RiRi2022
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Wir waren Mieter eines Einfamilienhauses. 2015 (mit Abschluss des Vertrages) wurde ein Hausanschlussverstärker (HAV) im UG von Unitymedia installiert.
Die Nachmieter und die Vermieterin finden diesen an der gesetzten Stelle nicht so ansprechend (uns hat er damals nicht gestört).
Nun stellen diese beiden Parteien sich die Frage wem der HAV eigentlich gehört (Unitymedia, der Hauseigentümerin oder mir als ehemalige Unitymedia - Kundin) und was mit dem HAV passiert, wenn die Nachmieter einen anderen Internet - /Kabelanbieter nutzen wollen? Unitymedia scheint ja nix zurück zu bauen bei Kündigung.
Kann man also den HAV einfach selbst abbauen, wenn die Nachmieter sich daran stören? Gibt es irgndwo erwas offizielles was ich der Vermieterin vorlegen kann wem der HAV gehört und wer für Rückbau zuständig ist?
Vielen Dank im Voraus!
Die Nachmieter und die Vermieterin finden diesen an der gesetzten Stelle nicht so ansprechend (uns hat er damals nicht gestört).
Nun stellen diese beiden Parteien sich die Frage wem der HAV eigentlich gehört (Unitymedia, der Hauseigentümerin oder mir als ehemalige Unitymedia - Kundin) und was mit dem HAV passiert, wenn die Nachmieter einen anderen Internet - /Kabelanbieter nutzen wollen? Unitymedia scheint ja nix zurück zu bauen bei Kündigung.
Kann man also den HAV einfach selbst abbauen, wenn die Nachmieter sich daran stören? Gibt es irgndwo erwas offizielles was ich der Vermieterin vorlegen kann wem der HAV gehört und wer für Rückbau zuständig ist?
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