Unitymedia Sky erhält eine Einstweilige Verfügung - Jugendschutz

Diskutiere Sky erhält eine Einstweilige Verfügung - Jugendschutz im Sky Deutschland Forum im Bereich TV und Radio; Hier das Entnahm ich heute aus dem FOCUS. http://www.focus.de/kultur/medien/sky-gerichtsbeschluss-bedroht-erotik-programm_aid_506445.html
  • Sky erhält eine Einstweilige Verfügung - Jugendschutz Beitrag #2
Naja, noch hat Sky die Einstweilige Verfügung eben noch nicht erhalten. Könnte halt verdammt teuer werden, wenn ein Gericht Sky's Meinung untermauert, dass der Jugendschutz durch die bisherigen Maßnahmen von Sky gewahrt wird.
 
  • Sky erhält eine Einstweilige Verfügung - Jugendschutz Beitrag #3
Dann würde es aber nicht nur Sky treffen sondern wahrscheinlich auch andere Pay TV Anbieter in Deutschland oder?
 
  • Sky erhält eine Einstweilige Verfügung - Jugendschutz Beitrag #4
Die Einstweilige Verfügung besteht aber wohl nur gegen Sky. D.h., dass nur Sky von der Verfügung betroffen wäre. Selbstredend könnte auch gegen alle anderen Anbieter eine Einstweilige Verfügung beantragt werden, aber wenn ein anderer Anbieter keine Verfügung bekommen hat betrifft es ihn erstmal auch nicht, so wie es jetzt Sky noch nicht betrifft, weil der Antragssteller die Verfügung noch nicht an Sky zustellen lassen hat.

Ich bin aber kein Rechtsanwalt, also kann es auch sein, dass ich mit dieser Laien-Interpretation falsch liege.
 
  • Sky erhält eine Einstweilige Verfügung - Jugendschutz Beitrag #5
... ganz egal, ob diese einstweilige Verfügung zugestellt wird oder nicht: die Landesmedienanstalten dürften hellhörig geworden sein und sich unabhängig vom Landgericht Duisburg mit dem Thema beschäftigt.

Im Artikel wird Sky wie folgt zitiert:
(..)
„Unser Jugendschutzsystem erfüllt alle rechtlichen Anforderungen“,
(..)

Dazu der :
§ 5 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
(2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er
  1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder
  2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.
(..)
Wenn sich der PIN durch eine einfache Addition von 4 Ziffernblöcken, die sich aus der Smartcard-Nummer ergeben, errechnen lässt, kann nicht von einem erschwerten Zugang zu entsprechenden Inhalte gesprochen werden.

Die Aktion könnte zur Folge haben, dass die Samrtcard-Typen, bei denen sich der PIN auf einfachste Weise errechnen lässt, abgeschaft werden.
Sky könnte die einstweilige Verfügung dazu nutzen, um bei der Satverbreitung die Nagravision-Samrtcards abzuschaffen. Gleiches könnte auch auf die Kunden kleiner bis mittlerer Kabelnetzbetreiber zukommen. Bei Unitymedia könnte das das Ende der Ixx-Karten bedeuten ...
 
  • Sky erhält eine Einstweilige Verfügung - Jugendschutz Beitrag #6
So wie sich §5 liesst,gehört vor das Programm der Privaten Gossensender ne Pinabfrage :D
 
  • Sky erhält eine Einstweilige Verfügung - Jugendschutz Beitrag #7
Bei Unitymedia könnte das das Ende der Ixx-Karten bedeuten ...
die UM02-Pins lassen sich doch genau so ausrechnen.
Dann muss man halt den Standard-FSK16-PIN per Zufallsgenerator erzeugen lassen, sollte ja kein unlösbares Problem sein - schließlich lässt sich die PIN ja auch nachträglich ändern.
 
  • Sky erhält eine Einstweilige Verfügung - Jugendschutz Beitrag #8
Viel einfacher dürfte sowohl für Sky als auch für Unitymedia sein über ein Firmwareupdate der Boxen bei einer erstaktivierung der Karten eine Pin-Änderung zu verlangen...
 
  • Sky erhält eine Einstweilige Verfügung - Jugendschutz Beitrag #9
Hab ichs doch gewusst. heute kam diese Meldung rein:

Zitat:

"Sky sendet Erotik-TV erst ab 23 Uhr
[mw] München - Die Pay-TV-Plattform Sky hat die Ausstrahlung von Erotikinhalten bis auf weiteres auf die Zeit nach 23 Uhr verschoben. Hintergrund ist eine einstweilige Verfügung gegen Sky.

Erotiksendungen sind bei Sky bis auf weiteres erst ab 23 Uhr zu sehen. Betroffen davon ist das Angebot Beate-Uhse.TV. Grund für die Verschiebung auf eine spätere Sendezeit ist eine einstweilige Verfügung der Firma Resisto (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Die Mainzer Firma bietet technische Anwendungen zur Alterskontrolle von Sexseiten im Internet an und bemängelt die Sicherheit der Jugendschutzabfrage bei Sky.

Auf der Internetseite von Sky heißt es: "Aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die besagt, dass unser Jugendschutzsystem nicht ausreichend sicher sei, sind wir dazu verpflichtet, erotische Inhalte mit einer FSK-Freigabe ab 16 Jahren nicht vor 22 Uhr und mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren erst ab 23 Uhr zu senden. Wir sind der Meinung, diese Verfügung ist ungerechtfertigt, und gehen mit allen Mitteln dagegen vor." Nach der Auffassung von Sky ist sein Jugendschutzsystem eines der sichersten auf dem deutschsprachigen Fernsehmarkt."


 
  • Sky erhält eine Einstweilige Verfügung - Jugendschutz Beitrag #10
Sex sells :D
 
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