Ja er hat sehr angespannt reagiert, als ich von Löchern durch die Wand gesprochen haben...
Mal ganz ehrlich:
Das geht den Vermieter eigentlich einen Sch... an.
Beschädigung der Mietsache Der Mieter ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit der Mietsache verpflichtet. Er ist jedoch nicht verpflichtet, die Wohnung und ihre Einrichtung in einem stets neuwertigen Zustand zu erhalten.
Denn durch den Mietvertrag und die Zahlung der Miete erwirbt er das Recht, die Mietsache zu gebrauchen. Siehe § 538 BGB:
Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört dabei durchaus auch das Bohren von Dutzenden von Dübellöchern, soweit das ein üblicher Gebrauch ist (z.B. zur Montage eines Regals in einem Abstellraum).
Das Bohren eines kleinen Loches durch eine Wand zum Verlegen eines Kabels ist dabei so offensichtlich
a.) bestimmungsgemäßer Gebrauch
b.) keine bauliche Veränderung
daß Du zu diesem Thema auch nichts weiter im Internet finden wirst (Außer z.B. in einem Vermieter-Forum einen Vermieter, der inzwischen schon dadurch genervt ist, daß sein Mieter für jedes Bohrloch fragt ...)
Nachdem Internetzugang inzwischen als Grundrecht erklärt wurde (vom BGH) und jedes Kack-Küchenradio einen LAN-Anschluß hat, müßtest Du schon einen Amtsrichter in Wolkenkuckucksheim finden, der es nicht mehr als bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung sieht, wenn die fehlende LAN-Verkabelung vom Mieter - ohne bauliche Veränderungen - nachgeholt wird.
Zur "baulichen Veränderung":
Sie müssen die
Einwilligung Ihres Vermieters einholen, wenn Sie
in die Substanz der Wohnung eingreifen und zum Beispiel planen,
- eine Wand durchzubrechen
- Zwischenwände einzusetzen
- Rauputz statt einer Tapete aufzutragen
- Parkett legen
- neues Bad oder neue Heizung einbauen
- Satellitenschüssel oder Markise anbringen
Für Maßnahmen, die Sie ohne besonderen Aufwand beseitigen können, brauchen Sie keine Erlaubnis. Bei einem verkackten Miniloch von 10-16mm Durchmesser reden wir also auf gar keinen Fall von irgendwelchen baulichen Änderungen, vertragswidrigem Gebrauch o.ä., sondern bestenfalls nach darüber, ob der Vermieter überhaupt beim Auszug die Beseitigung verlangen darf oder ob er das komplett so hinnehmen muß.
Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, dann kaufst Du vor dem Auszug halt einen 0,5kg-Sack Gips, damit kannst Du dann dieses Loch und vermutlich auch sämtliche Dübellöcher in der Bude zuspachteln und hast noch was von dem Zeug über.
Bedenken hätte ich nur, wenn Du zur Wohnung eines Nachbarn durchbohrst, denn da kommen schon wieder Brandschutzvorschriften zum Tragen. Das Thema ist prinzipiell (technisch) betrachtet durch ein halogenfreies Kabel und die Verwendung von Brandschottungsmasse statt Gips (Unmittelbar nach Verlegung des Kabels, also Loch bohren, Kabel durch, dann direkt brandschotten) gegessen.
Allerdings ist das Thema seit dem Großfeuer am Düsseldorfer Flughafen so heikel, daß man es dem Vermieter nicht verdenken könnte, wenn er in diesem Fall auf Brandschottung durch einen Fachbetrieb besteht, welcher ihm dazu ein Protokoll aushändigt und für die ordnungsgemäße Brandschottung geradesteht, allerdings vom Arbeitsvorgang her auch nichts anderes macht.
Dazu einfach mal in einem öffentlichen Gebäude einen Kabelkanal suchen. Den wird man in mineralischer Form statt aus Kunststoff vorfinden und überall wo er eine Wand quert wird ein rotes Schild dran montiert sein mit Unterschrift des Monteurs und dem Datum der Schottung.