Unitymedia Verbraucherschützer wollen Premiere verklagen

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20.11.06

Verbraucherschützer wollen Premiere verklagen

[fp] Die Verbraucherzentrale Hamburg plant eine Sammelklage gegen den Bezahlsender Premiere.

Wie die Wirtschaftswoche in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, gehe es um die Ansprüche von rund 250 Kunden, die ihr Premiere-Abo gekündigt hatten.

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Muss mit einer Klage rechnen: Premiere-Chef Georg Kofler

Wie vertraglich vereinbart, hätten sie daraufhin die Smartcard, die für den Empfang des Programms notwendig ist, an den Sender zurückgeschickt. Premiere teilte den Betroffenen dagegen mit, keine Karte erhalten zu haben, und stellte jeweils 35 Euro Schadenersatz in Rechnung.

Zu Unrecht, glauben Verbraucherschützer. Da sich bei der geringen Streitsumme eine Klage für den einzelnen Kunden nicht lohne, habe man sich die Forderungen abtreten lassen. Möglich wird eine Sammelklage, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) vor zwei Wochen in einem Grundsatzurteil die Klagemöglichkeiten von Verbraucherverbänden gestärkt hat.

Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/news/news_118156.html
 
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Smartcard-Klage: Premiere wartet noch auf Zustellung

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</s>21.11.06<br/>
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[fp] Der Abosender Premiere ist im Visier von Verbraucherschützern, die im Auftrag von Ex-Kunden eine Sammelklage eingereicht haben.<br/>
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Dabei geht es um die Smartcards, die zum Empfang des Premiere-Angebots benötigt werden und nach Abo-Ende wieder an den Sender zurückgeschickt werden müssen.<br/>
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Nach Aussagen der Verbraucherzentrale Hamburg teilte den Betroffenen mit, keine Karte erhalten zu haben, und stellte jeweils 35 Euro Schadenersatz in Rechnung. Auf DF-Anfrage teilte ein Premiere-Sprecher mit, dass dem Unternehmen die Klage noch nicht zugestellt sei. Die entsprechenden Prozesse würden regelmäßig überprüft sowie eigene Tests durchgeführt, die ohne Auffälligkeiten verliefen.<br/>
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Nach Erfahrungen des Abosenders würden die Haupt-Fehlerquellen darin liegen, dass die Karte nicht, wie von Premiere empfohlen, per Einschreiben und Rückschein verschickt wurde, eine zeitliche Überlappung von Zusendung und Mahnung erfolgt ist oder der Kunde die Karte an die falsche Adresse versandt hat. Könne der Kunde glaubhaft versichern, die Karte versandt zu haben, obwohl sie nicht bei Premiere eingegangen ist, zeige man sich in jedem Stadium des Mahnverfahrens ihm gegenüber kulant.<e>
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Quelle: <URL url="http://www.digitalfernsehen.de/news/news_118368.html">http://www.digitalfernsehen.de/news/news_118368.html</URL></r>
 
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