Guten Morgen,
ich habe mich gestern mit einem Anwalt darüber unterhalten, weil ich wissen wollte welche Recht ich habe und wie ich mich zu verhalten habe. Dieser teilte mir mit, dass ich UM ein schriftliches Angebot unterbreitet habe (3Play 128.000 + HD Recorder für 0,00 EUR) welches UM annehmen oder ablehnen kann. Durch Versendung dieses Geräts hat UM das Angebot von mir angenommen, womit ein Vertrag zustande gekommen ist.
Ich kann hier gern die Unterhaltung mit dem Anwalt veröffentlichen:
Ich habe dem Anwalt folgendes geschrieben:
"Guten Abend,
ich liege derzeit mit meinem TV-, Internet- und Telefonanbieter Unitymedia in einem Streit. Es geht dabei darum, dass ich vor mehreren Tagen das Produkt "3Play 128.000" beauftragt habe. Laut Angabe der Kundenberater beinhaltet dieses Produkt einen Internetzugang mit 128 MBit/Sekunde, einen Telefonanschluss und einen Kabel-digital-Anschluss inklusive eines HD Recorders. Dieses Produkt wurde so auch in meinem Online-Kundenbereich beworben. Ich hatte bis zu dem Zeitpunkt das Produkt "2Play 128.000", welches bis auf den Kabel-Digital-Anschluss und den HD Recorder das gleiche beinhaltete. Ich beauftragte telefonisch die Umstellung von "2Play 128.000" zu "3Play 128.000" mit dem HD Recorder. Ich erhielt vor kurzem hierzu auch eine schriftliche Auftragsbestätigung. Da ich bisweilen aber den HD Recorder noch nicht erhielt kontaktierte ich die Hotline von Unitymedia. Dort wurde mir dann mitgeteilt dass es das Produkt "3Play 128.000" in Kombination mit dem HD Recorder nicht gibt. Ich habe Unitymedia daraufhin ein Fax mit diesem Angebot, welches in meinem Kundenbereich ersichtlich war gesendet und mich darauf, sowie auf die Fussnoten, die folgendes besagen berufen:
"Voraussetzung für 3Play-Angebote ist ein Analoger Kabelanschluss von Unitymedia (erhältlich für z.B. 17,90 € mtl. im Einzelnutzervertrag oder oft bereits in den Mietnebenkosten enthalten). Für die 2Play-Angebote ist kein Analoger Kabelanschlussvertrag notwendig. Das jeweilige Angebot beinhaltet: Internetanschluss in gewählter Geschwindigkeitsstufe + Flatrate, Unitymedia Sicherheitspaket 3 Monate gratis inklusive, danach nur 4.- € mtl., jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Telefonanschluss + Flatrate ins dt. Festnetz; kein Call-by-Call; sowie exklusiv für Unitymedia Kabelkunden: zusätzlich bei 3Play-Angeboten: DigitalTV Basic und - soweit bestellt- HD Recorder als Digital Receiver sowie DigitalTV Paket. Online Rechnung jeweils inklusive. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Nähere Informationen, auch zur Verfügbarkeit unter http://www.Unitymedia.de"
Am heutigen Tag erhielt ich dann ein Fax von Unitymedia, aus dem hervorging, dass es die von mir gewünschte Kombination (3Play 128.000 + HD Recorder) nicht gibt und ich zu meinem Vertrag einen HD Recorder für 6,00 EUR zusätzlich pro Monat bestellen könne.
Muss ich das so hinnehmen oder kann ich Unitymedia dazu verpflichten mir den HD Recorder kostenfrei zur Verfügung zu stellen, so wie es in dem Angebot und angegeben war?
Freundlicher Gruß"
Dieser Antwortete darauf:
"Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Leider können Sie nicht auf dem Recorder bestehen.
Denn
Das Angebot, dass Ihnen die Firma übermittelt hat, ist tatsächlich kein Angebot sondern eine Vorstufe. Eine unverbindliche Anpreisung, eine sogenannte "invitatio ad offerenda".
Wenn Sie sich aufgrund dieser Einladung (=invitatio) bei der Firma melden und den Vertrag entsprechend abschließen wollen geben Sie tatsächlich selbst das erste Angebot ab, dass diese Firma annehmen kann, aber nicht muss.
Also: Das Ihnen übermittelte Angebot ist so leider nicht bindend."
Ich habe dann gefragt:
"Kann ich denn von dem Vertrag zurücktreten und auf eine Rückabwicklung auf meinen ursprünglichen Vertrag bestehen? Ich habe die Umstellung unter der Bedingung beauftragt dass mir hierzu der HD Recorder kostenfrei zur Verfügung gestellt wird."
Dieser Antwortete:
"Sehr geehrter Ratsuchender,
ja, das können Sie.
Da die Gegenseite Ihr Angebot : 3Play+HD nicht angenommen hat (kein HD) ist kein Vertrag zustandegekommen. Dies sollten Sie der Gegenseite so mitteilen."
Darauf wieder ich:
"Wie siehts denn aus wenn mir bereits eine Auftragsbestätigung zugesandt wurde? Ist der Vertrag dann nicht doch zustande gekommen weil ich nicht widersprochen habe? Aus der Auftragsbestätigung geht im Übrigen dieses Produkt 3Play 128.000 hervor, kann man sich nicht irgendwie auf diese berufen?"
Der Anwalt:
"Die Auftragsbestätigung stellt in Ihrem Fall lediglich ein neues Angebot dar, welches Sie annehmen müssten. Der Vertrag könnte allenfalls dann zustandegekommen sein, wenn Sie 3Play in Anspruch genommen hätten"
Ich:
"Gut, dann noch eine letzte Frage:
Wenn Unitymedia den HD Recorder heute an mich versenden würde, wie müsste ich mich dann verhalten? Muss ich dann trotzdem für diese 6 EUR pro Monat aufkommen, obwohl ich dieser Kondition nie zugestimmt habe oder könnte ich dann darauf bestehen dass der Recorder kostenfrei überlassen wird?"
Der Anwalt:
"Wenn die Firma den Recorder an Sie versenden würde, so hätte Sie damit Ihr Angebot 3Play+HD angenommen die 6 EUR pro Monat müssten Sie nicht bezahlen."
Noch Fragen???
Freundlicher Gruß
Umsatzbremse