da es sich bei der anderen Mieterin, die bereits eine 2-Personen-Digi-Sat-Anlage besorgt und installiert hat und auch schon nutzt, weil sie schon bei ish keinen 100%igen Empfang hatte - angeblich kommt bei ihr im 2. Stock das Signal nicht stark genug an (ICH hab leider keine Ahnung, ob das überhaupt techn. so mögl. ist, gebe das nur so wieder, wie sie es mir gesagt hat); sie hatte seit Auftreten des probs bereits mehrere Techn. v. hiesig. TV-Fachhandel in ihrer Wohnung deswegen - um die Hausmeisterin handelt, hat sie darauf geachtet, daß die Schüssel an ihrem Balkongeländer angebracht wurde und das Mauerwerk nicht beschädigt wurde
... dieser Umstand zeigt recht eindeutig, warum der Vermieter mit Unitymedia einen neuen Vetrag abgeschlossen hat. Die Kosten, die die Techniker des örtlichen TV-Fachhandels darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen. Mit Unitymedia wurde wohl ein Komplettservice vereinbart. Zum Einem übernimmt Unitymedia komplett die Modernsierung der Hausverteilung. Dadurch werden Probleme wie zu schwaches Signal und miserable Empfangsqualität der Vergangenheit angehören. Zum Anderen übernimmt Unitymedia die Wartung der Hausverteilanlage und wird ggf. auftrendende Störungen beseitigen, ohne dafür dem Vermieter Extrakosten in Rechnung zu stellen.
Der Vermieter hatte offensichtlich bisher einen normalen analogen Merhnutzervertrag mit Unitymedia. Serviceverträge bzgl. der Hausverteilanlage wurden nicht abgeschlossen und Störungen wurden im Einzelfall notdürftig beseitigt. Über die Jahre hat das eine marode Hausverteilung mit entsprechenden Empfangsstörungen zum Ergebnis ...
ja, wir haben sofort auf die lapidare Ankündigung v. Aug. '08 reagiert, indem wir dieser "indirekten" Mieterhöhung widersprochen haben
... das ist auch zu empfehlen ...
1. werde ich also nur insofern vom Sat-Empfang nicht profitieren, falls die Hausmeisterin die Schüssel von ihrem Balkon wieder abmontieren muß; bis dato habe ich noch nicht einen Cent ausgegeben, die Hausmeisterin hat die klp. Anlage bezahlt und meinen Anteil vorgestreckt - die notwendigen Kabel zu meiner Wohnung sind noch nicht gezogen, noch nicht einmal erworben - ich muß also momentan gar nichts unternehmen - außer auf Kopie des Schreibens meines RAs an meinen Vermieter warten
... wie sollen die Kabel zu dir verlegt werden, ohne das dabei die Bausubstanz beschädigt wird ? ...
2. wird das Entfernen der Sat-Schüsseln lustig werden, da sich seit dem Vermieter-Schreiben vom Aug. '08 rechts und links von unserem Haus bereits 6 weitere Mieter für eine Sat-Schüssel entschieden und diese auch bereits installiert haben - wenn sich da jeder von denen, mit Beratungsschein bewaffnet, auch einen Gang zum Anwalt leistet... :zwinker:
... der Vermieter wird wohl versuchen den DtH-Satempfang zu unterbinden. Das könnte durchaus zu einem mehrjährigen Rechtsstreit führen. Sind dazu wirkich alle Mieter bereit ?
was die Gebührenerhöhung angeht:
sicher waren auch die 6,81/mtl. unter ish schon günstiger als bei Anderen? ich meine sowas von der Vermieterin gesagt bekommen zu haben, daß dieser relativ geringe Betrag daher rührt, daß die so einen "Mehrnutzer-Vertrag" (nicht nur unser Haus!) haben
unter diesem Aspekt halte ich eine Anhebung auf 13,83/mtl. OHNE IRGENDEINE VERBESSERUNG DER QUALITÄT ODER SONSTIGER VORZÜGE für NICHT MEHR ANGEMESSEN
... denen Angaben zur Folge wurde eine Modernisierung der Hausverteilanalage avisiert und der TV-Empfang ist deinen Ausführungen zu Folge nicht unbedingt das Gelbe vom Ei. Mit der Modernsierung wird es also auf jedenfall eine Verbesserung der Qualität geben ...
wir sprechen hier von Sozialbauten
da geht es nicht in 1. Linie darum, sich den neuesten technischen Errungenschaften zu beugen, sondern, das betont mein Anwalt, sich um die WIRTSCHAFTLICHKEIT geplanter Maßnahmen zu kümmern
... eine Flickschusterei wie sie bislang betrieben wurde, ist auch nicht gerade wirtschaftlich
ich habe die Vermieterin schriftlich darauf hingewiesen, daß Keiner von uns 6 ein digitalfähiges TV-Gerät hat und sich auch in den nächsten Jahren nicht leisten können wird, bzw. wir hier keine Technik-Freaks im Haus haben, die auf ein gestochen scharfes Bild Wert legen (2 Rentnerinnen, 4 jüngere alleinstehende Frauen mit Kindern)
... für den Empfang der digitalen Programme wird von Unitymedia ein Digital-Receiver zur Verfügung gestellt. Das Gerät kann an jeden Fernseher mit Scart-Anschluss angeschlossen werden. Es wird kein spezielles digitalfähiges TV-Gerät benötigt ...
sollte sich wider Erwarten jemand I-Net leisten können, dürfte es fraglich sein, ob er sich mit 128kBit/s zufrieden gibt (denn wenn man mir die Wahrheit gesagt hat, handelt es sich hierbei lediglich um eine 1000er-DSL-Leitung)
... sollte der Vermieter einen entsprechenden Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen haben, wird der Internetzugang über das Kabelnetz realisiert. Mit DSL hat das rein gar nicht zu tun. Für einmalig 39 € wird von Unitymedia ein Modem zur Verfügung gestellt, mit dem der Mieter eine 128Kbit/s Internetflat erhält. Das ist immerhin schneller als mit einem 56K-Modem zu surfen und ist auch auf Dauer billiger. Wem die 128Kbit/s nicht ausreichen, kann jederzeit gegen Aufpreis die Geschwindigkeit erhöhen. Maximal sind derzeit 32 Mbit/s möglich ...
und zur Qualität:
ich habe vom nächstgelegenen (ca. 1 km Luftlinie entfernten) TV-Fachhandel erfahren, daß dieser durch den intensiven Kontakt zu seiner (Stamm-)Kundschaft seit ein paar Jahren die tagtägliche Erfahrung macht, daß UM bisher nur durch schlechte Empfangsqualität und nicht minder schlechten Service glänzt
wer will mir hier die 13,83/mtl. als "nicht zuviel" verkaufen?
wofür soll ich die Mehrausgaben tätigen?
selbst die Miete von Sozialbauten darf innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur um einen bestimmten %-Satz steigen - aus welchem Grund sollten wir dann eine derartige Erhöhung der Nebenkosten hinnehmen?
dieser MMA-Vertrag scheint das zu sein, was der Vermieter im Jahr 2007 mit UM abgeschlossen hat, ohne uns davon überhaupt jemals in Kenntnis gesetzt zu haben; insofern sieht mein RA hier durchaus genügend Angriffsfläche, zumindest unter dem Aspekt, daß es sich ausnahmslos um Sozialwohnungen handelt, für die der Vermieter in der Sorgfaltspflicht steht, die jeweils wirtschaftlichste Variante zu wählen
unterschrieben hatten wir alle zu 6,81/mtl. - nicht mehr und nicht weniger
... wie bereits erwähnt wurde die Modernsierung der Hausverteilanlage angekündigt. Mit dem neuen Vertrag wird sich die Empfangsqualität massiv verbessern. Aufgrund des neuen Vertrages wird auch der Service massiv verbessert. Unitymedia betreut im Rahmen des neuen Vertrages das Hausverteilnetz. Wenn Störungen auftreten, können die Mieter eine kostenlose Störungshotline anrufen und es wird ein Techniker kommen, der das Problem dann beseitigt und das ohne zusätzliche Kosten.
Bislang konnten die Mieter nur eine kostenpflichtige Hotline anrufen. Ein Techniker wurde nur dann zusgesagt, wenn man damit einverstanden war, dass man dafür ggf. die Kosten übernimmt, wenn es sich um ein Problem der Hausverteilung handelt.
Gem. deinen Ausführungen gehe ich davon, dass der Vermieter mit Unitymedia eine neuen Vertrag abgeschlossen hat, weil es vermehrt zu Beschwerden der Mieter gekommen ist.
Wenn du die Kosten aufgrund der Veränderungen als unangemessen, ist es natürlich dein gutes Recht, dich dagegen zu wehren und einen Anwalt zu konsultieren. Nur ist die Konsultationen eines Fachanwaltes kein Garant dafür, dass du um die höheren Kosten herum kommst. Auch der Vermieter wird einen Anwalt konsultieren, der die Sache naturgemäß etwas anderes sehen wird, als dein Anwalt ...