was soll ich sagen ? Widerruf ist kein Freifahrtschein. Auch wenn das oft klappt, man bestellt etwas (Hardware) im Internet "testet es" und schickt es wieder zurück, in sehr vielen (den meisten ?) Fällen wird das akzeptiert, denn für den Händler bedeutet es ansonsten auch Arbeit, unzufriedene Kunden und eventuell gar nicht die Möglichkeit die über das Widerrufsrecht hinausgehende Nutzung nachzuweisen.
Persönlich hatte ich das hauptsächlich im Hinterkopf, weil ich das von 1&1 so kenne mit ihren Sofort-Start Tarifen (oder so ähnlich, gab es zumindest vor einigen Jahren). Da konnte man DSL bestellen und hat parallel, bzw. direkt nach 1-2 Tagen einen mobilen Zugang über LTE bekommen und dafür musste man auch auf das Widerrufsrecht verzichten - finde ich auch in Ordnung, wenn kein echtes technisches Problem vorliegt, warum soll der Anbieter Ausgaben haben für die er auch nichts kann ? Wenn kein Mangel vorliegt, eventuell nur der Kunde das falsche gekauft/gebucht hat, sehe ich nicht den Verkäufer in der Pflicht. Hier beim TE liegt ein Mangel vor, warum auch immer, so exakt beschrieben ist ja nicht, was und warum nicht funktioniert. Das die Gigaboxen Internetzugang benötigen sollte aber eigentlich bekannt sein, das wird auf den Internetseiten schon erwähnt. Es ist auch nicht klar, warum es überhaupt einen Techniker benötigt hat ? OK, sicherlich nicht wirklich für jeden Nutzer geeignet, so sind die Geräte und Menüs eigentlich so aufgebaut, dass es ein Laie einrichten kann, wenn er die Anleitung liest !! keiner sagt: Stecker rein und funzt.
Im Grunde dient die Widerrufsmöglichkeit im Fernabsatzgesetz nur einem Ausgleich im Verhältnis zum Ladenlokale/einem Geschäft wo ich die Ware "anpacken, ausprobieren" kann (obwohl auch in Geschäften viele Produkte oft nur in einer eingeschweissten Verpackung zu bestaunen sind = eigentlich kein Vorteil zum Onlinekauf). Bevor ich heute mal genauer geguckt habe war mir auch nur bewusst, dass das Widerrufsrecht nicht uneingeschränkt gilt. Noch klarer wird es erklärt unter:
https://kanzlei-herfurtner.de/widerrufsrecht/ es gibt auch ein paar Varianten, die quasi positiv für den Käufer sind, mit denen ich so auch nicht gerechnet hätte.
Unabhängig davon hat sich der Kundendienst von Vodafone aber zumindest zu äussern zum eingereichten Widerruf, welcher dann letzten Endes zu einem Supportfall werden könnte. Keine Reaktion ist hier auch nicht der richtige Weg, vor allem, wo die Meldung zumindest im zeitlichen Rahmen für einen Widerruf erfolgte. Da kann man zumindest eine Vergütung für die Zeit beanspruchen, ab welcher die Fehlfunktion gemeldet wurde. Also zumindest bei einer echten Störung, bei einer Fehlbedienung durch den Kunden (z.B. Wlan am Router abgestellt) sieht das sicherlich auch anders aus.