- Wechsel in neue Paketeangebote von UM Beitrag #1
watimpott
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Vor ein paar Wochen hat UM seine Paketstruktur geändert und bieten seitdem nur noch 2 Pakete an, die zudem Preiswerter sind als die bisherigen. Leider wird Bestandskunden ein Wechsel in ein preiswerteres Paket verwehrt. Allerdings scheint dieses nicht rechtens zu sein. Die AGBs von UM sagen dazu etwas anderes aus. (Siehe AGBs „Besondere Bedingungen PAY-TV-Produkte“ - Punkte 5.2 bis 5.4). Es wurden zumindest für Kunden des Komplettpakets, 2 Pakete geändert, hierbei ist die Preisänderung an den Kunden weiter zu geben, zudem ist der Kunde 6 Wochen vorab von der Änderung zu unterrichten. Stimmt er dieser nicht zu, besteht das Anrecht auf eine außerordentliche Kündigung. Allen Anschein ist diese Benachrichtigung nicht erfolgt, eine Widerspruchsfrist beginnt erst mit der schriftlichen Zustellung.
Kunden mit einem Komplettpaket, haben damit das Anrecht kostenfrei und rückwirkend in die preiswerte Preisstruktur zu wechseln oder den bestehenden Vertrag außerordentlich zu kündigen. Überzahlte Gebühren für September sind durch UM zu erstatten.
Auch alle anderen Kunden sollten sich auf die AGBs berufen und auf einen Wechsel in die preiswertere Paketstruktur bestehen, zur Not mit Hilfe der Verbraucherzentrale.
Kunden mit einem Komplettpaket, haben damit das Anrecht kostenfrei und rückwirkend in die preiswerte Preisstruktur zu wechseln oder den bestehenden Vertrag außerordentlich zu kündigen. Überzahlte Gebühren für September sind durch UM zu erstatten.
Auch alle anderen Kunden sollten sich auf die AGBs berufen und auf einen Wechsel in die preiswertere Paketstruktur bestehen, zur Not mit Hilfe der Verbraucherzentrale.