Unitymedia Kontrollrecht bei gekündigtem Kabelanschluss?

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  • Kontrollrecht bei gekündigtem Kabelanschluss? Beitrag #1

adorn4k

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Hallo zusammen,

wir sind 1996(!) in ein Einfamilienhaus gezogen, der vorherige Bewohner hatte den von der Telekom eingerichteten Kabelanschluss bereits Ende 1995(!) auf unseren Wunsch gekündigt, da wir keinen Fernseher hatten und auch für Radio kein Kabel benötigen. ( Jetzt seit ca. einem Jahr ein Gerät mit DVB-T.)

Vor zwei Tagen stand nun ein sog. "Medienberater" der Unitymedia vor der Tür mit dem Anliegen, Prüfarbeiten am Übergabepunkt unseres Kabelanschlusses durchführen zu wollen. Meine Tochter war allein zu Haus und lies ihn selbstverst. nicht herein, er hinterließ eine Karte mit Bitte um Rückruf. Diesen Rückruf habe ich heute getätigt, der Mann konnte mir aber nicht zufriedenstellend erklären, warum nach so langer Zeit und ohne Anlass, diese Überprüfung notwendig sei, meinte aber, den Zugang gerichtlich erzwingen zu können. Unitymedia sei Eigentümer des Anschlusses im Keller und würde in Abständen überprüfen, ob und welches Signal ankommt.

Daher meine Fragen: Muss ich die Überprüfung machen lassen, also muss ich den "Medienberater" ins Haus lassen?
Kann es sein, dass das nur ein Versuch ist, mit uns ins Geschäft zu kommen, den alten analogen Anschluss in einen digitalen zu ändern und wieder in Betrieb zu nehmen?
Soll uns unterstellt werden, "heimlich" Kabelfernsehen genutzt zu haben und nicht gezahlt zu haben?

Nochmal: Wir hatten nie einen Vertrag mit Unitymedia oder den Vorgängern, der Vertrag des vorigen Bewohners ist vor 13 (!) Jahren gekündigt worden!

Freue mich über jede Antwort, die ich leider erst nach den Ferien lesen und beantworten kann. Bitte aber trotzdem antworten, vielen Dank,

Gruß,
Angie
 
  • Kontrollrecht bei gekündigtem Kabelanschluss? Beitrag #2
Lass den Kerl halt rein.
Der schaut sich den Übergabepunkt an und setzt ggf. eine Plombe drauf.
Da ihr das Kabel-TV ja ohnehin nicht nutzt ist doch alles kein Problem.
 
  • Kontrollrecht bei gekündigtem Kabelanschluss? Beitrag #3
Der HÜP (Hausübergabepunkt) ist ja meistens im Keller... wenn man Glück hat, muss der Medienberater ja nichtmal wirklich in den Wohnraum um sich den HÜP anzugucken. :)

Der HÜP gehört übrigens dem Kabelnetzbetreiber (also damals Telekom, jetzt UM) und daher haben die auch ein Recht, sich den anzugucken. Du kannst UM dazu auffordern den HÜP komplett zu entfernen, wenn dir das nicht gefällt. Dann hat natürlich keiner mehr ein Recht da zu gucken... es ist allerdings halt baulicher Aufwand und da würd ich mir überlegen, ob es nicht besser ist alle ca 13 Jahre einen Kerl mal im Keller gucken gehen zu lassen. ;)
Außerdem hat man so immer noch die Option den HÜP auch doch nochmal zu nutzen. Kann ggf. auch für Internet interessant sein, je nachdem, was über die Telefonleitung so möglich ist.
 
  • Kontrollrecht bei gekündigtem Kabelanschluss? Beitrag #4
Wobei die aber auch bei standhaften "Nichtkunden" die über eine Sat-Anlage verfügen durchaus auch mal 3-4 mal im Jahr vorbeikommen und somit dann doch recht lässtig werden.
 
  • Kontrollrecht bei gekündigtem Kabelanschluss? Beitrag #5
Wobei die aber auch bei standhaften "Nichtkunden" die über eine Sat-Anlage verfügen durchaus auch mal 3-4 mal im Jahr vorbeikommen und somit dann doch recht lässtig werden.

Und dann würde ich halt darum bitten, den ÜP rückzubauen.......wenn es dich so stört......aber mit dem Hintergedanken, dass WENN man mal wieder Kabel nutzen möchte, es recht teuer werden kann....
 
  • Kontrollrecht bei gekündigtem Kabelanschluss? Beitrag #6
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich warte mal ab, ob der "Medienberater" sich nochmal meldet...
 
  • Kontrollrecht bei gekündigtem Kabelanschluss? Beitrag #7
Abgesehen davon, dass der Netzbetreiber das darf, finde ich in Zeiten der permanenten Abzocke und des Beschisses den Namen "Medienberater" nicht gerade als vertrauenswürdig. Dann sich schon lieber "Kabeltechniker" oder sowas.

Wer kommt auf solche Namen?
 
  • Kontrollrecht bei gekündigtem Kabelanschluss? Beitrag #8
Wenn die einmal im Jahr reinschneien und es kontrollieren wollen .. was spricht dagegen wenn man nichts zu verlieren hat.
Kommt auch schonmal vor das wir mit der NE3 reinschneien weil es eine Eintrahlung gibt und wir alle HÜP abgehen müssen wenn der Fehler nicht eingegrenzt werden kann.
 
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