wie geschrieben: die Nebenkosten und deren Grundlage (Rechnungen) sind dem Mieter vorzulegen. Bereichern darf sich der Vermieter an den Nebenkosten nicht = 1:1, macht der Vermieter die Abrechnung selbst = gut für den Mieter (nicht umzulegen, solange er keine Firma hat und die "Einnahmen" für die Erstellung der Abrechnung, auch brav als Einnahmen seines Unternehmens versteuert = es für den Mieter eine offizielle Rechnung gibt, die er anteilig zu zahlen hat).
13,70 ist nach der aktuellen Preisliste (NRW + Hessen) schon günstig, günstiger als der korrekte Preis (man beachte in der PDF die erläuterte Berechnung "Staffelpreis").
Hat der Vermieter/Wohnungsgesellschaft noch weitere Mietobjekte (z.B. Vonovia, glaub ich heisst der Laden) mag auch ein gesonderter Vertrag mit dem Kabelanbieter bestehen, der nicht aufgeführt ist.
Per se muss man sich Gedanken machen, ob es hier noch lohnt Theater zu machen für X Euro, denn zumindest 2025 (oder so, siehe Google) ist das Thema vom Tisch, da ist das gestzlich verbote. Ansich auch richtig so, es käme auch kein Vermieter auf die Idee jedem Mieter einen Telekom Telefonanschluss aufzuzwingen, das ist eine Entscheidung des Mieters, gerade heutzutage und vorallem junge Menschen verlangen gar kein lineares TV mehr, die nutzen Internet und selbst lineares TV kann man streamen. Aber für den ein- oder anderen Mieter wird es dann teurer werden, für den der gar keinen Kabelanschluss für TZV braucht aber billiger.