- Ehemaliges Horizon Mietgerät - Aktivierung verweigert Beitrag #1
fireraiser
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Hallo Forum,
ich habe mir auf ebay Kleinanzeigen einen gebrauchten Horizon Recorder von einem Händler gekauft, der behauptet, diesen wiederum von einem Großhändler bezogen zu haben und das es sich um ein Kaufgerät handelt.
Als ich den Horizon Recorder für meinen Kabelanschluss aktivieren wollte, wurde mir das mit der Begründung verweigert, dass es sich lt. Seriennummer um ein ehemaliges Mietgerät handelt.
Nun gut, dass muss ich dann wohl erst einmal so hinnehmen :wut:
Obwohl ich den Verkäufer daraufhin angesprochen habe, behauptet er, dass es selbstverständlich ein Kaufgerät ist (Beweis steht aber noch aus).
Im schlimmsten Fall bleibe ich also auf dem Kosten sitzen und habe ein Stück Elektroschrott mehr im Bestand.
Ich würde es dann mal unter "Lehrgeld" verbuchen.
Die Frage, die sich mir jedoch aufdrängt: Wieso existieren überhaupt ehemalige Mietgeräte auf dem freien Markt?
Werden Mietgeräte aus ausgelaufenen Verträgen von Unitymedia nicht wieder vom Mieter zurückverlangt? Die Kunden-Hotline wollte/konnte mir hierzu jedenfalls keine Angaben machen.
Also, wenn ich mir bei einem Mietwagenverleih ein Fahrzeug ausleihe und das nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit nicht wieder zurückbringe, schätze ich mal, das spätestens am nächsten Tag die Bullerei bei mir vor der Tür steht.
Anscheinend wird das bei Unitymedia nicht so gehandhabt.
Ich habe mal aus Spaß bei allen Auktionen, die derzeit bei ebay für einen Horizon-Reorder laufen, die Verkäufer kontaktiert und nachgefragt, ob es sich bei den Geräten um (ehemalige) Mietgeräte od. Kaufgeräte handelt und ob sie evtl. einen Kaufgerätenachweis erbringen können.
Nicht ein einziger hat sich auf meine Nachfrage hin bei mir gemeldet!
Da kann ich mir doch schon selber ausrechnen, um was für Geräte es sich wohl handelt
Daher spekuliere ich mal, dass Unitymedia diese Altgeräte überhaupt nicht wieder haben will und einfach beim ehemaligen Mieter belässt.
Ansonsten wäre es ja im Interesse des ehemaligen Mieters, diese Geräte an Unitymedia wieder zurückzugeben und nicht einfach auf ebay zu verscherbeln.
Spätestens wenn die Rückforderung des Altgerätes von Unitymedia beim ehemaligen Vertragspartner eintreffen würde und dieser das Gerät aber bereits weiter verkauft hätte, bestünde seinerseits ja ein massives Problem :traurig:
Und aus rechtlicher Sicht liegt da, schätze ich mal, der Hase im Pfeffer. Denn wenn das wirklich gelebte Geschäftspraxis von Unitymedia wäre, werden so Menschen wie ich schließlich erst in die unangenehme Lage gebracht, ein Gerät zu erwerben, das keinerlei Nutzen mehr hat.
Kaufgeräte könnten schließlich ohne Probleme gekennzeichnet werden oder hätten nur Seriennummern aus einem bestimmten Kreis anhand dessen zu erkennen ist, das es sich um ein Kaufgerät handelt.
Nach der derzeitigen Praxis bekomme ich die (nicht unwichtige) Information, ob es sich um ein Kauf- oder ein Mietgerät handelt, erst bei der Aktivierung. Da ist es aber zu spät :wein:
Wenn mir ein Verkäufer versichert, dass es sich bei dem angebotenen Gerät um ein Kaufgerät handelt und sich anschließend aber herausstellt, dass es ein Mietgerät ist, nennt man das, glaube ich, "Betrug".
Wenn von Seiten Unitymedia nichts dazu unternommen wird, dass ein Betrug durch einfache Maßnahmen erkennbar gemacht werden kann oder durch konsequente Rückforderung der Altgeräte dies von vorne herein verhindert, ist das dann juristisch nicht "Beihilfe zum Betrug"?
Na, ich werd damit mal die Verbraucherzentrale kontaktieren, was die davon halten und ob Unitymedia einen geprellten Käufer eines Horizon Receivers/Recorders wirklich einfach so im Regen stehen lassen darf :streber:
Grüße v. fireraiser
ich habe mir auf ebay Kleinanzeigen einen gebrauchten Horizon Recorder von einem Händler gekauft, der behauptet, diesen wiederum von einem Großhändler bezogen zu haben und das es sich um ein Kaufgerät handelt.
Als ich den Horizon Recorder für meinen Kabelanschluss aktivieren wollte, wurde mir das mit der Begründung verweigert, dass es sich lt. Seriennummer um ein ehemaliges Mietgerät handelt.
Nun gut, dass muss ich dann wohl erst einmal so hinnehmen :wut:
Obwohl ich den Verkäufer daraufhin angesprochen habe, behauptet er, dass es selbstverständlich ein Kaufgerät ist (Beweis steht aber noch aus).
Im schlimmsten Fall bleibe ich also auf dem Kosten sitzen und habe ein Stück Elektroschrott mehr im Bestand.
Ich würde es dann mal unter "Lehrgeld" verbuchen.
Die Frage, die sich mir jedoch aufdrängt: Wieso existieren überhaupt ehemalige Mietgeräte auf dem freien Markt?
Werden Mietgeräte aus ausgelaufenen Verträgen von Unitymedia nicht wieder vom Mieter zurückverlangt? Die Kunden-Hotline wollte/konnte mir hierzu jedenfalls keine Angaben machen.
Also, wenn ich mir bei einem Mietwagenverleih ein Fahrzeug ausleihe und das nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit nicht wieder zurückbringe, schätze ich mal, das spätestens am nächsten Tag die Bullerei bei mir vor der Tür steht.
Anscheinend wird das bei Unitymedia nicht so gehandhabt.
Ich habe mal aus Spaß bei allen Auktionen, die derzeit bei ebay für einen Horizon-Reorder laufen, die Verkäufer kontaktiert und nachgefragt, ob es sich bei den Geräten um (ehemalige) Mietgeräte od. Kaufgeräte handelt und ob sie evtl. einen Kaufgerätenachweis erbringen können.
Nicht ein einziger hat sich auf meine Nachfrage hin bei mir gemeldet!
Da kann ich mir doch schon selber ausrechnen, um was für Geräte es sich wohl handelt
Daher spekuliere ich mal, dass Unitymedia diese Altgeräte überhaupt nicht wieder haben will und einfach beim ehemaligen Mieter belässt.
Ansonsten wäre es ja im Interesse des ehemaligen Mieters, diese Geräte an Unitymedia wieder zurückzugeben und nicht einfach auf ebay zu verscherbeln.
Spätestens wenn die Rückforderung des Altgerätes von Unitymedia beim ehemaligen Vertragspartner eintreffen würde und dieser das Gerät aber bereits weiter verkauft hätte, bestünde seinerseits ja ein massives Problem :traurig:
Und aus rechtlicher Sicht liegt da, schätze ich mal, der Hase im Pfeffer. Denn wenn das wirklich gelebte Geschäftspraxis von Unitymedia wäre, werden so Menschen wie ich schließlich erst in die unangenehme Lage gebracht, ein Gerät zu erwerben, das keinerlei Nutzen mehr hat.
Kaufgeräte könnten schließlich ohne Probleme gekennzeichnet werden oder hätten nur Seriennummern aus einem bestimmten Kreis anhand dessen zu erkennen ist, das es sich um ein Kaufgerät handelt.
Nach der derzeitigen Praxis bekomme ich die (nicht unwichtige) Information, ob es sich um ein Kauf- oder ein Mietgerät handelt, erst bei der Aktivierung. Da ist es aber zu spät :wein:
Wenn mir ein Verkäufer versichert, dass es sich bei dem angebotenen Gerät um ein Kaufgerät handelt und sich anschließend aber herausstellt, dass es ein Mietgerät ist, nennt man das, glaube ich, "Betrug".
Wenn von Seiten Unitymedia nichts dazu unternommen wird, dass ein Betrug durch einfache Maßnahmen erkennbar gemacht werden kann oder durch konsequente Rückforderung der Altgeräte dies von vorne herein verhindert, ist das dann juristisch nicht "Beihilfe zum Betrug"?
Na, ich werd damit mal die Verbraucherzentrale kontaktieren, was die davon halten und ob Unitymedia einen geprellten Käufer eines Horizon Receivers/Recorders wirklich einfach so im Regen stehen lassen darf :streber:
Grüße v. fireraiser