nun, es ist bei genauerem hingucken nicht ein foreneintrag, sondern es ist die einstimmige einschätzung verschiedener autoren.. auch ist der § 281 (4) um den es hier geht ja nun wenig interpretierbar: "Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat." der schadenersatz wird nunmal bei nichtrückgabe der box vom konto abgezogen und damit sind alle tatbestände des 281(4) erfüllt.. leistung: boxrückgabe sowie schadensersatz = kontoabbuchung.. sollte in irgendeinem forum eine andere einschätzung vorgenommen werden, würde mich da mal die argumentation interessieren..
kurzum: ja, ich bin mir sehr sicher, daß ich zum einen keine hehlerware hab (sonst hätt ich ja auch nicht gekauft) und glaube zum anderen das vodafone/unity das auch weiß und sich entsprechend verhalten wird (vgl. vorpost)..
da du die Ware in gutem Glauben erworben hast, kann man dich strafrechtlich dafür nicht zur Verantwortung ziehen. Hehlerware ist es aber eindeutig (dass du das hättest wissen müssen sehe ich halt nicht so), ob und in welchem Umfang VFKD hier noch offene Ansprüche hat, lässt sich von hier aus überhaupt nicht abschätzen.
Wenn ich mal kurz gucke bei Ebay, dann scheinen mir die verfügbaren 6490er von VFKD deutlich günstiger zu sein als die Schadensersatzforderung des Anbieters - wenn hier nicht "ganz besondere Umstände" vorliegen, zeigt es schon, dass der Verkäufer wahrscheinlich nicht zu den cleversten Menschen gehören mag. Abgesehen davon, dass es auch UM gerne mal schafft die Hardware nicht zeitnah zurück zu verlangen (aber vielleicht später), ist ja nicht gesagt, dass dieser "clevere Verkäufer" den Schadensersatz überhaupt geleistet hat. Wenn die Blitzbirne kein Geld mehr gehabt haben sollte (so ein Leihgerät zu verkaufen zeugt wie erwähnt nicht gerade von Intellenz und/oder Geldsorgen), dann besteht der Anspruch seitens VFKD weiter.
Generell vertrete ich aber auch eine völlig andere Meinung, als diese Person im Jura-Forum. Eindeutig ist er dort schon jahrelang Mitglied und mag Erfahrungen gesammelt haben, für eine rechtsverbindliche Auskunft würde ich nicht zwingend auf eine Meinung hören, dessen Schreiber als Beruf angibt "Facharbeiter für Eisenbahnbetrieb und -verkehr", dann kann ich mir in Zukunft meine Rechtsschutzversicherung auch wieder sparen und mich beim wöchentlichen Grosseinkauf an der Kasse beim Aldi beraten lassen (da kommen ja auch jeden Tag so viele Leute vorbei, die Leute haben eine grosse Lebenserfahrung).
Meiner Meinung nach kann Hehlerware NICHT auf so simplen Weg zu legaler Ware werden. Die Ware wird bewusst nicht zum Kauf angeboten, ein Schadenersatz ändert daran erstmal nichts, sondern reduziert nur den eigentlichen Ausfall für den Anbieter. Hauptsächlich gilt hier aber, dass die Ware überhaupt nicht in den freien Handel gelangen sollte.