Also wenn man die Fußnoten und generell das Angebot auf der UM-HP liest, geht da tatsächlich nicht draus hervor, dass man den Recorder nur leiht?! Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch? Mag sein, dass es im Vertrag steht - kann ich ja nicht prüfen - aber ansonsten...?! :kratz: Bitte um Aufklärung, Danke!
Fußnoten:
1 Test-Abonnement für DigitalTV HIGHLIGHTS inkl.: Die ersten 3 Monate wird das Entgelt für DigitalTV HIGHLIGHTS nicht berechnet. Während der ersten 60 Tage haben Sie das Recht, DigitalTV HIGHLIGHTS zum Ende des dritten Monats zu kündigen. Kündigen Sie nicht, so läuft der Vertrag mindestens 9 Monate zu je 6,- € mtl. (statt regulär 7,- € mtl.) weiter.
2 Der Preis gilt für den HD Recorder inkl. Digital TV BASIC und - soweit zugebucht - für Die TV-Pakete DigitalTV HIGHLIGHTS und DigitalTV ALLSTARS, zzgl. einmaliger Aktivierungsgebühr 19,95 €. Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Voraussetzung ist ein analoger Kabelanschluss von Unitymedia, dieser ist oft bereits in den Mietnebenkosten enthalten oder kostet im Einzelnutzervertrag 17,90 € mtl. Die öffentlich-rechtlichen TV- und Radiosender sind mit DVB-C geeigneten Empfangsgeräten auch ohne Unitymedia SmartCard empfangbar.
EDIT: OK, die AGB sagen´s deutlich - da man diese aber erst anklicken, runterladen und öffnen muss, kann ich mir mehr als gut vorstellen, dass Viele das tatsächlich nicht wissen... bzw evtl. einkalkulieren, dass der Gewinn höher ist, als die Strafzahlung von 39 Euro für die Karte und die 149 Euro für den Recorder...
3.5 Sämtliche bei der Einrichtung des Kabelanschlusses beim Kunden installierten und mit fremdem Grund und
Boden verbundenen Sachen und Einrichtungen verbleiben im Eigentum des Kabelnetzbetreibers; die Verbindung
erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Der Kabelnetzbetreiber ist mit Beendigung des
Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, seine Einrichtungen zu entfernen.
4.15 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer
Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet des Kabelnetzbetreibers, die von dem Kabelnetzbetreiber
bereitgestellte Hardware auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurück zu senden,
sofern der Kunde nicht Produkte anderer Anbieter auf dieser SmartCard nutzt. Dies gilt nicht für Hardware, die im
Eigentum des Kunden steht. Die Rückgabe der Hardware vor Ablauf des Vertrags stellt keine Kündigung dar und
entbindet den Kunden nicht von der Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts.
4.16 Ersetzt der Kabelnetzbetreiber die Hardware bei Beschädigung oder Verlust, ohne dass der Kabelnetzbetreiber
die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat, oder kommt der Kunde seiner Verpflichtung gemäß
Ziffer 4.15 nicht nach, so kann der Kabelnetzbetreiber für jede nicht zurückgesendete SmartCard jeweils eine
Entschädigung von 35,– € berechnen. Für nicht zurückgesendete digitale Empfangsgeräte kann der Kabelnetzbetreiber
eine geräteabhängige Entschädigung verlangen. Diese beläuft sich für ein HD Modul CI+ auf 59,– €,
einen Standard-Digital-Receiver (SD) auf 59,– €, für einen Digital-Receiver (HD) auf 99,– € und für einen Digitaler
Video Recorder (SD/HD) auf 149,– €. In jedem Fall ist es dem Kunden unbenommen, geltend zu machen, dass
ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
In dem Fall einer Vertragsbeendigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (z.B. durch Kündigung oder Rücktritt)
behält der Kabelnetzbetreiber sich vor, für ein nicht zurückgesendetes digitales Empfangsgerät wegen der
geringeren Vertragslaufzeit eine erhöhte Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Vorgenanntes gilt nicht für Hardware, die der Kunde käuflich von dem Kabelnetzbetreiber erworben hat oder die
in sonstiger Weise in das Eigentum des Kunden übergegangen sind.