Unitymedia Mietvertrag Digitaler Videorecorder

Diskutiere Mietvertrag Digitaler Videorecorder im Digitaler Kabelanschluss und Premium TV-Pakete Forum im Bereich TV und Radio; Hallo Leute,ich möchte meinen Mietvertrag für meinen Dig.Videorecorder kündigen! Kann ich dies auch per Mail machen,oder muss ich das per...
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #1

ceki

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Mönchengladbach
Hallo Leute,ich möchte meinen Mietvertrag für meinen Dig.Videorecorder kündigen!
Kann ich dies auch per Mail machen,oder muss ich das per Einschreiben b.z.w. Fax machen?
Vielleicht habt Ihr ja schon Erfahrung damit gemacht.
Gruss
Arno
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #2
Würde es besser als Einschreiben machen, Einwurfeinschreiben reichte bei mir bis jetzt immer aus um etwas bei UM zu kündigen.
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #3
Hallo,ich habe gestern einfach mal eine Kündigung per Mail abgeschickt!
Heute steht in meinem Onlinebereich bereits Laufende Änderung :smile:
Dann hat das Kündigen per Mail wohl einwandfrei funktioniert :winken:
Gruss
Arno
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #4
Aber eine ordentliche Bestätigung in irgendeiner Art und Weise (Mail o. Brief) hast Du (noch) nicht bekommen,oder?
Nur auf so eine Änderung im Kundenprofil würde ich mich nicht verlassen ...........
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #5
Schon mal jemand was von Postlaufzeiten gehört?
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #6
Ich hab immer problemlos per Fax gekündigt!

Mein auch irgendwo gelesen zu haben, dass man per Post oder per Fax Kündigen soll/kann/muss!

(vvtl. geht es ja heutzutage auch mit der ePost per Mail, soll ja so gut (und so teuer :zwinker: ) wie ein Brief sein bzw. wird die E-Mail ausgedruckt wenn der Empfänger das nicht hat/nutzt)

Ist ja auch wg der Unterschrift ziemlich Sinnvoll, denn die sollte auf ein Kündigungsschreiben niemals fehlen :streber: .

Gruß
Mr Iron
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #7
Ich hab immer problemlos per Fax gekündigt!

Mein auch irgendwo gelesen zu haben, dass man per Post oder per Fax Kündigen soll/kann/muss!
Du kannst auf alle möglichen Arten kündigen und die Kündigung ist immer wirksam, sofern sie seitens UM angenommen und bestätigt wird und sich somit UM nicht auf ihre AGB beruft und eine nicht konforme Kündigung als unwirksam ablehnt.

Wenn Du aber auf der sicheren Seite sein willst, musst Du nach den AGB schriftlich kündigen und das juristische Schriftformerfordernis erfüllen weder Email noch FAX. Und zum Nachweis einer solchen Kündigung sollte dann Einschreiben gegen Rückschein gewählt werden.
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #8
Und zum Nachweis einer solchen Kündigung sollte dann Einschreiben gegen Rückschein gewählt werden.

Ja also Beweis ist das sicherlich die Vernünftigere Art!

Ich dennoch habe es so wie oben geschrieben per Fax (rechtzeitig mit genügend Vorlaufzeit) gemacht um halt auf Nummer sicher zu gehen!

Wenn es nicht bestätigt wurde, hätte ich immer noch ausreichend Zeit meine Kündigung so wie du sie empfiehlst, abzusetzen.

Ich bin mir natürlich jetzt nicht mehr 100%ig sicher, aber ich hatte mal gelesen, dass auch per Fax schon Kündigungen für Rechtskräftig ausgesprochen waren, die von ein Unternehmen auch nicht akzeptiert wurde!

Der Vorteil des Klägers war allerdings, dass er nicht den "normalen" Sendebericht genommen hatte, sonder den erweiterten, der das gesamten Fax incl. dem Schreiben als Sendebericht ausgedruckt hatte.
(so ist mein Fax und sollte auch bei jeden eingestellt sein, der in solch einer Art Faxe versendet)

Ich weiß, darüber können wir jetzt ellenlang diskutieren, will ich aber nicht :naughty:

Recht ist immer dann, wenn Recht zugesprochen wird.

Bei mir wurde es immer so akzeptiert und hoffe, dass es in Zukunft auch weiter funktionieren wird!

Andernfalls hab ich ja immer noch:
(vvtl. geht es ja heutzutage auch mit der ePost per Mail, soll ja so gut (und so teuer :zwinker: ) wie ein Brief sein bzw. wird die E-Mail ausgedruckt wenn der Empfänger das nicht hat/nutzt)

Und das ist def. vollkommen ausreichen, da ich mit -->ePost<-- Einschreiben versenden kann!

Gruß
Mr Iron
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #9
Hallo,laut Servicehotline liegt meine Kündigung vor,und wird zur Zeit bearbeitet.
Gruss
Arno
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #10
Wenn Du aber auf der sicheren Seite sein willst, musst Du nach den AGB schriftlich kündigen und das juristische Schriftformerfordernis erfüllen weder Email noch FAX. Und zum Nachweis einer solchen Kündigung sollte dann Einschreiben gegen Rückschein gewählt werden.

Das stimmt so nicht. E-Mail und FAX erfüllen sehr wohl die juristische "gewillkürte Schriftform", die UM in ihren AGB verlangt. Ein FAX erfüllt sogar die "echte" Schriftform, wie sie bei Gericht gefordert wird. Das ist dagegen mit E-Mail etwas komplizierter, da nicht unterschrieben. Für Verträge (und AGB) gelten aber niedrigere Anforderungen und da reicht auch eine E-Mail völlig zur Wahrung der Schriftform.

Wenn man nicht auf den letzten Drücker kündigt (die Fristen beschreiben, wann eine Kündigung spätestens erfolgen muss, man sollte also ruhig die Kündigung abschicken, sobald man den Entschluss zur Kündigung gefasst hat, auch Kündigungen zu späteren Zeitpunkten als das Ende der Mindestlaufzeit sind möglich, natürlich unter Berücksichtigung der automatischen Verlängerung. Wenn ich also heute in 3 Jahren den Vertrag mit UM nicht mehr bräuchte, könnte ich auch heute entsprechend die Kündigung abschicken!), sollte man ruhig erstmal E-Mail oder FAX probieren, das ist deutlich einfacher, geht schneller und funktioniert in fast allen Fällen. Auch normale Briefe reichen völlig, der Quatsch mit Einschreiben gegen Rückschein ist relativ überflüssig, da auch normale Briefe heutzutage grundsätzlich als "angekommen" gelten, da die Erfahrung lehrt, dass Briefe so gut wie nicht verloren gehen. Selbst, wenn eine Kündigung verloren geht, wird das Unternehmen (egal ob UM oder wer auch immer) eine nachträgliche Kündigung lieber einfach akzeptieren, als es auch ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen, wo einem dann der Rückschein vielleicht als Beweis dienen würde...

Natürlich kann man trotzdem mit Rückschein verschicken, das dient aber einzig und allein der Gewissensberuhigung. Einfach in der Kündigung eine schriftliche Bestätigung fordern und nachhaken, wenn die nach zwei Wochen noch nicht da ist. Das reicht völlig.
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #11
Ich habe mehrfach Kleinigkeiten ueber das OnlineFormular gekuendigt, diese liefen Problemlos durch.
Bei wichtigen Sachen, wuerde ich jedoch das Einschreiben oder Fax waehlen.
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #12
Sicher kündigen, ist gar nicht so einfach.
Dies betrifft jeden Kunden und Unternehmen.
Kunde schickt die Kündigung per Einschreiben/Rückschein.
Kunde ruft nach einer Woche an, um nach dem Stand zu fragen.
a) Kunde hat vergessen KDG einzutüten und aus irgendwelchen Gründen Schreiben entsorgt.
b) Schreiben ist beim Empfänger verloren gegangen.

Und nun?


Gruß
Conscience
 
  • Mietvertrag Digitaler Videorecorder Beitrag #13
Ich war ja auch früher mal in einen sehr großen IT-Unternehmen beschäftigt (jaja, the good old time :zwinker: und Gott sei Dank meine Berufung in einem ganz anderen Bereich gefunden) :D .

Kündigungen hab ich schon auf Klopapier/Küchenrollen/Tempotaschentücher erhalten :glück:

Und die sind leider rechtlich vollkommen ausreichend gewesen :streber:

Naja, ich könnte ein Buch schreiben, dass doppelt so dick ist wie die "Unendliche Geschichte" aber weit aus lustiger!

Wenn ich heute noch die Geschichten erzähle im Verwandtschafts- und Bekanntschaftskreis (ich muss es leider immer wieder, da gefordert) die ich u.a auch in der Hotline erleben durfte/musste/habe, kommen mir dir Tränen (leider nicht immer vor lachen :wein: :brüll: )

Aber wem erzähle ich das, da können mit Sicherheit einige andere hier auch den einen oder anderen Brüller schreiben/erzählen

Gruß
Mr Iron
 
Thema:

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