- Gebraucht gekauften Echostar auf sich aktivieren - wie geht? Beitrag #1
johnnyboy
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Wäre super, wenn ich noch mal eine Auskunft bekommen könnte (vielleicht von einer/einem netten Unitymedia-Mitarbeiter(in), die/der hier mal vorbeischaut :winken: ), wie genau oder ob es möglich ist, einen gebraucht gekauften Echostar auf sich zu registrieren/aktivieren?
Ich habe nämlich dazu mal wieder gegensätzliche Aussagen bei der Hotline erhalten! :kratz:
Erst hatte ich ein Gerät (das ich aber zurückgeben konnte), das sich durch die Seriennummer dann offenbar als Mietgerät herausstellte! Das wurde bei der Hotline bereitwillig überprüft und mir dann mitgeteilt, dass ich dieses Gerät - zumindest vorerst - nicht auf mich registrieren könne. Eine so halb inoffizielle Möglichkeit schien zu sein, einfach abzuwarten, denn UM wollte diesen Vorgang zur entsprechenden "Fachabteilung" weiterleiten. Sprich, es würde wohl dann der ehemalige Geräte-Mieter angeschrieben und versucht, von ihm das Gerät oder 199,- € zu erhalten. Wenn dieser Fall dann wie auch immer irgendwann abgeschlossen sei, könnte man (eventuell!) die Seriennummer auf mich übertragen!
Mitlerweile habe ich noch ein anderes Gerät ersteigert und wollte diesbezüglich bei UM nach der "Legalität" fragen durch Überprüfung der Seriennummer. Diesmal bekam ich die Auskunft, das gehe überhaupt nicht. Ich könne nur ein Gerät auf mich registrieren, wenn ich auch der Käufer sei, also direkt von UM gekauft hätte.
Jetzt sitze ich hier auf meinem zweiten extra gekauften Gerät und weiß nicht was tun!
Ach ja, bei einem anderen Gespräch in der Vergangenheit wurde auch noch angedeutet, es wäre gut (?) einen Kaufbeleg zu haben und diesen dann bei UM einzureichen und mittels diesem dann das Gerät umzuregistrieren.
Jetzt stellt sich mir natürlich auch die Frage, inwieweit das mit dem Kaufbeleg wichtig oder gar obligatorisch ist, und zweitens, ist damit ein Kaufbeleg von UM an den ursprünglichen Käufer gemeint oder muss der ursprüngliche Käufer mir jetzt durch eine Art Kaufbeleg quittieren, dass er mir das Gerät veräußert hat und ich somit der neue Eigentümer bin?
Wäre echt toll, wenn man mal herausarbeiten könnte, was nun wirklich wie geht und was nicht, damit ich meine weiteren Aktionen bez. Gebrauchtkauf etwas darauf abstimmen kann ...
Ich habe nämlich dazu mal wieder gegensätzliche Aussagen bei der Hotline erhalten! :kratz:
Erst hatte ich ein Gerät (das ich aber zurückgeben konnte), das sich durch die Seriennummer dann offenbar als Mietgerät herausstellte! Das wurde bei der Hotline bereitwillig überprüft und mir dann mitgeteilt, dass ich dieses Gerät - zumindest vorerst - nicht auf mich registrieren könne. Eine so halb inoffizielle Möglichkeit schien zu sein, einfach abzuwarten, denn UM wollte diesen Vorgang zur entsprechenden "Fachabteilung" weiterleiten. Sprich, es würde wohl dann der ehemalige Geräte-Mieter angeschrieben und versucht, von ihm das Gerät oder 199,- € zu erhalten. Wenn dieser Fall dann wie auch immer irgendwann abgeschlossen sei, könnte man (eventuell!) die Seriennummer auf mich übertragen!
Mitlerweile habe ich noch ein anderes Gerät ersteigert und wollte diesbezüglich bei UM nach der "Legalität" fragen durch Überprüfung der Seriennummer. Diesmal bekam ich die Auskunft, das gehe überhaupt nicht. Ich könne nur ein Gerät auf mich registrieren, wenn ich auch der Käufer sei, also direkt von UM gekauft hätte.
Jetzt sitze ich hier auf meinem zweiten extra gekauften Gerät und weiß nicht was tun!
Ach ja, bei einem anderen Gespräch in der Vergangenheit wurde auch noch angedeutet, es wäre gut (?) einen Kaufbeleg zu haben und diesen dann bei UM einzureichen und mittels diesem dann das Gerät umzuregistrieren.
Jetzt stellt sich mir natürlich auch die Frage, inwieweit das mit dem Kaufbeleg wichtig oder gar obligatorisch ist, und zweitens, ist damit ein Kaufbeleg von UM an den ursprünglichen Käufer gemeint oder muss der ursprüngliche Käufer mir jetzt durch eine Art Kaufbeleg quittieren, dass er mir das Gerät veräußert hat und ich somit der neue Eigentümer bin?
Wäre echt toll, wenn man mal herausarbeiten könnte, was nun wirklich wie geht und was nicht, damit ich meine weiteren Aktionen bez. Gebrauchtkauf etwas darauf abstimmen kann ...