Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag ein brisantes...
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #1
Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug verboten Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag ein brisantes Urteil gesprochen: Kunden mit einem Breitband-Anschluss können bei einem Umzug in ein Gebiet ohne Breitband-Internet einen bestehenden Vertrag nicht vorzeitig kündigen (Az.: III ZR 57/10) weiter/url]
Quelle: satundkabel.de
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #2
Und? Was ist daran brisant? Der BGH hat entschieden. Jetzt ist Rechtssicherheit und ich hoffe, dass sich der Kunde nicht mehr auf 24-Monate-Knebelverträge einlässt.
Wenn ich schon in der URL lese "brisantes-urteil-kuendigung-von-dslkabelanschluss-bei-umzug-verboten", dann komm ich aus dem lachen nicht mehr raus. Bekomme ich Knast, wenn ich trozdem kündige? :zerstör: :zerstör:
Bekommt der Sachbearbeiter des TelKo Knast, wenn er den Kunden trozdem aus dem Vertrag entlässt? :zerstör: :zerstör:
Gut, nachvollziehen kann und will ich das Urteil nicht, weil ich es anders sehe, aber wie gesagt: Jetzt liegt es am Kunden durch die Vertragswahl Fakten zu schaffen. Was Alice kann und 1&1 (wohl eher muss), können alle anderen TelKos auch.
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #3
Oh Schreck:
Mann muss sich an Verträge halten? Verdammt wenn ich das früher gewusst hätte :zerstör:
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #4
Ehrlich, was ist das denn für eine Wahl der Formulierung?
Kündigen verboten? Lächerlich..
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #5
Das ist nicht eine schlechte Formulierung, sondern eine ganz klare Falschdarstellung. Die Kündigung ist natürlich nicht verboten, du kannst immer und jeder Zeit kündigen! Die Frage ist nur, wann die Kündigung wirksam wird, also durchgeführt. Bei einem Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit, kann die Kündigung erst nach 24 Monaten Laufzeit wirksam werden, abgesehen von schweren Vertragsverletzungen. Der BGH hat halt entschieden, dass "Umziehen" und daraus folgende möglicherweise nicht Erbringung der Leistung nicht dazu gehört.
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #6
Nicht zu vergessen, dass dem Kunden hier "zur Last" gelegt wurde, dass es bei diesem Provider auch Verträge mit kürzerer Laufzeit gegeben hätte. Diese habe er jedoch nicht abgschlossen um Geld zu sparen, denn 24 Monate MVLZ gab bessere Konditionen.
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #7
und wo sind jetzt die UM hasser die behaupten UM hätte irgend wie die finger mit im spiel um zu verhindern das 3play kunden nach bw ziehen um aus ihrem vertrag raus zu kommen und dafür in den genuss von mehr sky hd kanälen zu kommen???
naja ich finds schwachsinn... jetzt kommt es sich also bei der auswahl eines jobs in anderen städten und einem damit verbundenen umzug darauf an ob es dort ein ausgebautes kabelnetz gibt oder nicht, zumindest wenn man noch einen UM i-net oder tel vertrag am laufen hat.
also beim nächsten umzug nicht vergessen: den internetprovider fragen ob man dort hinziehen darf :brüll:
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #8
Man sollte die Urteilsbegründung schon ordentlich lesen.
Ein Faktor für genau dieses Urteil war, dass der Kunde bewusst einen Vertrag mit längerer Laufzeit genommen hat, weil dieser besser subventioniert wurde.
Es hätte auch einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit gegeben.
Bei UM hat man diese Entscheidungsfreiheit meines Wissens nicht, dieser Aspekt fällt also komplett raus.
WIe das Urteil dieses Gerichts dann ausgefallen wäre können wir hier nur spekulieren.
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #9
Hallo.
@S.M.
UM ist so freundlich den Kunden gegen Nachweis
aus den Vertrag zu entlassen, wenn das Produkt
an der neuen Wohnung nicht verfügbar ist.
Ich finde das Urteil, das 1&1 erstritten hat,
armseelig und nur einen weiteren Beleg für
die Tatsache, dass Mr. Davis nur eine Show
ist.
Grüße
Conscience
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #10
ach nee...
so freundlich sind bis jetzt fast alle anbieter. selbst wenn der anschluss am neuen wohnort verfügbar ist...
natürlich gegen eine abschlagszahlung -kassieren ohne liefern zu müssen: wer währe nicht so freundlich?
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #11
ach nee...
so freundlich sind bis jetzt fast alle anbieter. selbst wenn der anschluss am neuen wohnort verfügbar ist...
natürlich gegen eine abschlagszahlung -kassieren ohne liefern zu müssen: wer währe nicht so freundlich?
Ja, die Kunden würden lieber einen Zweijahresvertrag abschließen, den nach 3 Monaten wegen Umzug beenden und die kassierte Hardware bei Ebay vertickern bzw. behalten.
Wenn jemand die preislichen Vorteile eines Vertrages mit langer Laufzeit in Anspruch nimmt, finde ich es nur korrekt, dass er für den Ausstieg aus dem Vertrag eine Abstandszahlung zahlt, sofern er ihn früher beenden will.
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- Brisantes Urteil: Kündigung von DSL/Kabelanschluss bei Umzug Beitrag #12
Wie habe ich mal gelernt: Vertrag kommt von vertragen.
In der Regel sind die meisten Anbieter bereit, einen Kunden auch ohne Strafzahlungen aus dem Vertrag zu entlassen, wenn er in ein Gebiet zieht, in dem der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann. Das ist aber eine Kulanzleistung, für die es keinen Rechtsanspruch gibt. Jedoch habe ich in vielen langen Jahren die Erfahrung gemacht: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus. Wer am Telefon mit der Kundenhotline einen auf "wilde Sau" macht, wird wohl kaum auf Entgegenkommen stossen.
Ich kann ja auch nicht für 24 Monate ein Auto leasen und dann nach drei Monaten sagen: Sorry, ich habe gerade für 12 Monate meinen Führerschein abgeben müssen, kann daher das Auto nicht mehr nutzen und möchte deshalb den Vertrag wieder auflösen.
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