Unitymedia Rückgabe Receiver oder Schadensersatz

Diskutiere Rückgabe Receiver oder Schadensersatz im Digital-Receiver, TV-Geräte, CI Plus-Module, Smart Forum im Bereich TV und Radio; Hallo, als TV Kunde bei Unitymedia seit ca. 10 Jahen habe ich mich entschlossen zusätzlich auch noch Internet über Unity zu beziehen. Also zum...
  • Rückgabe Receiver oder Schadensersatz Beitrag #1

Gelsenbernd

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Hallo,
als TV Kunde bei Unitymedia seit ca. 10 Jahen habe ich mich entschlossen zusätzlich auch noch
Internet über Unity zu beziehen. Also zum vorhandenen TV Vertrag auch noch 2Play 1200 zugebucht.
Heute habe ich ein Schreiben bekommen das ich doch bitte einen Receiver TT-Micro zurückschicken soll
oder alternativ 59 Euro überweisen soll.
Also im online Kundencenter steht nur ein Humax bei mir aufgeführt, sonst nichts, und den habe ich schon seit 2008!!!
Da ich schon nicht mehr weiß was ich gestern zu Mittag hatte, kann ich auch nicht mehr nach
7 Jahren sagen ob so ein Receiver existiert hatte.
Zumal es alles ander als unsensibel ist einem längjährigen Kunden der gerade einen zweiten Vertrag abgeschlossen hat
eine Uralt Forderung zuzusenden. Kundenzufriedenheit sieht anders aus.
In der AGB steht natürlich das Leihgeräte 10 Tage nach dem zusenden neuer Hardware zurückzugeben ist.
Aber jetzt nach 7 Jahren anfordern? Selbst für Rechnungen gibt es eine verjährungsfrist von 3 Jahre.
kann hier jemand weiterhelfen?
 
  • Rückgabe Receiver oder Schadensersatz Beitrag #2
In der AGB steht natürlich das Leihgeräte 10 Tage nach dem zusenden neuer Hardware zurückzugeben ist.
Aber jetzt nach 7 Jahren anfordern? Selbst für Rechnungen gibt es eine verjährungsfrist von 3 Jahre.
kann hier jemand weiterhelfen?
Zunächst wäre zu klären, ob es sich um eine Leihgerät oder ein Mietgerät handelt.
Was war denn der Auslöser für die Rückforderung?
Wenn der Receiver ein Leihgerät aus einem bestehenden Vertrag ist, wird ja kaum eine Rückforderung kommen, es sei denn das Gerät wurde durch ein anderes ausgetauscht. Wenn also der mit dem Gerät verbundene Vertrag irgendwann in der Vergangenheit beendet wurde, wäre ab dem Zeitpunkt gemäß den AGB automatisch eine Leihe beendet worden. Wenn das nicht der Fall ist, wäre die jetzige Rückforderung als Kündigung der Leihe ztu werten.

Es gibt keine Verjährungsfrist für Rechnungen sondern nur für Ansprüche und da ist die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre.
Zunächst müsstest Du also mal für Dich klären, wann die Leihe beendet wurde, um den Beginn der Verjährungsfrist zu bestimmen.

 
  • Rückgabe Receiver oder Schadensersatz Beitrag #3
Warum die Forderung....keine Ahnung. Es wurde kein Vertrag gekündigt sondern noch ein zweiter zusätzlich für Internet gebucht.
Im online Kundencenter ist nur ein Humax aufgeführt, der allerdings auch als Leihgerät aufgeführt wird. Den gibt es seit ca. 7 Jahren.
Wenn überhaupt ist es ein Uraltgerät das noch vor dem Humax benutzt wurde. Da dies aber schon 8 Jahr her ist sind keine Unterlagen mehr
vorhanden, kann nach so vielen Jahren schon mal passieren :zwinker:
 
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