im UG von Unitymedia installiert.
Die Nachmieter und die Vermieterin finden diesen an der gesetzten Stelle nicht so ansprechend (uns hat er damals nicht gestört).
Nun stellen diese beiden Parteien sich die Frage wem der HAV eigentlich gehört (Unitymedia, der Hauseigentümerin oder mir als ehemalige Unitymedia - Kundin) und was mit dem HAV passiert, wenn die Nachmieter einen anderen Internet - /Kabelanbieter nutzen wollen? Unitymedia scheint ja nix zurück zu bauen bei Kündigung.
Kann man also den HAV einfach selbst abbauen, wenn die Nachmieter sich daran stören? Gibt es irgndwo erwas offizielles was ich der Vermieterin vorlegen kann wem der HAV gehört und wer für Rückbau zuständig ist?

Vielen Dank im Voraus!
 
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  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #2

robbe

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In der Regel geht die Installation ins Hauseigentum über, lediglich der Übergabepunkt gehört weiterhin dem Netzbetreiber.
 
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  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #3
Bastler

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Wenn das Teil weg soll, ist die einfachste Lösung, es einfach selbst abzubauen und zu entsorgen.

Es gibt auch andere Wege das Teil loszuwerden, die sind aber kompliziert und funktionieren nicht 100% sicher. Der ÜP müss natürlich bleiben.
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #4

RiRi2022

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Ok, das klingt gut aber gibt's das auch offiziell irgendwo nachzulesen. Meine Vermieterin möchte immer alles ganz genau wissen (kann ich auch verstehen) und die Sicherheit haben, dass das Vorgehen dann auch ok ist.
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #5
Grinder

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Dann soll das doch bitte die Vermieterin als wahrscheinliche Eigentümerin des HAV klären.
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #6

Joerg123

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nach meiner Logik (bei Erstinstallation wurde/wird das kostenlos bereit gestellt, bei Reparatur/Austausch ist das heutzutage vielfach, wenn auch nicht immer, kostenpflichtig) geht das an den Eigentümer.
Wenn einen die Box an der montierten Position stört kann man diese demontieren. Entsorgen (oder bei Ebay verticken) halte ich für eine schlechte Idee, so ein Breitbandverstärker belegt ja keine 5m³ = kann man den auch irgendwo einlagern, damit dieser wieder zur Verfügung steht, wenn der nächste Mieter Kabelanschluss wünscht. Sonst könnte die später erneute Inbetriebnahme des Anschlusses schon kostenpflichtig werden.
Da so ein Antennenkabel eigentlich nicht offen liegen soll, wäre die Montage eines Abschlusswiederstandes (z.B. Amazon kostenlose Lieferung) über eine F-Stecker-Kupplung (sehe ich jetzt nur im Doppelpack, gibt aber auch beides bei jedem lokalen TV-Techniker und Baumarkt) technisch korrekt, oder das demontieren des hausinternen Antennenkabels im HÜP (braucht keinen Techniker, ist simpel).
Als (Ex-) Mieter kann dir das eigentlich herzlich egal sein: der/die Vermieter/in hat damals bei Unitymedia ganz sicher der Installation zugestimmt, sonst hättest du als Mieter gar keinen Anschluss bekommen. Von daher einfach auf die damals unterschriebene Genehmigung zur Installation des Anschlusses, bzw. dem Kleingedruckten darin verweisen :) Für eine spätere Inbetriebnahme der Tip an den Vermieter(in): der Verstärker sollte nahe beim HÜP sitzen, also nicht erst in der Wohnung wo der Anschluss hin soll, oder so und braucht Strom. Die Montage des Verstärkers erledigt idR der Kabelanbieter (zumindest beim ersten mal kostenlos, Wiederinbetriebnahme weiss ich nicht), braucht aber Strom, welcher am Montageort schon vorhanden sein sollte (also Steckdose, diese Leistung kann, muss der Kabelanbieter aber nicht erbringen, sondern kann diese Vorleistung verlangen). Sag ich jetzt, weil der aktuelle Verstärker wahrscheinlich auch beim HÜP sitzt oder in akzeptabl kurzer Entfernung bei einem Stromanschluss montiert wurde.
Den HÜP sollte der Vermieter nicht demontieren und auch ganz bestimmt nicht das reinkommende Kabel einfach abschneiden, das könnte ihn schon teurer zu stehen kommen (wie erwähnt: auf seine/ihre Genehmigung zur Installation verweisen). Sollte auch der HÜP demontiert werden, ist das auf jeden Fall mit dem Kabelanbieter zu klären.
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #7

RiRi2022

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Mir wäre das theoretisch egal. Praktisch warte ich noch auf die Rückgabe meiner Mietaval-Urkunde und die bekomme ich aktuell nicht, weil die Vermieterin das HAV-Thema zu meinem Problem machen will.
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #8
Bastler

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nach meiner Logik (bei Erstinstallation wurde/wird das kostenlos bereit gestellt, bei Reparatur/Austausch ist das heutzutage vielfach, wenn auch nicht immer, kostenpflichtig) geht das an den Eigentümer.
Kostenpflichtig ist das (also alle Bauteile und die nötigen Arbeiten) um das Modem technisch korrekt online zu bringen generell nicht. egal ob Service oder Installation. Und das ist auch schon immer so gewesen.

Wenn einen die Box an der montierten Position stört kann man diese demontieren. Entsorgen (oder bei Ebay verticken) halte ich für eine schlechte Idee, so ein Breitbandverstärker belegt ja keine 5m³ = kann man den auch irgendwo einlagern, damit dieser wieder zur Verfügung steht, wenn der nächste Mieter Kabelanschluss wünscht. Sonst könnte die später erneute Inbetriebnahme des Anschlusses schon kostenpflichtig werden.
Ist unnötig. Der Verstärker wird zu dem Zeitpunkt, wenn der neue Mieter einzieht sowieso schon technisch veraltet sein (das ist er in der Regel jetzt schon, wenn er nicht gerade in den letzten 3 Jahren installiert wurde).
Und die neue Installation für den neuen Mieter ist sowieso wieder kostenlos (es gibt bei VF für Neuinstallationen generell keine Kosten für die Installation der HVA).

Da so ein Antennenkabel eigentlich nicht offen liegen soll, wäre die Montage eines Abschlusswiederstandes (z.B. Amazon kostenlose Lieferung) über eine F-Stecker-Kupplung (sehe ich jetzt nur im Doppelpack, gibt aber auch beides bei jedem lokalen TV-Techniker und Baumarkt) technisch korrekt, oder das demontieren des hausinternen Antennenkabels im HÜP (braucht keinen Techniker, ist simpel).
Was für ein Antennenkabel sollte nach dem Abbau der HVA "offen liegen"? Verstehe iich nicht so ganz...

Als (Ex-) Mieter kann dir das eigentlich herzlich egal sein: der/die Vermieter/in hat damals bei Unitymedia ganz sicher der Installation zugestimmt, sonst hättest du als Mieter gar keinen Anschluss bekommen. Von daher einfach auf die damals unterschriebene Genehmigung zur Installation des Anschlusses, bzw. dem Kleingedruckten darin verweisen :)
So eine unterschriebene Genehmigung zur Installation des Anschlusses gibt es (im Einzelkundengeschäft) in ca 0,5 % aller Installationen...


Wie gesagt, wenn das Ding weg soll ist das einfachste, es einfach in Eigenregie abzubauen.
Die Praxis der letzten fast 20 Jahre zeigt:
Es gibt unzählige Kunden oder auch Vermieter, die das einfach so gemacht haben ohne überhaupt irgendwen zu fragen... Und nie hat es irgdnwen gestört, selbst wenn man da dann nach Jahren wieder einen neuen Kunden anschließen musste.
 
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Joerg123

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@Bastler
so kannte ich das auch, hab mich aber eines besseren belehren lassen müssen, Ich meine sogar hier im Forum. Zumindest seit 1-2 Jahren wird die Hardware nicht mehr standardmässig kostenlos instand gesetzt, auch wenn das Jahrzehnte mal so war. Musst einfach nur hier im Forum etwas in der Richtung suchen, ist noch nicht ewig her.

Du kennst den Verstärker nicht - ich natürlich auch nicht, du kennst den neuen Mieter und die Dauer der Anmietung nicht - ich natürlich auch nicht = wie kann man da ernsthaft raten: schmeiss doch weg den Rotz ? solche Antworten habe ich nie verstanden.
Und wir reden hier nicht über die Belegung von 3 Wohnräumen, sondern einem Fitzelchen an Lagerplatz, wenn die Verstärker-Kiste nicht mehr an die Wand geschraubt sein soll. Das wäre definitiv mein Rat an den Vermieter, man schmeisst fremdes Eigentum nicht einfach in den Müll und das mit der kostenlosen Instandsetzung bei neuer Beauftragung... wie geschrieben: es hat sich einiges geändert in der Handhabung, so wie ich das persönlich auch noch nicht kannte.

Offen liegt das Antennenkabel vom HÜP zum Breitbandverstärker - so der Verstärker demontiert wird, das war ja der geäusserte Wunsch des TS. Und die technisch korrekte Lösung ist dieses Kabel welches nach dem Abschrauben des Verstärkers mit einem F-Stecker enden wird, mit einem Abschlusswiederstand zu versehen, oder das Kabel am HÜP korrekt zu demontieren (ebenfalls nicht schwer). Das andere Ende was vom Verstärker weiter in die Wohnung geht, kann so liegen bleiben, da ist ja kein Netz drauf.

Also meines Wissens läuft nichts ohne Eigentümer-Zustimmung, musste ich auch beibringen zur Inbetriebnahme des schon seit Telekomzeiten vorhandenen, aber nie genutzten Anschlusses in meiner neuen Wohnung, das war 2014.
Das selber wegbauen sehe ich als gute Lösung an, wenn es richtig gemacht wird (Kabel am HÜP abklemmen, oder Abschlusswiederstand, sind wir bei 5-6 Euro, kann jeder Laie montieren), dann hat da keiner ein Problem mit. Aber niemals etwas wegschmeissen, wozu auch keinerlei Notwendigkeit besteht, da die kleine Verstärerkiste... die kann man in, oder auf der Elt-UV ablegen, oder ähnliches, die braucht keinen Platz. Und wenn der Eigentümer, oder neue Mieter es dann doch wegschmeisst... egal, zumindest nicht auf "das Anraten des Ex-Mieters hin", würde ich hier deutlichst raten.
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #10
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so kannte ich das auch, hab mich aber eines besseren belehren lassen müssen, Ich meine sogar hier im Forum. Zumindest seit 1-2 Jahren wird die Hardware nicht mehr standardmässig kostenlos instand gesetzt, auch wenn das Jahrzehnte mal so war. Musst einfach nur hier im Forum etwas in der Richtung suchen, ist noch nicht ewig her.
Doch, das wird sie.
Es hängt natürlich davon ab, was der Kunde gebucht hat, aber sobald ein Internetanschluss gebucht ist wird die Anlage (sofern es sich nicht um eine fremd betriebene NE4 handelt) immer Instand gesetzt, zumindest was die reine Hausverteilanlage betrifft (bei der Wohnungszuleitung kann es anders aussehen, aber selbst da wird sich noch immer relativ viel Mühe gegeben das auch zu machen).

Du kennst den Verstärker nicht - ich natürlich auch nicht, du kennst den neuen Mieter und die Dauer der Anmietung nicht - ich natürlich auch nicht = wie kann man da ernsthaft raten: schmeiss doch weg den Rotz ? solche Antworten habe ich nie verstanden.
Und wir reden hier nicht über die Belegung von 3 Wohnräumen, sondern einem Fitzelchen an Lagerplatz, wenn die Verstärker-Kiste nicht mehr an die Wand geschraubt sein soll. Das wäre definitiv mein Rat an den Vermieter, man schmeisst fremdes Eigentum nicht einfach in den Müll und das mit der kostenlosen Instandsetzung bei neuer Beauftragung... wie geschrieben: es hat sich einiges geändert in der Handhabung, so wie ich das persönlich auch noch nicht kannte.
Es ist nicht nur einfach ein Verstärker, sondern seit einigen Jahren meist eine mindestens 30*40 Lochplatte mit tlw. einigem "Zeug" drauf, das schon eine Menge an Platz wegnimmt, je nachdem wie viel Platz man zur Verfügung hat ;)
An den grundlegenden Abläufen, vor allem in welchen Fällen was genau gemacht wird, hat sich in den letzten 20 Jahren eigentlich nur wehr wenig geändert, und vieles auch nur kurzzeitig. Man ist sogar eher noch etwas "entgegenkommender" geworden als es früher war

Offen liegt das Antennenkabel vom HÜP zum Breitbandverstärker - so der Verstärker demontiert wird, das war ja der geäusserte Wunsch des TS. Und die technisch korrekte Lösung ist dieses Kabel welches nach dem Abschrauben des Verstärkers mit einem F-Stecker enden wird, mit einem Abschlusswiederstand zu versehen, oder das Kabel am HÜP korrekt zu demontieren (ebenfalls nicht schwer).
Dazu hat jeder ÜP (sei er auch noch so alt) einen eingebauten zuschaltbaren / jumperbaren Abschlusswiderstand eingebaut, auf den automatisch umgeschaltet wird, sobald der Schalter für das abgehende Kabel von "Betrieb" weggeschaltet wird. Dazu muss man nicht mit F-Abschlusswiderständen und Verbindern, die man erst noch neu kaufen müsste, rumhantieren.

Also meines Wissens läuft nichts ohne Eigentümer-Zustimmung, musste ich auch beibringen zur Inbetriebnahme des schon seit Telekomzeiten vorhandenen, aber nie genutzten Anschlusses in meiner neuen Wohnung, das war 2014.
Die braucht man schon, aber die wird in den wenigsten Fällen schriftlich festgehalten (ich habe das in 20 Jahren Arbeit in irgendwlecher Form auch immer am Kabelnetz insgesamt vielleicht 5 mal gesehen (ich rede nur vom Einzelkunden-Geschäft).
Und in nicht gerade wenigen Fällen gibt es die (leider) nicht mal mündlich.

Das selber wegbauen sehe ich als gute Lösung an, wenn es richtig gemacht wird (Kabel am HÜP abklemmen, oder Abschlusswiederstand, sind wir bei 5-6 Euro, kann jeder Laie montieren), dann hat da keiner ein Problem mit. Aber niemals etwas wegschmeissen, wozu auch keinerlei Notwendigkeit besteht, da die kleine Verstärerkiste... die kann man in, oder auf der Elt-UV ablegen, oder ähnliches, die braucht keinen Platz. Und wenn der Eigentümer, oder neue Mieter es dann doch wegschmeisst... egal, zumindest nicht auf "das Anraten des Ex-Mieters hin", würde ich hier deutlichst raten.
Für beides siehe schon weiter vorne...

Wenn die Anlge hochoffiziell abgebaut werden soll, kann man es versuchen, das bei VF in Auftrag zu geben, nur das ist erfahrungsgemäß sehr schwer. Vor allem Jemanden dran zu bekommen, der überhaupt versteht was man will und der dann auch noch das nötige veranlasst...
 
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  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #11

h00bi

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wenn die Nachmieter einen anderen Internet - /Kabelanbieter nutzen wollen?
Einen anderen Kabelanbieter nutzen geht sowieso nicht. Gebietsmonopol.
Wäre es evtl. ne Option das Ding einfach zu verblenden, wenns optisch stört? Oder ist das "im weg"?

Was wäre denn alternativ vor Ort über die DSL Leitung verfügbar? Wenn das ab vom Schuss ist, werden die neuen Mieter sowieso auf Kabel wechseln.

Generell kannst du das auch einfach ignorieren bis die Eigentümerin zu dir sagt: Sie MÜSSEN das abbauen.
Der neue Mieter hat dir gegenüber keine Ansprüche.
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #12
MartinP_Do

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Offen liegt das Antennenkabel vom HÜP zum Breitbandverstärker - so der Verstärker demontiert wird, das war ja der geäusserte Wunsch des TS. Und die technisch korrekte Lösung ist dieses Kabel welches nach dem Abschrauben des Verstärkers mit einem F-Stecker enden wird, mit einem Abschlusswiederstand zu versehen, oder das Kabel am HÜP korrekt zu demontieren (ebenfalls nicht schwer). Das andere Ende was vom Verstärker weiter in die Wohnung geht, kann so liegen bleiben, da ist ja kein Netz drauf.

Wenn man einen Abbau in Eigenregie ins Auge fasst, sollte man sicherlich schauen, ob ein doppelt galvanisches Trennglied im Hausverteiler installiert ist. In dem Falle ist der HÜP nicht in den Potentialausgleich einbezogen, und der F-Stecker am Antennenkabel aus dem HÜP sollte gegen Berührung geschützt werden. Da wäre es sicherlich besser, das weiterführenden Kabel im HÜP zu entfernen ... Den Stecker des Verstärker auf dem HÜP aus der Steckdose abzuziehen wäre aber trotzdem ratsam. Strom ist teuer ...
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #13
Bastler

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Kabel aus dem ÜP raus, Schalter auf "Abschluss" und alle an den Haaren herbei gezogenen beschriebenen "Probleme" gibt es nicht. Wie schon erwähnt.
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #14
MartinP_Do

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Kabel aus dem ÜP raus, Schalter auf "Abschluss" und alle an den Haaren herbei gezogenen beschriebenen "Probleme" gibt es nicht. Wie schon erwähnt.

Schrieb ich doch: " Da wäre es sicherlich besser, das weiterführenden Kabel im HÜP zu entfernen".
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #15

Joerg123

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unglaublich, was man dieses Thema aufblähen kann, dabei war der TS am 19.04. zum letzten mal hier im Forum angemeldet :)

...eigentlich wollte der TS ja "nur" den Verstärker entfernen. Korrekt ist sicherlich, dass der HAV heutzutage nicht mehr auf die Wand gedübelt wird, sondern auf eine Blech-Grundplatte:
je nachdem HAV oder HAV zusammen mit Blech-Montageplatte abschrauben, Abschlusswiederstand montieren, oder noch besser Kabel aus dem HÜP entfernen was eigentlich kein Problem ist (mit den Schaltern darin kenne ich mich nicht aus, denke ist auch zweitrangig ohne angeschlossenes Antennenkabel) > HAV, oder Blech-Montageplatte mit Installation dem Nachmieter, oder Vermieter in die Hand drücken und gut ist. Wenn es keiner haben will - aber anbieten würde ich das schon, am besten per Schreiben/Email - halt mitnehmen und bei Ebay verticken oder entsorgen. Dann sollte es die Mietkaution wiedergeben, sowie kein Problem sein, selbst wenn in ~5 Jahren nochmal jemand/der Vermieter nach dem Teil fragt - weg ist weg :)
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #16
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Man kann es noch weiter aufblähen, aber ich habe das nur gemacht, weil ich diesen Blödsinn mit "Abschlusswiderstand an das Ende des Kabels anbringen" nicht so stehen lassen konnte :p.
Völlig unnötiger Aufwand, da 1. der ÜP sowieso den zuschaltbaren Widerstand drin hat und es 2. abgesehen davon sowieso technisch keine Rolle spielt, ob das Kabel einer D-Linie überhaupt einen Abschlusswiderstand hat oder nicht.

Nun gut ;)
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #17

Joerg123

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@Bastler
1. stelle ich fest, dass es HÜPs für Breitbandkabel in den unterschiedlichsten Ausführungen verschiedenster Hersteller gibt = Schaltung, so in der Form wie von dir beschrieben überhaupt vorhanden, kann anders bezeichnet sein.
2. also sorry, aber Blödsinn für 6,50€ ist es ganz bestimmt nicht, sondern ein anderer Weg das ganze auch korrekt abzuschliessen. Nicht dein Weg, aber ein korrekter Weg, der wirklich von jedem Laien auszuführen ist (was beim HÜP nicht der Fall sein muss). Dann sieht es auch korrekt aus, einfach so offene Kabelenden rumhängen lassen macht keinen guten Eindruck. So ich überhaupt das Problem "melden" würde und nicht selbst behebe, würde ich mich nicht mit einem losen Kabel zufrieden geben, um es anders zu sagen.
Also sorry, sei mal nicht zu selbstherrlich :(
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #18
Bastler

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1. Gibt es bei aktiven Internetkunden nur 3 verschiedene Typen von Übergabepunkten (zwar von verschiedenen Herstellern, aber alle standardisiert) und alle haben die Schaltmöglichkeiten (auch alle anderen ÜP Typen aus früheren Zeiten haben diese).
2. Ist es technisch gesehen völlig egal, ob das Kabel an der Stelle mit 75 Ohm abgeschlossen ist oder nicht, da die hier entstehenden Reflexionen eh durch den Abzweiger draußen nur stark abgedämpft in den Stamm gelangen.

Es werden leider immer wieder irgendwelche unnötigen Dinge vorgeschlagen und zu kompliziert gedacht (ist ein allgemeines Problem in den letzten Jahren), die man sich einfach schenken kann.
Einfach den Schalter im ÜP umlegen ist nicht MEIN Weg, sondern DER Weg, denn genau das ist der einzige Grund dafür, dass es diesen Schalter überhaupt gibt.

Ich gebe aber zu, ich beteilige mich gerade absichtlich an dieser unnötigen Zerrederei. Aber ich habe damit zumindest hier noch nicht mal angefangen.
Wahrscheinlich ist das Ursprungsproblem sowieso schon längst gelöst ;).

Kabel raus, Schalter auf Abschluss,fertig.





































































......... Wir können aber gerne noch weiter machen 🤣. Der Thread hat ja noch nicht mal Zwei Seiten.
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #19

Joerg123

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@Bastler
es hat sich nichts geändert, der TS war seit dem 19.04 nicht mehr hier im Forum angemeldet :)

DOCH, es warst eindeutig DU, der, warum auch immer, meine Posting in seitenweise Abhandlungen meinte Zerpflücken zu müssen - was immer dich auch angetrieben hat, wahrscheinlich, weil ich dir auch direkt geantwortet habe, dass einfach entsorgen keine gute Lösung ist und das ein scheiss Rat war.

Ich bleibe dabei: ich habe nie behauptet, dass meine Variante die Beste von allen ist, aber zumindest eine völlig korrekte ! kost nicht viel Geld, sieht gut aus/macht einen guten Eindruck und erfüllt zumindest den Zweck.

Ganz egal wer hier was geschrieben hat: DEINE erste Antwort von wegen schmeiss weg den scheiss, war nun mit Abstand das dümmste Posting in diesem Thread, denn sowas macht man nicht und du kannst aufgrund der vorhandenen Informationen überhaupt nicht beurteilen, wie technisch unbrauchbar und veraltert die vorhandene Hardware überhaupt ist. Auch da bleibe ich, wenn auch nicht selber erlebt sondern nur hier im Forum von mehreren gelesen, bei meiner Meinung: ich sehe die Gefahr, dass eine erneute Installation der Hardware durch VF Geld kosten mag, so man Kabel wieder anmeldet (und würde das nach meinem Rechtsempfinden auch für völlig korrekt halten).
 
  • Was passiert mit dem HAV nach Auszug Beitrag #20
MartinP_Do

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Zwischen 2007 und 2014 war unser Kabelanschluss in einem EFH abgemeldet. Irgendwann stand dann unangemeldet ein Renault Kangoo mit jemandem in Blaumann vor der Tür, er wolle den Kabelanschluss abklemmen. Wir waren aber gerade auf dem Sprung zu einer Familienfeier - habe den Typen weggeschickt. Nie wieder was gehört.

Eigentlich ist es doch im Interesse von Vodafone einen Hausverteiler zumindest signaltechnisch "tot" zu machen, um illegale Nutzung zu verhindern.
 
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