Jüngchen (Alter magst du offensichtlich nicht und trifft wahrscheinlich auch nicht zu wie du dich aufführst): dass du deinen Beitrag von halb 1 wieder gelöscht hast gibt Grund zur Hoffnung, das Posting zeigte aber, dass bei dir deutlich mehr wie nur der Kabelanschluss gestört ist
Was erwartest du von deinem Vermieter ?
der typische Vermieter ist weder Elektriker, noch Klempner, Multimedia- oder Fernsehtechniker = er informiert aufgrund deiner Beschwerde das zuständige Fachunternehmen. Und da kannst du doch verdammt froh sein ! es gibt auch genug Do-it-Yourself Eigentümer, die mit einem Kundenkonto beim nächsten Baumarkt ausgestattet sind und versuchen alles selbst zu reparieren, insbesondere bei sowas wie "ungefährlichem Schwachstrom Gedöns". Den zeitlichen Ablauf hast du dabei selbst geschildert: Montag gings noch > Mittwochmorgen Rückmeldung, dass die Störung bei Unity gemeldet ist, wobei das ganze noch über eine Hausverwaltung geht - und so dir letzteres bewusst ist und es bei der Hausverwaltung offiziell Ansprechpartner für die Mieter gibt, was aber nicht zwingend sein muss, geht die dadurch entstandene Verzögerung im Grunde zu deinen Lasten *g*
Kabel-Grundgebühr: dir ist bewusst, dass diese Gebühr keine zusätzliche Einnahmequelle für deinen Vermieter ist, sondern es sich lediglich um die Kabel-TV Gebühr vom Anbieter Unitymedia (bzw. Vodafone-West) handelt, die dein Vermieter/eventuell auch die Hausverwaltung im Auftrag des Vermieters, an dich weiterleitet ? damit hat dein Vermieter im Grunde auch eine Art Instandhaltungsvertrag mit dem Kabelanbieter, selbst wenn niemand zu einer turnusmässigen Wartung raus kommt, sondern nur bei Störungen ein Techniker geschickt wird. Da es sich um eine Monatspauschale handelt, welche dein Vermieter eben auch zahlt, wäre ich zumindest vorsichtig mit der Idee "für den Zeitraum zahle ich nicht". Auch wenn du hier persönlich einen nationalen Notstand erkennst und eine Mangelbehebung innerhalb von 30 Minuten erwartest, beläuft sich alleine bei Unitymedia das vertraglich geschuldete Zeitfenster für Reparaturen auf X Tage (meines Wissens zumindest 2 Werktage bis man bei dir vorstellig wird zu geschäfts-üblichen Zeiten). Ist halt persönliches pech, dass noch ein Feiertag hinzukommt vor dem Wochenende und jetzt auch noch Coronatime in Deutschland herrscht, womit sich die Servicezeiten völlig begründet und rechtlich zulässig (deutlich) verlängern können

that's life, auch wenn das dir offensichtlich so extrem fehlende Hartz4-TV eventuell was anderes dazu sagen mag in seinen Reality-Shows.
nochmal zur technischen Seite: macht den Eindruck, dass da 2 Kabel die in den AP-Kasten gehen, zumindest hinter der Fussleiste verlegt sind und dementsprechend zur Hausinstallation gehören = offensichtlich eine Durchgangsdose = wenn das T-Stück nicht abgeht, zurückhaltend bleiben, sonst könntest du selber ganz schnell Verursacher eines Schadens werden, der weitere Bewohner des Gebäudes betreffen könnte. Und so wie du weisst, dass du ein Anrecht auf eine funktionierende Ausstattung deiner Wohnung hast, bzw. das Recht auf eine zeitnahe Instandsetzung (dabei immer den Corona-Gedanken im Hinterkopf behalten *g*), so ist dir sicherlich auch bewusst, dass du nichts mutwillig zu beschädigen hast. Augenscheinlich wirkt die Installation recht alt, andererseits muss da auch nur ein paar Jahre ein extremer Raucher gewohnt haben, um das Design zu bekommen. Von daher muss die Anlage nicht zwingend älter als 20 Jahre sein (auch ältere Verkabelungen könnten durchaus kabeltauglich sein, bei Verkabelungen ab diesem Jahrtausend ist eigentlich mit Sicherheit davon auszugehen). Zudem ging es ja bis vor ein paar Tagen.
Wo es bis vor ein paar Tagen ging kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich bei den öffentlich-rechtlichen Sendern um DVB-T2 Störeinstrahlungen in das Hausinterne Kabelnetz handelt, du schreibst auch nichts von Störungen der empfangbaren Sender. Kann der Fernseher überhaupt DVB-T2 ? du schreibst nur, dass du zwischen <Kabel> und <terrestrisch> wählen kannst beim Suchlauf. Gut. DVB-C kann die Kiste offensichtlich, ob terrestrisch für DVB-T2 steht bezweifle ich deutlich eher. Ist es denn ein UHD-TV ? alleine technisch bräuchte es neben einem DVB-T2 Tuner in Deutschland auch einen H.265/HEVC-Dekoder was UHD/4K entspricht und was ich nur von Geräten kenne, welche diese Auflösung auch wiedergeben können. Ein reiner DVB-T2 Tuner mit lediglich H.264-Dekoder (max. HD-TV) würde in Deutschland auch keine öffentlich rechtlichen Sender auf den Bildschirm bringen über den terrestrischen Empfang (aber z.B. in Österreich, oder Frankreich wäre ein DVB-T2 Tuner zusammen mit H.264-Dekoder nutzbar, weshalb es schon Geräte gibt, die einerseits DVB-T2 Tuner besitzen, auch wenn diese deutsches DVB-T2 nicht empfangen können)