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Unitymedia Sonderkündigungsrecht bei >1Monat Störung?

Diskutiere Sonderkündigungsrecht bei >1Monat Störung? im Störungen im Kabelnetz Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo! Ich habe jetzt seit Fr 02.09.11 bereits kein Internet mehr über UM. Situation: Das Haus war von einer kleinen, inzwischen insolventen Firma...
  • Sonderkündigungsrecht bei >1Monat Störung? Beitrag #1

rollenderroland

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Hallo!
Ich habe jetzt seit Fr 02.09.11 bereits kein Internet mehr über UM.
Situation:
Das Haus war von einer kleinen, inzwischen insolventen Firma über das Nachbarhaus ans Kabelnetz angeschlossen worden, anstatt über die lokale Dose im Keller. War halt billiger.
Das Nachbarhaus hat auf Satelliten-Gemeinschaftsanlage umgestellt und den Anschluss gekappt, uns damit auch.
Unitymedia wurde von mir darüber informiert, nun steht seit vier Wochen die Entscheidung aus, ob UM wohl den Anschluss an die lokale Dose vom Dachgeschoss in den Keller zahlt. Meine Vermieterin überlegt, ob sie nicht auch auf Satellit umstellt, wenn das Kabel jetzt schon tot ist. Wäre ja auf Dauer günstiger.

Da offensichtlich kein Entschluss zu erwarten ist und UM lustig weiter abbucht, stelle ich mir nun die Frage wie es rechtlich aussieht.

Hat da jemand Erfahrung? UM erbringt die Leistung nicht, und ich sehe die Schuld nicht nur, aber auch bei UM. Definitiv nicht bei mir...

Ich bin es leid bei jeder Nachfragemail nur eine SMS zu bekommen, dass mein Fall noch bearbeitet wird und ich doch etwas Geduld haben sollte.
Beim Telefonanruf auf der teuren Servicenummer muss ich jedes mal den GESAMTEN Fall wiederholen, dann gibts wieder Standard-SMS.
Telefonieren über Mobilfunk war in den letzten 5 Wochen auch nicht gerade geschenkt.

Kurz und gut. Ich will endlich wieder Internet und Telefon zuhause. Notfalls halt auch von Vodafone.
 
  • Sonderkündigungsrecht bei >1Monat Störung? Beitrag #2
Zunächst musst Du UM schriftlich Frist zur Behebung setzen. Bei Ablauf der Frist ohne Begründung und Besserung kannst Du dann einseitig kündigen. Dein Anwalt berät Dich über die Formalien, Folgen und Risiken, da ich kein Jurist bin und keine Rechtsberatung gebe.
 
  • Sonderkündigungsrecht bei >1Monat Störung? Beitrag #3
Hängt euch an die Satanlage mit dran wenn das geht.
Wenn ihr nicht UM wegen Datenverkehr braucht ist Sat Empfang zu bevorzugen.
 
  • Sonderkündigungsrecht bei >1Monat Störung? Beitrag #4
Ich würde mal annehmen, dass UM nicht verantwortlich ist, sondern der Nachbar, denn der hat das Kabel gekappt, nicht UM. UM Kommt seiner Aufgabe nach und liefert. Wenn das Signal jetzt nicht mehr ankommt, dann liegt der Schwarze Peter beim Nachbarn. Oder habt ihr einfach so mit dran gehängt, weil das halt so war und der Kabelvertrag lief über das Nachbarhaus? Hat der Nachbar ordnungsgemäß gekündigt, dann ist euer Anschluss auch mit betroffen. Falls das so ist, dann muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden und gut ist. Wie das Signal in die Wohnung zu den Anschlüssen kommt, ist Sache des Hauseigentümers, nicht Sache von UM.
Schönen Sonntag
Reinhold
 
  • Sonderkündigungsrecht bei >1Monat Störung? Beitrag #5
Ich würde mal annehmen, dass UM nicht verantwortlich ist, sondern der Nachbar, denn der hat das Kabel gekappt, nicht UM. UM Kommt seiner Aufgabe nach und liefert. Wenn das Signal jetzt nicht mehr ankommt, dann liegt der Schwarze Peter beim Nachbarn. Oder habt ihr einfach so mit dran gehängt, weil das halt so war und der Kabelvertrag lief über das Nachbarhaus? Hat der Nachbar ordnungsgemäß gekündigt, dann ist euer Anschluss auch mit betroffen. Falls das so ist, dann muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden und gut ist. Wie das Signal in die Wohnung zu den Anschlüssen kommt, ist Sache des Hauseigentümers, nicht Sache von UM.
Schönen Sonntag
Reinhold


Kann ich nur zustimmen!!!

Gruss
 
  • Sonderkündigungsrecht bei >1Monat Störung? Beitrag #6
Ich würde mal annehmen, dass UM nicht verantwortlich ist, sondern der Nachbar, denn der hat das Kabel gekappt, nicht UM. UM Kommt seiner Aufgabe nach und liefert. Wenn das Signal jetzt nicht mehr ankommt, dann liegt der Schwarze Peter beim Nachbarn. Oder habt ihr einfach so mit dran gehängt, weil das halt so war und der Kabelvertrag lief über das Nachbarhaus? Hat der Nachbar ordnungsgemäß gekündigt, dann ist euer Anschluss auch mit betroffen. Falls das so ist, dann muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden und gut ist. Wie das Signal in die Wohnung zu den Anschlüssen kommt, ist Sache des Hauseigentümers, nicht Sache von UM.
Schönen Sonntag
Reinhold


Kann ich nur zustimmen!!!

Gruss


sammelt das Team eigentlch Punkte??
 
  • Sonderkündigungsrecht bei >1Monat Störung? Beitrag #7
Ich würde mal annehmen, dass UM nicht verantwortlich ist, sondern der Nachbar, denn der hat das Kabel gekappt, nicht UM. UM Kommt seiner Aufgabe nach und liefert. Wenn das Signal jetzt nicht mehr ankommt, dann liegt der Schwarze Peter beim Nachbarn. Oder habt ihr einfach so mit dran gehängt, weil das halt so war und der Kabelvertrag lief über das Nachbarhaus? Hat der Nachbar ordnungsgemäß gekündigt, dann ist euer Anschluss auch mit betroffen. Falls das so ist, dann muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden und gut ist. Wie das Signal in die Wohnung zu den Anschlüssen kommt, ist Sache des Hauseigentümers, nicht Sache von UM.
Schönen Sonntag
Reinhold


Kann ich nur zustimmen!!!

Gruss

Meine Meinungen sind immer stark umstritten. Letztendlich stöhnen schon immer alle, wenn ich anrugfe...auch 2Level.....dann heist es immer, immer wenn du anrufst, gibt es Progleme....dann wird richtig geforscht.

Aber mit Team 62 habe ich seit Monaten nichts mehr am Hut.....

Gruss


sammelt das Team eigentlch Punkte??
 
Thema:

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