ich würde hier nicht mal von Schwarz-sehen reden - wenn ein vom Provider gestelltes Gerät ! (nicht eigene Boxen) den Funktionsumfang TV-Glotzen (wenn auch nur FTA) bietet, dann darf ich diesen auch nutzen. Für den Laien auch nur indirekt erkennbar, da es sich letzten Endes nun mal um einen IPTV-Stream handelt, ob dieser aus dem KabelTV-Netz speist, oder direkt aus dem Internet kommt. Selbst bei Kaufboxen und freigeschaltetem DVB-C kann man sich Gedanke machen, ob hier überhaupt ein Missbrauch vorliegt, hat man doch einen Vertrag über die Nutzung von IP basierenden Diensten geschlossen - und genau in dieser vertragskonformen Übertragungsart kommen die TV-Sender aus dem Router (gegebenenfalls bzw. weil bei Provider-Boxen nicht freigeschaltet eben nicht) und liegen an der Nutzer-Schnittstelle in gleicher Form wie die Internet-Daten für den Kunden an

Und als seriöser Anbieter wäre es lächerlich einem Kunden zu sagen/in der Bedienungsanleitung zu berücksichtigen, dass dieses DVB-C Modul nur konfiguriert werden darf, wenn man es auch bezahlt - in keiner Kneipe gibt es freien Zugang hinter den Tresen mit einem Zettel "jeder nur das Bier zapfen, was er auch bezahlt" *g* Ob man hier kundenfreundlicher agieren könnte, den "mit TV-Kunden" das DVB-C Modul freischalteten könnte (ich gehe davon aus, dass es sich um eine reine Konfigurationsfrage handelt, so wie je nach Vertrag auch unter "Internet > Submenüs" verschiedene Optionen nicht sichtbar sind, aber selbst wenn nicht: spielt man halt eine andere Fritzbox-Software auf). Hier könnte, in meinen Augen wie erklärt sogar ganz easy, eine höhere Akzeptanz zur Zahlung der KabelTV-Grundgebühr erreicht werden (auch wenn 20€/Monat schon verdammt viel ist), hätte der Kunde mit Provider-Gerät doch einen tatsächlichen Mehrwert.
Schlussendlich bleibt auch die Frage, wie glücklich UM sein darf, wenn 1/2play-Kunden das DVB-C Signal nutzen ? letzten Endes liegen die effektiven Mehrkosten bei exakt 0,nix. Versorgt sich der Kunde hingegen eindeutig vertragskonform über Zattoo, Waipu, oder welchen Streamingdienst auch immer mit diesen TV-Programmen, hat der Kunde exakt die gleiche Leistung (wenn ich das richtig sehe gibt es über die Fritz-Streams auch kein HD-Programm) und UM entsteht zusätzlich ein völlig unnötiger (hoher) Datentraffic, der im Gegensatz zur DVB-C Nutzung effektiv eindeutig Geld kostet.
Bei Unity ist eher ein anderer Weg zu erwarten. Persönlich bin ich immer davon ausgegangen, dass die 6490 zu 100% die Anforderungen an kundeneigene Router erfüllt (= 20Down/5Up-Kanäle), denn diese wird ja akzeptiert uns sogar namentlich auf das Gerät verwiesenin den FAQs, aber die Anforderung ist eindeutig mit 24/8 Kanälen angegeben. Ich habe die Möglichkeit der Deaktivierung des DVB-C Moduls zum Fritz-OS 7.01 gesehen (vorher wohl allways-on), was dann gleichzeitig die Downstream-Kanäle auf die vertragskonforme Anzahl von 24 erhöht. Von daher bin ich mal gespannt, wann Unitymedia die eigen-6490er Besitzer ohne TV-Vertrag anschreibt, dass es dem Kunden wahrscheinlich nicht aufgefallen ist, aber die Einstellungen in Zukunft vertragskonform zu konfigurieren sind

Die Erkennung ist ein leichtes über die CMTS und anders als ein provder-eigenes Gerät was man dem Kunden zur Verfügung im Zuge der vertraglichen Leistung (und wo es per se kein DVB-C gibt) stellt ein kundeneigenes Gerät eben schon eventuell Funktionen bereit, welche vom Kunden aktiv (eigentlich sogar eindeutig pro-aktiv) so zu setzen sind, dass der Vertragsumfang eingehalten wird. Und das wäre immer noch Glück, man könnte den Kunden mit eigener 6490 + nur 20 DS-Kanälen auch schlicht und ergreifend die KabelTV-Grundgebühr in Rechnung stellen, hat der Kunde sich doch eindeutig für die Nutzung des Angebotes entschieden

Von daher ist es auch nur bedingt richtig, wenn hier im Thread steht, dass UM dies nicht feststellen kann: bei einem (AVM) DVB-C Repeater NEIN, bei jeder anderen DVB-C-IPTV-Streamingbox eibenfalls NEIN, bei einer Kabel-Fritzbox von welcher auch das Kabelmodem genutzt wird, lässt sich die Nutzung des DVB-C Modules eindeutig erkennen und nachweisen über die reduzierte Zahl an Downstream-Kanälen.