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Unitymedia Sonderkündigugsrecht, da Verpflichtung nicht erfüllt?!

Diskutiere Sonderkündigugsrecht, da Verpflichtung nicht erfüllt?! im Störungen im Kabelnetz Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, ich habe vor über zwei Monaten telefonisch einen Internetvertrag mit UnityMedia abgeschlossen. Irgendwie können sie mir das Internet nicht...
  • Sonderkündigugsrecht, da Verpflichtung nicht erfüllt?! Beitrag #1

User123

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Hallo,

ich habe vor über zwei Monaten telefonisch einen Internetvertrag mit UnityMedia abgeschlossen. Irgendwie können sie mir das Internet nicht in meine Wohnung (3. stock) liefern. Seit 2 Monaten ist das Technikerteam dabei den "Fehler" zu beheben. Aber irgendwie ist der Service = 0 und ich komme mir verarscht vor da ich für den Internetanschluss Geld bezahle aber noch nicht mal 1 Byte gesehen habe.

Zuletzt wollten sie ein techniker team vorbeischicken welches an der Außenfasade ein neues Kabel legen sollte. Was kam war ein Techniker der nichts davon wusste und jetzt warte ich wieder eine woche ubis die sich melden um mir einen Termin in einer Woche anzubieten. Und so häuft sich die Zeit und ich zahle...

Meine Frage an euch ist jetzt folgende: Kennt sich jemand mit dem Sonderkündigungsrecht aus und ob ich es unter meinen Bedinungen ausüben kann?

Zusammengefasst:
Vor über zwei Monaten Vertrag abgeschlossen aber Internetleistungen gibts für mich keine. Und das Technikerteam spielt auf Zeit und versucht diese größtmöglichst verstreichen zu lassen.

lg
 
  • Sonderkündigugsrecht, da Verpflichtung nicht erfüllt?! Beitrag #2
Also so lange man keine Leistung bekommt, muss man auch nichts bezahlen. Daher ist es nicht mehr als recht, die per Lastschrift gebuchten Beträge zurück zu buchen mittels der Rücklastschrift. Dies kann man auch noch 6 Wochen nach erfolgter Lastschrift. Dann sollte man sich ebenfalls mit dem Kundencenter in Verbindung setzen, denen die Problematik mit Ruhe und Gelassenheit schildern, sagen warum man nicht zahlt und die Rücklastschrift veranlasst hat und nicht zu guter letzt sagen, dass man von seinem Recht das einem zusteht, gebrauch machen will.

Wenn sich alle nicht verständigen können, dann auch die Erfüllung bestehen mit einer Fristsetzung, sollte dies nicht erfüllt werden, dann muss man eben halt Kündigen. Kann der Vertrag zu keinem Zeitpunkt erfüllt werden, weil die Leitung die versprochen wurde, nicht geliefert wird, kann man auch ein Sonderkündigungsrecht eventuell in Anspruch nehmen.

Wichtig ist aber zuvor klären, ob der Anschluss technisch zu realisieren ist. Falls ja, kann auch eine Lieferung verzögert werden durch weitere technische Vorbereitungen oder Maßnahmen die erforderlich sein können. Man kann aber mit der Hotline sicherlich die Lösung einer Erstattung oder Gutschrift zur Zufriedenheit beider Seiten erlangen vermute ich mal.
 
  • Sonderkündigugsrecht, da Verpflichtung nicht erfüllt?! Beitrag #3
Wenn es immer noch nicht funktioniert, würde ich den Vertrag kündigen und mit der Begründung, dass die Fortsetzung des Vertrages für den Kunden nicht zumutbar ist.

Dazu gibt es auch Rechtsprechung, die ich in einem vergleichbaren Fall selbst angewendet habe. Wenn ich Zeit habe, morgen fahre ich in Urlaub, suche ich die gerne raus. Bin selber gerade wieder von einem massiven Totalausfall betroffen. Der dritte in 2 Monaten. Das letzte Mal war das ganze Haus drei Tage ohne Internet, TV und Telefon.

Gut, dass ich noch Mitbewerber unter Vertrag habe. Hier zeigt sich wieder, wer billig kauft, zahlt doppelt. :D
 
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