Unitymedia Premiere ignoriert Sonderkündigungsrecht

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25.08.06

Premiere ignoriert Sonderkündigungsrecht

[jv] München - Bundesliga-Fans, die Premiere per Satellit oder über Kabel in NRW, Hessen und Baden-Württemberg empfangen, dürfen sich unter Umständen vom Vertrag lösen.

Dazu müsse das vereinbarte Programmpaket wesentlich auf die Übertragung der Bundesliga ausgerichtet sein, so dass es für den Abonnenten nicht hinnehmbar ist, am Vertrag bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist festzuhalten, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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Premiere sei allerdings bei Wegfall der Bundesliga-Übertragung verpflichtet, den Abonnementvertrag preislich anzupassen und darf seit August 2006 keine Abo-Entgelte mehr in dem vereinbarten Umfang verlangen. Der Sender biete bislang den bisherigen Abonnenten von "Fußball live" nur einen Wechsel in eine neue Angebotsstruktur an. Daher rät die Verbraucherzentrale, zu prüfen, ob das neue Angebot bzw. der neue Preis günstiger als der laufende Abo-Vertrag ist. Falls nicht, soll man den monatlichen Betrag kürzen.

Hat man ein Premiere-Paket, in dem der Bundesliga-Anteil dominiert, wegen der Fußball-Live-Übertragung gewählt, sollte man seinen Vertrag noch im August 2006 außerordentlich kündigen. Sonst wird die Gebühr für Premiere auch ohne Bundesliga fällig.

Die Kündigung sollte mit der fehlenden Bundesliga-Live-Berichterstattung begründet werden und man soll auch erwähnen, dass man an dem übrigen Programm kein Interesse hat. Premiere soll zudem das Schreiben innerhalb einer Frist von zwei Wochen bestätigen. Die Kündigung müsse per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden. Die Zentrale empfiehlt zudem, vorsorglich die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Sollte Premiere weiterhin unberechtigterweise davon ausgehen, dass die Kündigung unwirksam ist und nach wie vor die Abo-Gebühren verlangen, sollten man sich von der Verbraucherzentrale beraten lassen. Lässt es der Sender auf einen Rechtsstreit ankommen, müsste er den Abonnenten auf Zahlung verklagen. Allerdings dürfte das Risiko für Premiere, den angestrebten Prozess zu verlieren hoch sein, so die Verbraucherzentrale abschließend.

Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/news/news_104029.html
 
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