- Kündigung des analogen Kabels Beitrag #26
6gaense
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... dieser Umstand zeigt recht eindeutig, warum der Vermieter mit Unitymedia einen neuen Vetrag abgeschlossen hat. Die Kosten, die die Techniker des örtlichen TV-Fachhandels darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen. Mit Unitymedia wurde wohl ein Komplettservice vereinbart. Zum Einem übernimmt Unitymedia komplett die Modernsierung der Hausverteilung. Dadurch werden Probleme wie zu schwaches Signal und miserable Empfangsqualität der Vergangenheit angehören. Zum Anderen übernimmt Unitymedia die Wartung der Hausverteilanlage und wird ggf. auftrendende Störungen beseitigen, ohne dafür dem Vermieter Extrakosten in Rechnung zu stellen.
leider auch falsch! hatte ich mich so unklar ausgedrückt?
die Hausmeisterin hat von uns Allen die langjährigsten Erfahrungen mit unsererm Vermieter, der sich um nichts kümmert (noch nicht einmal um Rattenbefall seit März 2008, trotz mehrmaliger schriftl. Aufford. unsererseits!!! Meldung an Ordnungsamt erfolgte bereits 2 x durch uns, jedes Mal mit dem Hinweis von DENEN, daß das Vermietersache ist), daher hat die Hausmeisterin den/die Techniker selber bestellt und selber bezahlt!!!
Der Vermieter hatte offensichtlich bisher einen normalen analogen Merhnutzervertrag mit Unitymedia. Serviceverträge bzgl. der Hausverteilanlage wurden nicht abgeschlossen und Störungen wurden im Einzelfall notdürftig beseitigt. Über die Jahre hat das eine marode Hausverteilung mit entsprechenden Empfangsstörungen zum Ergebnis ...
s. oben !!!
... wie sollen die Kabel zu dir verlegt werden, ohne das dabei die Bausubstanz beschädigt wird ? ...
wird für gesorgt werden, sollte es so weit kommen - wie gesagt ist die Schüssel am Balkon der Hausmeisterin befestigt, und diese wohnt direkt über mir; soweit ich weiß, gibt es extra Vorrichtungen dafür, daß Antennenkabel durch Fenster oder Balkontür gelegt werden können (hatten ich in einer anderen Wohnung schon mal; genaue Bezeichnung ist mir leider nicht mehr präsent)
... der Vermieter wird wohl versuchen den DtH-Satempfang zu unterbinden. Das könnte durchaus zu einem mehrjährigen Rechtsstreit führen. Sind dazu wirkich alle Mieter bereit ?
das werden wir sehen, wer den längeren Atem hat...
... denen Angaben zur Folge wurde eine Modernisierung der Hausverteilanalage avisiert und der TV-Empfang ist deinen Ausführungen zu Folge nicht unbedingt das Gelbe vom Ei. Mit der Modernsierung wird es also auf jedenfall eine Verbesserung der Qualität geben
wenn ich die Aussagen der einschlägigen TV-Fachhändler hier vor Ort bedenke: nein, denn UM glänzt gerade hier in der Innenstadt durch Störungen, Störungen, Störungen - dann doch lieber SAT-Empfang, der nur bei ungünstiger Wetterlage zu wünschen übrig läßt...
... eine Flickschusterei wie sie bislang betrieben wurde, ist auch nicht gerade wirtschaftlich
s. oben und: korrekt! aber auch nicht ausschließlich auf Kosten der Mieter in den Sozialwohnungen...es muß auch anders gehen!
... für den Empfang der digitalen Programme wird von Unitymedia ein Digital-Receiver zur Verfügung gestellt. Das Gerät kann an jeden Fernseher mit Scart-Anschluss angeschlossen werden. Es wird kein spezielles digitalfähiges TV-Gerät benötigt ...
ok, schon mal gut zu wissen - :smile:
... sollte der Vermieter einen entsprechenden Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen haben, wird der Internetzugang über das Kabelnetz realisiert. Mit DSL hat das rein gar nicht zu tun. Für einmalig 39 € wird von Unitymedia ein Modem zur Verfügung gestellt, mit dem der Mieter eine 128Kbit/s Internetflat erhält. Das ist immerhin schneller als mit einem 56K-Modem zu surfen und ist auch auf Dauer billiger. Wem die 128Kbit/s nicht ausreichen, kann jederzeit gegen Aufpreis die Geschwindigkeit erhöhen. Maximal sind derzeit 32 Mbit/s möglich ...
56 K - Modem hat hier Keiner im Haus mehr !!!
höhere Geschwindigkeit nur gegen Aufpreis, ich weiß, daher bin ich ja so sauer...wer will mir hier immer noch erzählen, daß wir uns unter dem Strich "besser" stellen?
ok, EINMALIGE Gebühr von 39 - trotzdem - das kann von uns keiner mal eben so zusätzlich abdrücken - dazu müßte man SOFORT aus dem Vertrag mit dem jetzigen Tel.-/I-Net-Anbieter rauskommen - ich weiß, wie schwer Einem das gemacht wird, ich hab's bereits in dieser Wohnung (in der ich erst seit 2,5 Ja. wohne, einmal vergeblich versucht, obwohl der neue Anbieter alles daran gesetzt hat, mir zu helfen - wenn der "alte" nicht will, bin ich u.U. wochenlang ohne I-Net - hab's bei meinen Eltern gesehen - kann ich mir nicht leisten, sorry...
... wie bereits erwähnt wurde die Modernsierung der Hausverteilanlage angekündigt. Mit dem neuen Vertrag wird sich die Empfangsqualität massiv verbessern. Aufgrund des neuen Vertrages wird auch der Service massiv verbessert. Unitymedia betreut im Rahmen des neuen Vertrages das Hausverteilnetz. Wenn Störungen auftreten, können die Mieter eine kostenlose Störungshotline anrufen und es wird ein Techniker kommen, der das Problem dann beseitigt und das ohne zusätzliche Kosten.
Bislang konnten die Mieter nur eine kostenpflichtige Hotline anrufen. Ein Techniker wurde nur dann zusgesagt, wenn man damit einverstanden war, dass man dafür ggf. die Kosten übernimmt, wenn es sich um ein Problem der Hausverteilung handelt.
das ist fein, denn auf dem bisherigen Schrieb des Vermieters steht von UM nur die 01805 - 66 31 05
mir wurde gesagt, die sei kostenpflichtig - ich hab's gar nicht erst probiert - wozu? Vertrag läuft ja eh über Vermieter; auf Anfrage EINER unserer Hausbewohnerinnen, der die Tel.-Ko. egal waren, unter dieser Hotline konnte UM dazu keine Stellung nehmen (angebl. wußten die v. d. Schreiben noch nicht einmal)
Gem. deinen Ausführungen gehe ich davon, dass der Vermieter mit Unitymedia eine neuen Vertrag abgeschlossen hat, weil es vermehrt zu Beschwerden der Mieter gekommen ist.
falsch! s.o. - Vermieter tat so, als wüßte er von der schlechten Qualit in EINER der 6 Mietparteien nix, obwohl die Hausmeisterin das gleich vor 4 Ja., bei ihrem Einzug, gemeldet hat - aber da sich nichts tat, hat sie selber agiert...
nein, dem Vermieter sind wir egal, der hat nur das $-Zeichen in den Augen und da paßte UM's Angebot ja prima ins Bild...
Wenn du die Kosten aufgrund der Veränderungen als unangemessen, ist es natürlich dein gutes Recht, dich dagegen zu wehren und einen Anwalt zu konsultieren. Nur ist die Konsultationen eines Fachanwaltes kein Garant dafür, dass du um die höheren Kosten herum kommst. Auch der Vermieter wird einen Anwalt konsultieren, der die Sache naturgemäß etwas anderes sehen wird, als dein Anwalt ...
zumindest die bisher in Rg. gestellten (NK-Abrg. v. 10/08 f. Zeitraum v. 04/07 - 04/08), da ohne Mehrleistung, aber fast 100%ige Erhöhung der mtl. Kabel-Gebühren, ja!!!
Vermieter war arg entsetzt bis sprachlos auf tel. Ankündigung der Hausmeisterin, die deswegen zum Verbraucherschutz gehen will (kann sich RA selbst nicht leisten; RA über Verbraucherschutz ist erschwinglich für sie): " äh, ja, äh, dann bräuchten wir ja auch einen RA...???"