Unitymedia Vertrag untergeschoben

Diskutiere Vertrag untergeschoben im Digitaler Kabelanschluss und Premium TV-Pakete Forum im Bereich TV und Radio; Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum gelandet... Hallo zusammen! Ich bin gerade in einer Auseinandersetzung mit Kabel BW, ich hoffe...
  • Vertrag untergeschoben Beitrag #1

Delta6

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Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum gelandet...

Hallo zusammen!

Ich bin gerade in einer Auseinandersetzung mit Kabel BW, ich hoffe ich kann hier nützliche Tipps bekommen kann.

Meine Story:

Im November 2015 habe ich einen Internet+Festnetzvertrag (2play = 120k Leitung) abgeschlossen, der ab dem 1.12.2014 Geltung hatte. Die Einrichtung und alles liefen problemlos.

Weil ich Student bin und Weihnachten zuhause verbringen wollte habe ich Mitte Dezember die Wohnung verlassen. Als ich dann vor ein paar Tagen (09.01.2014) zurück in die Wohnung gekommen bin habe ich im Postkasten einen Brief von Kabel BW gefunden in dem sie mir einen Auftrag für Kabel TV bestätigen.
Ich habe diesen Vertrag nie abgeschlossen, habe mich nicht einmal darüber informiert.
Außerdem hat meine Wohnung im Mietpreis einen Kabel TV Anschluss inbegriffen, den ich aber nicht nutze weil ich keinen Fernseher besitze. Wozu hätte ich den also noch mal abschließen sollen?!

Da der Brief Mitte Dezember eingegangen ist und ich den erst jetzt bekommen habe ist die Widerrufsfrist auch schon abgelaufen. Deswegen habe ich erst mal die Hotline angerufen. Die hat mich dann freundlicherweise noch mal auf die abgelaufene Frist hingewiesen.
Außerdem hat sie mir mitgeteilt, dass die Einzugsberechtigung für mein Konto zurückgezogen wurde (was ich auch nicht gemacht habe) und auf Rechnungszahlung umgestellt wurde.

Meine Mail an [email protected] wurde auch nur mit dem Hinweis auf die Frist abgelehnt.


Habt ihr irgendwelche Tipps, wie ich mit der Situation umgehen kann?
Kann ich irgendwie einen Widerruf machen, weil ich den Brief ja erst jetzt bekommen habe?
Wie komme ich am besten aus dem Vertrag raus?
Müssen die mir nicht irgendwie nachweisen können, wann/ wo/ wie ich den Vertrag abgeschlossen habe?
Muss ich evtl sogar vor Gericht klagen?


Danke für eure Hilfe!
Ich halte euch auf dem Laufenden.

MfG
Delta
 
  • Vertrag untergeschoben Beitrag #2
Die Frage kann dir hier niemand erschöpfend beantworten.

Die Frage ist die, ob in deinem Fall, obwohl nur 2 Play abgeschlossen wurde, ein Kabelmietvertrag erforderlich ist. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Netzebene 4 (kurz Ne-4) durch einen anderes Unternehmen betreut wird und dieses Unternehmen einen Kabelvertrag zur Voraussetzung macht.

Eine andere Möglichkeit ist die, dass ein Handelsvertreter "sein Glück" versucht hat.
 
  • Vertrag untergeschoben Beitrag #3
Mittlerweile ist das Problem gelöst.

Ich habe zuletzt Brief an Kabel BW geschrieben, in dem ich die ganze Situation geschildert habe und eine Frist von 14 Tagen setzte in der sie die Situation klären sollten.
Wenn das nicht passieren würde, würde ich "kostenpflichtigen Rechtsbeistand zu Rate ziehen".

Nach 11 Tagen kam ein Brief von Kabel BW zurück, in dem sie sich sehr für die entstandene Situation entschuldigt haben.
Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass der Auftrag "unberechtigterweise durch einen Außendienstmitarbeiter erfasst" wurde.

Fazit:
Der Auftrag ist storniert, der offene Rechnungsbetrag intern ausgebucht.
Warum nicht gleich so? :smile:
 
  • Vertrag untergeschoben Beitrag #4
Hoffentlich lernst du daraus. Auch wenn du nicht da bist, laufen Fristen an, sobald ein Brief zugestellt wurde. Das ist auch gut so, denn sonst würden die drei zu vier Affen: Ich sehe nichts, ich höre nichts, ich sage nichts und ich öffne meinen Briefkasten nicht. Also demnächst jemanden bitten, den Briefkasten zu leeren und dann per Telefon oder Mail entscheiden, ob ein Brief liegen bleiben kann oder geöffnet werden muss.
 
  • Vertrag untergeschoben Beitrag #5
Hoffentlich lernst du daraus. Auch wenn du nicht da bist, laufen Fristen an, sobald ein Brief zugestellt wurde. Das ist auch gut so, denn sonst würden die drei zu vier Affen: Ich sehe nichts, ich höre nichts, ich sage nichts und ich öffne meinen Briefkasten nicht. Also demnächst jemanden bitten, den Briefkasten zu leeren und dann per Telefon oder Mail entscheiden, ob ein Brief liegen bleiben kann oder geöffnet werden muss.
Diese Schlußfolgerung ist völlig daneben. Wenn ich nichts bestellt habe, kann auch keine Frist ablaufen.
 
  • Vertrag untergeschoben Beitrag #6
In dem Fall natürlich nicht, das war kriminelles Handeln. Aber hätte er z.B. etwas vom Finanzamt in der Zeit bekommen, lassen die überhaupt nicht mit sich handeln. Außer mit Koma im Krankenhaus liegen gibt es nicht viel, was fristverlängernd wirkt. Hat man niemand, dem man den Schlüssel zu seinem Briefkasten anvertrauen will, hilft eine Abwesenheitsbescheinigung beim Postamt. Ansonsten muss man um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kämpfen und spätestens da braucht man einen Anwalt.
 
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