- Rückgabe Receiver oder Schadensersatz Beitrag #1
Gelsenbernd
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Hallo,
als TV Kunde bei Unitymedia seit ca. 10 Jahen habe ich mich entschlossen zusätzlich auch noch
Internet über Unity zu beziehen. Also zum vorhandenen TV Vertrag auch noch 2Play 1200 zugebucht.
Heute habe ich ein Schreiben bekommen das ich doch bitte einen Receiver TT-Micro zurückschicken soll
oder alternativ 59 Euro überweisen soll.
Also im online Kundencenter steht nur ein Humax bei mir aufgeführt, sonst nichts, und den habe ich schon seit 2008!!!
Da ich schon nicht mehr weiß was ich gestern zu Mittag hatte, kann ich auch nicht mehr nach
7 Jahren sagen ob so ein Receiver existiert hatte.
Zumal es alles ander als unsensibel ist einem längjährigen Kunden der gerade einen zweiten Vertrag abgeschlossen hat
eine Uralt Forderung zuzusenden. Kundenzufriedenheit sieht anders aus.
In der AGB steht natürlich das Leihgeräte 10 Tage nach dem zusenden neuer Hardware zurückzugeben ist.
Aber jetzt nach 7 Jahren anfordern? Selbst für Rechnungen gibt es eine verjährungsfrist von 3 Jahre.
kann hier jemand weiterhelfen?
als TV Kunde bei Unitymedia seit ca. 10 Jahen habe ich mich entschlossen zusätzlich auch noch
Internet über Unity zu beziehen. Also zum vorhandenen TV Vertrag auch noch 2Play 1200 zugebucht.
Heute habe ich ein Schreiben bekommen das ich doch bitte einen Receiver TT-Micro zurückschicken soll
oder alternativ 59 Euro überweisen soll.
Also im online Kundencenter steht nur ein Humax bei mir aufgeführt, sonst nichts, und den habe ich schon seit 2008!!!
Da ich schon nicht mehr weiß was ich gestern zu Mittag hatte, kann ich auch nicht mehr nach
7 Jahren sagen ob so ein Receiver existiert hatte.
Zumal es alles ander als unsensibel ist einem längjährigen Kunden der gerade einen zweiten Vertrag abgeschlossen hat
eine Uralt Forderung zuzusenden. Kundenzufriedenheit sieht anders aus.
In der AGB steht natürlich das Leihgeräte 10 Tage nach dem zusenden neuer Hardware zurückzugeben ist.
Aber jetzt nach 7 Jahren anfordern? Selbst für Rechnungen gibt es eine verjährungsfrist von 3 Jahre.
kann hier jemand weiterhelfen?