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Unitymedia Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor

Diskutiere Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor im Störungen im Kabelnetz Forum im Bereich Rund um Internet; Hi, Die Störung dauert seit November 2018 an. Im Unitymedia Chat werden Erstattungen von 15,00 Euro angeboten, allerdings nur für Februar. Diese...
  • Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor Beitrag #1

Schimanski

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Hi,

Die Störung dauert seit November 2018 an. Im Unitymedia Chat werden Erstattungen von 15,00 Euro angeboten, allerdings nur für Februar. Diese werden überdies nicht eingehalten (es wird einfach der normale Betrag abgebucht).

Ich habe das ganze 2 mal im Februar und einmal bereits im Dezember gemeldet (damals online auf der unitymedia homepage im Störungsmelder).

Es wird sich geweigert mir rückwirkend eine Erstattung zu geben (Für Dezember und Januar), weil angeblich kein Störungsticket besteht. Alles nur blabla und Hinhalte-Taktik.

Fakt ist: Seit Dezember stellt Unitymedia nur 2000-10.000 kbits zur Verfügung, anstatt der vertraglich festgehaltenen und bezahlten 100.000 kbits - das ganze geht laut einer Mitarbeiterin auf eine "Störstrahlung" zurück. Was auch immer das bedeutet.

Wie gehe ich nun vor um eine Erstattung zu erhalten? Schließlich wurde der Vertrag nicht eingehalten seitens Unitymedia. Ich kaufe auch kein Auto, indem dann nachher kein Motor ist und nur ein halbes Getriebe, ohne Anspruch auf mein bezahltes Geld zu haben. Die Mitarbeiter stellen sich alle dumm.

Wie übe ich nun rechtlichen Druck aus? Danke.
 
  • Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor Beitrag #2
In dem Du zu einem Anwalt gehst und Dich beraten lässt. Und die Kommunikation auf rechtlich verwertbare Grundlagen beschränkst. Chat gehört nicht dazu. In den AGBs sind Bandbreiten verankert, in denen der Tarif eine Leistung bereitstellt. Daher heißt es ja immer BIS ZU XXX Mbit/s. Erst wenn dieser Wert länger unterschritten wird, besteht ein Mindererbringung der zugesagten Leistung.
 
  • Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor Beitrag #3
Schicke ihnen Dein Störungsprotokoll.
Ohne historische Tickets wird es allerdings schwer, dann gelten die Störungen als nicht gemeldet.
 
  • Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor Beitrag #4
Schicke ihnen Dein Störungsprotokoll.
Ohne historische Tickets wird es allerdings schwer, dann gelten die Störungen als nicht gemeldet.

Wie erstelle ich solch ein Protokoll ?

Ja gut, das Problem liegt aber bei denen. Und die wissen ganz genau seit wann das Problem besteht. Haben das ja bei sich auf dem Monitor. Sonst würden sie es mir ja nicht detailgenaue beschreiben können, was Sache ist. Also fühle ich mich zu Recht verarscht wenn die sagen "Sie haben das nicht gemeldet." - sehen aber selbst bei sich, dass das Problem genau so lange besteht, wie ich es ihnen melde. Außerdem ist das Prob bei anderen UM Kunden im Haus auch da. Also wedeln die mit ihrem "Ticket" rum.. ist doch alles Unsinn. Die liefern die Leistung nicht seit Monaten und wollen keinen Cent zurückzahlen und berufen sich dafür auf irgendwelche Tickets dabei. Außerdem hab ich das gemeldet. Wozu haben die den Störungsmelder auf ihrer Homepage dann? aber gut.. rege mich schon wieder auf. :wut:

Also ab jetzt mache ich das mit diesem Protokoll, nur wie/wo erstelle ich das? Weil das Prob geht weiter....
 
  • Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor Beitrag #5
also bis zu XY MBit/s ist sicherlich nicht korrekt ausgedrückt, für jeden Tarif gibt es eine klare Definition der Mindestleistung (irgendwo in den Vertrags-PDFs findet sich das), genauso wie die "rückerstattungsfreie Ausfallzeit" (ich glaube aufs Jahr gerechnet, sind XY Tage). Bei einem 100k Tarif sind (max) 10k deutlich zu wenig, da muss man nicht drüber diskutieren - wichtig ist, dass man zweifelsfrei sicher ist, dass es nicht am eigenen Lan liegt, den eigenen Endgeräten (gibts vielleicht noch Nachbarn, 10k wären ja bei fast jedem Tarif deutlich zu wenig ?). Aber klar: Geld gibts nur, wenn man eine Störung gemeldet hat und sich das auch belegen lässt (Email-Austausch). Als haltbarer Beweis gilt eigentlich der UM-eigene Speedtest (wird der nicht auch gespeichert, gibts dafür nicht so einen "Abrufcode" der Werte ? ich meine schon). Solche Logs sollte man schon angelegt haben, wenn man mehr will, als der Support einem zugesteht. 15 Euro pro Monat wären vielleicht akzeptabel bei so einem Speedunterschied, aber nicht als einmalige Leistung.
Problem ist halt zu seinem Recht zu kommen. Gehts nicht freiwillig (vielleicht nochmal per Briefpost an die Beschwerdeabteilung), dann bleibt nur der Anwalt. Geld einfach zurück buchen ist technisch machbar, aber wahrscheinlich keine sinnvolle Lösung, so man weiterhin wenigstens noch 10k nutzen will und nicht abgeklemmt - und das wäre rechtlich auch in Ordnung seitens UM, einfach nicht zu zahlen/zurück buchen ist rechtlich kein adäquates Mittel, da könnte man sich über eine folgende Sperrung des Zugangs nicht beschweren.
 
  • Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor Beitrag #6
Anstatt Rechtsanwalt kann/sollte man zunächst mal den Weg über die BNA gehen.
 
  • Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor Beitrag #7
Wie übe ich nun rechtlichen Druck aus? Danke.
garnicht. Kündige und wechsle den Anbieter. Dass UM für eine Einstrahlstörung* 5 Monate braucht wäre ein Armutszeugnis und dann würde ich da auch nicht bleiben wollen weil sowas immer wieder auftreten kann.
Wenn du UM an die Karre fährst bieten sie dir max. eine Sonderkündigung an.

Außerdem: Schau mal auf deinen Vertrag. Da steht 97% Verfügbarkeit. Das sind 216 Stunden Ausfall im Jahr die du akzeptiert hast.

*siehe hier: https://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=77&t=38092#p431397
 
  • Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor Beitrag #8
Wie übe ich nun rechtlichen Druck aus? Danke.
garnicht. Kündige und wechsle den Anbieter. Dass UM für eine Einstrahlstörung* 5 Monate braucht wäre ein Armutszeugnis und dann würde ich da auch nicht bleiben wollen weil sowas immer wieder auftreten kann.
Wenn du UM an die Karre fährst bieten sie dir max. eine Sonderkündigung an.

Außerdem: Schau mal auf deinen Vertrag. Da steht 97% Verfügbarkeit. Das sind 216 Stunden Ausfall im Jahr die du akzeptiert hast.

*siehe hier: https://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=77&t=38092#p431397

Danke für die Antwort und die Informationen !!
 
  • Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor Beitrag #9
Hat Unitymedia da etwas geändert? Vor 2 oder 3 Jahren habe ich selbst bei Einstrahlungen, die ein paar Tage angedauert haben, immer direkt die gesamte Monatsgebühr erlassen bekommen.
 
  • Recht auf Erstattung bei Störung - wie geht man vor Beitrag #10
Ich habe das ganze 2 mal im Februar und einmal bereits im Dezember gemeldet (damals online auf der unitymedia homepage im Störungsmelder).

Email an [email protected] mit dem Wort "Beschwerde" im Betreff. Dann nimmt die Beschwerdeabteilung die Mails an. Musste ich im Februar auch erst lernen und habe nun meinen "persönlichen Ansprechpartner" im Beschwerdemanagement! Bekam aufgrund fortwährender Probleme (Speedtestprotokoll von mir erstellt über 3 Monate hinweg) eine 15 € Gutschrift für 12 Monate :super:
 
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