- Kontrollrecht bei gekündigtem Kabelanschluss? Beitrag #1
adorn4k
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Hallo zusammen,
wir sind 1996(!) in ein Einfamilienhaus gezogen, der vorherige Bewohner hatte den von der Telekom eingerichteten Kabelanschluss bereits Ende 1995(!) auf unseren Wunsch gekündigt, da wir keinen Fernseher hatten und auch für Radio kein Kabel benötigen. ( Jetzt seit ca. einem Jahr ein Gerät mit DVB-T.)
Vor zwei Tagen stand nun ein sog. "Medienberater" der Unitymedia vor der Tür mit dem Anliegen, Prüfarbeiten am Übergabepunkt unseres Kabelanschlusses durchführen zu wollen. Meine Tochter war allein zu Haus und lies ihn selbstverst. nicht herein, er hinterließ eine Karte mit Bitte um Rückruf. Diesen Rückruf habe ich heute getätigt, der Mann konnte mir aber nicht zufriedenstellend erklären, warum nach so langer Zeit und ohne Anlass, diese Überprüfung notwendig sei, meinte aber, den Zugang gerichtlich erzwingen zu können. Unitymedia sei Eigentümer des Anschlusses im Keller und würde in Abständen überprüfen, ob und welches Signal ankommt.
Daher meine Fragen: Muss ich die Überprüfung machen lassen, also muss ich den "Medienberater" ins Haus lassen?
Kann es sein, dass das nur ein Versuch ist, mit uns ins Geschäft zu kommen, den alten analogen Anschluss in einen digitalen zu ändern und wieder in Betrieb zu nehmen?
Soll uns unterstellt werden, "heimlich" Kabelfernsehen genutzt zu haben und nicht gezahlt zu haben?
Nochmal: Wir hatten nie einen Vertrag mit Unitymedia oder den Vorgängern, der Vertrag des vorigen Bewohners ist vor 13 (!) Jahren gekündigt worden!
Freue mich über jede Antwort, die ich leider erst nach den Ferien lesen und beantworten kann. Bitte aber trotzdem antworten, vielen Dank,
Gruß,
Angie
wir sind 1996(!) in ein Einfamilienhaus gezogen, der vorherige Bewohner hatte den von der Telekom eingerichteten Kabelanschluss bereits Ende 1995(!) auf unseren Wunsch gekündigt, da wir keinen Fernseher hatten und auch für Radio kein Kabel benötigen. ( Jetzt seit ca. einem Jahr ein Gerät mit DVB-T.)
Vor zwei Tagen stand nun ein sog. "Medienberater" der Unitymedia vor der Tür mit dem Anliegen, Prüfarbeiten am Übergabepunkt unseres Kabelanschlusses durchführen zu wollen. Meine Tochter war allein zu Haus und lies ihn selbstverst. nicht herein, er hinterließ eine Karte mit Bitte um Rückruf. Diesen Rückruf habe ich heute getätigt, der Mann konnte mir aber nicht zufriedenstellend erklären, warum nach so langer Zeit und ohne Anlass, diese Überprüfung notwendig sei, meinte aber, den Zugang gerichtlich erzwingen zu können. Unitymedia sei Eigentümer des Anschlusses im Keller und würde in Abständen überprüfen, ob und welches Signal ankommt.
Daher meine Fragen: Muss ich die Überprüfung machen lassen, also muss ich den "Medienberater" ins Haus lassen?
Kann es sein, dass das nur ein Versuch ist, mit uns ins Geschäft zu kommen, den alten analogen Anschluss in einen digitalen zu ändern und wieder in Betrieb zu nehmen?
Soll uns unterstellt werden, "heimlich" Kabelfernsehen genutzt zu haben und nicht gezahlt zu haben?
Nochmal: Wir hatten nie einen Vertrag mit Unitymedia oder den Vorgängern, der Vertrag des vorigen Bewohners ist vor 13 (!) Jahren gekündigt worden!
Freue mich über jede Antwort, die ich leider erst nach den Ferien lesen und beantworten kann. Bitte aber trotzdem antworten, vielen Dank,
Gruß,
Angie