Unitymedia widerrufsrecht

Diskutiere widerrufsrecht im Sky Deutschland Forum im Bereich TV und Radio; da sky mir sky sport hd nicht anbieten kann, da UM es mir nicht anbieten kann aufgrund meiner leitung, werde ich den vertrag wohl widerrufen...
  • widerrufsrecht Beitrag #1

chrizzledizzle

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da sky mir sky sport hd nicht anbieten kann, da UM es mir nicht anbieten kann aufgrund meiner leitung, werde ich den vertrag wohl widerrufen müssen. die mitarbeiter von sky antworten auf mails ja eh nie und telfonisch bekommt man eh 12 verschieidene aussagen.

hat nun jemand ne ahnung, wie ich das widerrufen kann? reicht ein schriftlicher widerruf erstmal aus oder soll ich gleich smartcard und receiver mitsenden.

geht nämlich darum, dass ich einfach einen normalen receiver will und meine 99 euro zurück will. die stellen sich da jetzt etwas quer...sehe es aber nicht ein, einen hd receiver für 99 euro zu haben, der mir nichts bringt.

hab die smartcard am samstag aktiviert. laufen die 14 tage widerrufsrecht ab dann? habs online bestellt...

kann mir da jemand helfen?

danke
 
  • widerrufsrecht Beitrag #2
Sobald die Smartcard aktiviert ist kannst du nicht mehr vom Widerrufsrecht gebrauch machen. Das heisst nun du hast den Vertrag ein ganzes Jahr an der Backe...

Hättest du nicht aktiviert so wäre es ohne Probleme möglich gewesen!
 
  • widerrufsrecht Beitrag #3
Sobald die Smartcard aktiviert ist kannst du nicht mehr vom Widerrufsrecht gebrauch machen. Das heisst nun du hast den Vertrag ein ganzes Jahr an der Backe...

Hättest du nicht aktiviert so wäre es ohne Probleme möglich gewesen!
Was für ein Unsinn. Das Widerrufsrecht erlischt nicht durch die Aktivierung. Die 14-tägige Widerrufs-Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Lieferung ( Receiver, Smartcard und Widerrrufsbelehrung ) und spätestens mit Aktivierung ( sofern die Widerrufsbelehrung bereits stattgefunden hat ).

Vorraussetzung für das Widerrufsrecht ist natürlich eine Online- / telefonische Bestellung ( also nicht bei Einkauf über z.B. Media Markt ).

Ich habe keine Ahnung von den Abläufen bei Sky, aber wenn sich telefonisch nichts regeln lässt, dann eben schriftlicher Widerruf ( mindestens per Einwurf-Einschreiben ) und dass Receiver und Karte zurückgeschickt werden müssen, ergibt sich von selbst... Wie gesagt, auch wenn die Smartkarte bereits aktiviert wurde, hat man das Widerrufsrecht und normalerweise darf Sky auch nichts abziehen / einbehalten von bereits geleisteten Zahlungen, da die Aktivierung nur zur Produktprüfung diente.
 
  • widerrufsrecht Beitrag #4
Sobald die Karte freigeschaltet ist erlischt das Widerrufsrecht. Oder ist es mittlerweile anders?

Naja damals war es so und davon bin ich ausgegangen...
 
  • widerrufsrecht Beitrag #5
Das Widerrufsrecht erlischt nie - schlimmsten Falls muss für bereits in Anspruch genommene Leistung gezahlt werden, was aber nicht der Fall ist, wenn diese ausschliesslich der Produktprüfung diente. ( Bsp. Benutzung eines Geräts um zu prüfen, ob es funktioniert, oder in diesem Fall Aktivierung der Smartkarte um festzustellen, dass Sky HD nicht zu empfangen ist ). Ferner braucht man für den Widerruf keine Gründe zu nennen.

Details sind hier nachzulesen :

https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Widerrufsrecht
 
  • widerrufsrecht Beitrag #6
So hieß es aber bei Premiere:

"Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Premiere mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben."

Und auf diversen Inernetseiten steht überall:

"Gibt es ein Widerrufs- oder Rückgaberecht?
Sie können Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bitte beachten Sie, dass mit Aktivierung Ihrer Smartcard das Widerrufsrecht automatisch erlischt."

Wenn eine Smartcard die noch nicht aktiviert war in den Receiver steckt und damit die Freischaltung/Aktivierung selber veranlasst so kann man micht widerrufen...

Wie es jetzt bei SKY ist kann ich nicht sagen, aber ich denke nicht anders...
 
  • widerrufsrecht Beitrag #7
Ja, da entschuldige ich mich und ziehe meine Beiträge zurück - wahrscheinlich erlischt das Widerrufsrecht doch mit Aktivierung der Smartkarte.
 
  • widerrufsrecht Beitrag #8
Wenn er allerdings "nur" will das SKY den alten Receiver zurücknimmt und das Abo selber behalten will, so kann ich nicht sagen was da geht. Ich denke mal da könnte SKY sich kullant zeigen. Aber das ABO wird er, wenn es wie bei Premiere ist nicht mehr los.
 
  • widerrufsrecht Beitrag #9
ich will mein abo auf keinen fall loswerden, will ja trotzdem fußball schauen.
nur stellen die sich quer, mir die 99 euro für den hd receiver zurückzugeben, weil ich die leihgebühren im voraus für die gesamte vertragslaufzeit zahle. sowas sagten die mir. und wenn die sich nicht kulant zeigen und mir den receiver gegen einen normalen receiver tauschen und mir 99 euro zurückgeben, dann muss ich den vertrag widerrufen und ihn neu abschließen...nur will ich dem ganzen stress aus dem weg gehen...
 
  • widerrufsrecht Beitrag #10
Hallo,

ich habe widerrufen, per Einschreiben und nach ca einer Woche kam ein freundliche Bestätigung von Sky und ich sollte Smartcard und ggf. Receiver zurücksenden. Smartcard war ca. 10 Tage freigeschaltet, telefonisch!!!!

Es geht also :winken:
 
  • widerrufsrecht Beitrag #11
die bei Sky können schreiben, was sie wollen, aber eine Freischaltung konstituiert nicht zwingend den Verzicht auf das Widerrufsrecht.
 
  • widerrufsrecht Beitrag #12
@quadro29

hattest du denn für deinen receiver bezahlt? also hast du somit auch dein geld zurückbekommen?
 
  • widerrufsrecht Beitrag #13
Hatte keinen Receiver. Im Schreiben stand aber, das evtl abgebuchte Leistungen zurück überwiesen werden.
 
  • widerrufsrecht Beitrag #14
die bei Sky können schreiben, was sie wollen, aber eine Freischaltung konstituiert nicht zwingend den Verzicht auf das Widerrufsrecht.
Zumindest würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen. Letztlich ist wohl der springende Punkt, ob die gewünschte Freischaltung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder auf dessen Veranlassung erfolgte.

§ 312 BGB
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
.....
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
 
  • widerrufsrecht Beitrag #15
Ich musste damals (noch bei Premiere) für die erstmalige Freischaltung extra eine Hotline anrufen. Ob das mittlerweile anders ist, weiß ich nicht. Aber das Anrufen einer Hotline für die Freischaltung ist wohl sicherlich als "auf Veranlassung des Kunden" aufzufassen.
 
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