Unitymedia Voraussetzung für 3Play?

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  • Voraussetzung für 3Play? Beitrag #1

Hausmaus

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Hallo!

Ich wohne seit fast 2 Jahren in meiner jetzigen Wohnung (Mehrparteienhaus). In den Nebenkosten enthalten ist die Gebühr für den Kabelanschluss. Bei Einzug habe ich bei Unitymedia 3play gebucht und lebe seitdem damit so weit ganz gut.

Jetzt bekam ich letzte Woche einen Anruf von einem (vermeintlichen?) Unitymedia-Mitarbeiter, der meinte, bei einer Routineprüfung sei ihm aufgefallen, dass ich zwar 3play, aber keinen Kabelanschluss hätte. Ich sagte, mMn sei das in den Nebenkosten enthalten, ich würde das nachschlagen. Daraufhin rief er heute nochmal an, liess ich aber von meiner Aussage, dass ich laut Nebenkosten-Abrechnung sehr wohl einen Kabelanschluss bezahle, nicht beeindrucken. Das sei nur die Grundversorgung mit den öffentlich-rechtlichen, ich müsse zusätzlich einen "richtigen" Kabelanschluss-Vertrag abschließen, wenn ich 3play nutzen will.

Ich bat ihn, mir das alles schriftlich zuzusenden, denn inzwischen hatte meine Nachbarin (die er auch mit dem gleichen Anliegen kontaktiert hatte) bei der Hotline angerufen und die Information erhalten, dass das alles so rechtens sei mit dem Kabelanschluss über die Nebenkosten und dann 3play dazu. Daraufhin wurde er zunehmend unfreundlicher. Er müsse mir hier gar nichts zusenden, es sei schon pure Freundlichkeit von ihm gewesen, dass er überhaupt ein zweites Mal angerufen habe, eigentlich sei er verpflichtet, direkt vorbeizukommen und im Keller eine Plombe zu setzen, um unseren Anschluss abzuklemmen. Und "solche Fälle" wie mich würde er zur Genüge kennen. Er würde mir jetzt so einen Vertrag zuschicken, und wenn ich da in ein paar Tagen nicht drauf reagiert hätte, dann würde er nicht mehr länger zuwarten.

Könnt Ihr mir sagen, was ich davon zu halten habe? An und für sich war ich fest davon überzeugt, dass alles in Ordnung ist - Kabelanschluss über Nebenkosten, 3play von mir dazugebucht, und fertig - aber diese Psychomasche da vorhin am Telefon hat mich schon ein wenig kirre gemacht.
 
  • Voraussetzung für 3Play? Beitrag #2
hallo

Ich kann dir nur mal Schreiben,wie es bei mir ist.
Mein Vermieter bezahlt 1 mal im Jahr für 7 Wohneinheiten an UM den Kabelanschluss.
Da es da durch billiger ist,kostet etwa 1 Wohnung um die 9-10 Euro im Monat.
Und ich habe selbst seit 7-8 Jahre Produkte von UM vormals Isy,und musste nie extra einen Kabelanschluss bezahlen.
Und habe jetzt seit fast 3 Jahren 100 Premium Allstar HD und HD Recorder.
Lass dir doch mal zeigen,was der Vermieter an UM bezahlt,und wie viel (Monat/Jährlich).

gruss kalle
 
  • Voraussetzung für 3Play? Beitrag #3
Ich hab die Nebenkostenabrechung vor mir, daraus geht hervor:
Kabelanschluss, 22 Einheiten im Objekt, unser Anteil: 1 Einheit, Betrag: 56,04 Euro pro Jahr
Zusätzlich zahle ich selber für mich einen 3play-Vertrag.

56 Euro ist ziemlich wenig, ja. Aber gibt es denn überhaupt einen Kabelanschluss, der alleine noch nicht als Voraussetzung für 3play ausreicht? Das einzige, was ich finden konnte, war halt, dass ein "analoger Kabelanschluss" benötigt wird. Gibt's davon denn überhaupt unterschiedliche, bzw. noch irgendwas unterhalb von "analoger Kabelanschluss", was mit dem "Kabelanschluss" bei uns in den Nebenkosten gemeint sein könnte?
 
  • Voraussetzung für 3Play? Beitrag #4
Da gibt es ja Staffelpreise und bei 22 Einheiten ist das eben entsprechend weniger.
Bei mir gibt es 7 Parteien und in meiner Nebenkostenabrechnung taucht der Kabelanschluss mit ca. 10€/Monat auf, wenn ich mich jetzt richtig erinnere.
Deshalb ist es ja meist besser, es läuft über den Vermieter, weil man so bei Mehrparteienhäusern günstiger fährt.
 
  • Voraussetzung für 3Play? Beitrag #5
Guten Tach,

für das 3play ist es egal ob da nun ein analoger oder digitaler Kabelanschluss steht. Wichtig ist nur, dass entweder ein Mehrnutzer- oder Einzelnutzervertrag vorliegt. Das scheint ja bei dir der Fall zu sein.

Wenn du die Verfügbarkeitsabfrage über die Unitymediahomepage durchführst, sollte auch der Hinweis folgen, dass an dieser Adresse der Kabelanschluss bereits in den Nebenkosten enthalten ist. In dem Fall wäre es gar nicht möglich einen digitalen Kabelanschluss zu bestellen.
 
  • Voraussetzung für 3Play? Beitrag #6
Aha ein Freiermedienberater. = Drücker.....

Analog reicht.
Und da du bereits die Grundversorgung über die Nebenkosten Bezahlst.
Ist alles schon rechtens.

Der wil dir nur was aufdrücken was du nicht benötigts...

So wenn der denn vertrag dir zugesand hat wirst du ja sehen was der dir alles
UNTERSCHIEBEN möchte....

Auf jedenfall hast du dann ja seinen Namen und Anschrift...

Strafanzeige gemäß.
§ 263 StGB Betrug
sowie
§ 240 StGB Nötigung
Gegen ihm erstatten.

und dann wird er schon sehen.......
 
  • Voraussetzung für 3Play? Beitrag #7
Man kann von einer Nebenkosten Abrechnung nicht auf einen bestehenden Vertrag der Vermieters mit Unitymedia schließen!!
 
  • Voraussetzung für 3Play? Beitrag #8
Das ist richtig.

Aber sollte keine vereinbarung (Mehrfachnutzer Vertrag) bestehen.

Müste in diesen Fall, ein Offizielles Anschreiben von UM erfolgen.
Und nicht ein Anruf. eines .....

Alleine schon seine aussage auf die bitte...
Ich bat ihn, mir das alles schriftlich zuzusenden,
ist seine komische antwort
eigentlich sei er verpflichtet, direkt vorbeizukommen und im Keller eine Plombe zu setzen, um unseren Anschluss abzuklemmen. Und "solche Fälle" wie mich würde er zur Genüge kennen. Er würde mir jetzt so einen Vertrag zuschicken, und wenn ich da in ein paar Tagen nicht drauf reagiert hätte, dann würde er nicht mehr länger zuwarten.
und damit hat er denn Tatbestand der Nötigung erfüllt.
 
  • Voraussetzung für 3Play? Beitrag #9
Nötigung usw. kann ich nicht beurteilen da ich kein Rechtsanwalt bin, aber ich denke das gesunde subjektive Rechtsempfinden fällt seine eigene Urteile. Allerdings weiß ich nicht, was das für ein "Glücksritter" ist, dieser dein HV :zwinker:

Aber Du solltest vielleicht einige Punkte abklären (aber vielleicht ist das ja schon geschehen):
1.Oft haben Mieter etwas von Kabel-dingens oder Antennen-kirchens in den Mietverträgen stehen. Damit ist dann kein Vertrag mit UM gemeint, sondern die Wartung der Hausverkabelung durch einen RFT oder eine Ne4-Firma. UM ist dann nur bis zum ÜP zu ständig.
2.Es kann natürlich im Mietvertrag auch ein Geld für UM vorgesehen sein. Der Vermieter kündigt den Vertrag mit Unitymedia, informiert seine Mieter nicht.
 
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