- Pay-TV-Sender Sky droht der Verlust der BuLi-Exklusivrechte Beitrag #1
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TV-Fußballrechte
Gericht: Ausländische Decoder-Karten erlaubt – Preiskampf eröffnet
Luxemburg –
Hammer-Urteil aus Luxemburg: Die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball muss geändert werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoder-Karten nicht verboten werden dürfen. Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen.
Damit droht auch dem Pay-TV-Sender Sky der Verlust der Exklusivrechte für Deutschland. Kneipenbesitzer und Privatleute können per Satellit in Zukunft auch die Angebote ausländischer Sender nutzen. Der entstehende Wettbewerb könnte für sinkende Abo-Preise sorgen – und den europäischen Fußball finanziell ins Wanken bringen.
Denn auch bei der Vergabe der Übertragungsrechte droht nun ein Preiskampf, der die TV-Einnahmen der Klubs deutlich reduzieren könnte.
Hintergrund des Falls war ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoder-Karte in England Fußballspiele gezeigt hatte.
Die findige Geschäftsfrau hatte statt der teuren britischen Sky-Karte einfach ein günstigeres griechisches TV-Abo mit den Spielen der Premiere League gekauft - und so mehrere Tausend Euro gespart.
Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich. In dem Grundsatzurteil geht es auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien.
Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützten Werke. In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine „öffentliche Wiedergabe“, die vom Urheber gebilligt werden müsste.
Q.: http://www.express.de/fussball/tv-fussballrechte-gericht--auslaendische-decoder-karten-erlaubt---preiskampf-eroeffnet,3186,10962700.html
Gericht: Ausländische Decoder-Karten erlaubt – Preiskampf eröffnet
Luxemburg –
Hammer-Urteil aus Luxemburg: Die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball muss geändert werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoder-Karten nicht verboten werden dürfen. Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen.
Damit droht auch dem Pay-TV-Sender Sky der Verlust der Exklusivrechte für Deutschland. Kneipenbesitzer und Privatleute können per Satellit in Zukunft auch die Angebote ausländischer Sender nutzen. Der entstehende Wettbewerb könnte für sinkende Abo-Preise sorgen – und den europäischen Fußball finanziell ins Wanken bringen.
Denn auch bei der Vergabe der Übertragungsrechte droht nun ein Preiskampf, der die TV-Einnahmen der Klubs deutlich reduzieren könnte.
Hintergrund des Falls war ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoder-Karte in England Fußballspiele gezeigt hatte.
Die findige Geschäftsfrau hatte statt der teuren britischen Sky-Karte einfach ein günstigeres griechisches TV-Abo mit den Spielen der Premiere League gekauft - und so mehrere Tausend Euro gespart.
Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich. In dem Grundsatzurteil geht es auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien.
Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützten Werke. In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine „öffentliche Wiedergabe“, die vom Urheber gebilligt werden müsste.
Q.: http://www.express.de/fussball/tv-fussballrechte-gericht--auslaendische-decoder-karten-erlaubt---preiskampf-eroeffnet,3186,10962700.html