- Kabelgebühren UM Beitrag #1
Steve0807
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Hallo Forengemeinde!
nachdem ich durch intensive Suche im Internet nicht zu Antworten auf meine Fragen gekommen bin, hoffe ich hier auf kompetente und sachliche Auskünfte
Folgende Situation :
Ich bin zum 01.06.09 in eine neue Wohnung eingezogen, die mit einem analogen Kabelanschluss ausgestattet ist. Als der Mietvertrag unterschrieben wurde und es um die Zusammensetzung der Nebenkosten ging, teilte mir der VM mit, dass er als eine von vier Parteien den Kabelanschluss vor geraumer Zeit über die Hausverwaltung gekündigt hätte und er somit keine Kosten für die sog. "Breitbandversorgung" erhebt.
Der Vormieter (lebte etwa 1 1/2 Jahre in der Wohnung) konnte aber das analoge Kabelangebot in vollem Umfang nutzen, obwohl er genauso wie ich nichts für den Anschluss über die NK zahlte. Ich hab´s auch probiert, Koax ans TV und Sendersuchlauf, funzt...Finde ich arg merkwürdig
Wenn der analoge Anschluss funktioniert, wer kommt für die Kabelgebühren auf? kann es sein, dass es für unser Haus (4 Eigentümer-Parteien) einen Gemeinschaftsvertrag gibt, also die jährlichen Kabelgebühren an die Parteien gleichgewichtet über die Hausverwaltung umgelegt werden ?
Eigentlich zahlen ja dann nur 3 der 4 Parteien Gebühren, mein VM hat ja bei der Hausverwaltung seinen Anteil gekündigt ! wie darf ich das interpretieren ? So müssten die Nachbarn damals stillschwiegend eine Erhöhung der Kabelgebühren (nämlich anteilig um X,-€, die eine der vier Parteien nicht mehr zahlt) in Kauf genommen haben, was ich mir nicht so recht vorstellen kann....
Wi muss ich mich als Mieter jetzt aufstellen ?
Ich habe jetzt nach erfolgreicher Verfügbarkeitsprüfung bei UM ein Programmpaket bestellt (Basic + TV Plus) und bereits eine Auftragsbestätigung erhalten. Es handelt sich um einen Einzelnutzervertrag, ich zahle also nur die Programmpakete....
Kann ich in irgendeiner Form Schwierigkeiten kriegen ?
Fragen über Fragen....
Danke vorab für Eure ernstgemeinten Antworten und Beiträge!
Gruß
nachdem ich durch intensive Suche im Internet nicht zu Antworten auf meine Fragen gekommen bin, hoffe ich hier auf kompetente und sachliche Auskünfte
Folgende Situation :
Ich bin zum 01.06.09 in eine neue Wohnung eingezogen, die mit einem analogen Kabelanschluss ausgestattet ist. Als der Mietvertrag unterschrieben wurde und es um die Zusammensetzung der Nebenkosten ging, teilte mir der VM mit, dass er als eine von vier Parteien den Kabelanschluss vor geraumer Zeit über die Hausverwaltung gekündigt hätte und er somit keine Kosten für die sog. "Breitbandversorgung" erhebt.
Der Vormieter (lebte etwa 1 1/2 Jahre in der Wohnung) konnte aber das analoge Kabelangebot in vollem Umfang nutzen, obwohl er genauso wie ich nichts für den Anschluss über die NK zahlte. Ich hab´s auch probiert, Koax ans TV und Sendersuchlauf, funzt...Finde ich arg merkwürdig
Wenn der analoge Anschluss funktioniert, wer kommt für die Kabelgebühren auf? kann es sein, dass es für unser Haus (4 Eigentümer-Parteien) einen Gemeinschaftsvertrag gibt, also die jährlichen Kabelgebühren an die Parteien gleichgewichtet über die Hausverwaltung umgelegt werden ?
Eigentlich zahlen ja dann nur 3 der 4 Parteien Gebühren, mein VM hat ja bei der Hausverwaltung seinen Anteil gekündigt ! wie darf ich das interpretieren ? So müssten die Nachbarn damals stillschwiegend eine Erhöhung der Kabelgebühren (nämlich anteilig um X,-€, die eine der vier Parteien nicht mehr zahlt) in Kauf genommen haben, was ich mir nicht so recht vorstellen kann....
Wi muss ich mich als Mieter jetzt aufstellen ?
Ich habe jetzt nach erfolgreicher Verfügbarkeitsprüfung bei UM ein Programmpaket bestellt (Basic + TV Plus) und bereits eine Auftragsbestätigung erhalten. Es handelt sich um einen Einzelnutzervertrag, ich zahle also nur die Programmpakete....
Kann ich in irgendeiner Form Schwierigkeiten kriegen ?
Fragen über Fragen....
Danke vorab für Eure ernstgemeinten Antworten und Beiträge!
Gruß