Unitymedia Konsquenzen/Vorgehen gegen UM wegen Downloadschwankungen
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ich habe das Gefühl jedes zweite Thema beschäftigt sich hier mit den Downloadschwankungen! Da ich selbst davon betroffen bin und auch nicht...
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- Konsquenzen/Vorgehen gegen UM wegen Downloadschwankungen Beitrag #1
Hallo,
ich habe das Gefühl jedes zweite Thema beschäftigt sich hier mit den Downloadschwankungen! Da ich selbst davon betroffen bin und auch nicht denke, dass sich trotz Ankündigung von UM in den nächsten Wochen etwas ändern wird, wollte ich nachfragen, was ihr bisher dagegen unternommen habt?!?
Damit meine ich jetzt nicht die endlosen, vertröstenden Gespräche mit der Hotline oder der Störungszentrale. Ist jemand vom Vertrag zurückgetreten, hat Hilfe beim Anwalt gesucht, eine regelmäßige oder einmalige Erstattung der monatlichen Gebühren von UM erhalten oder ist zur Verbraucherschutzzentrale gegangen?
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- Konsquenzen/Vorgehen gegen UM wegen Downloadschwankungen Beitrag #2
Hallo
Ich bekomme schon seit einem Jahr fast die Gebühren erstattet ausser die 17euro für die kabel gebühren die natürlich nicht.Und zum Anwalt kannste nicht gehen weil es nicht in den AGB´s steht das du auch die volle bandbreite bekommst deswegen heisst es ja auch so schön "bis zu" komme aus Münster habe gegen abend immer nur 4000-6000 vom 32000er und wochenende hab ich auch gar kein Telefon und drei mal sollte hier schon ausgebaut werden wurde bis heute noch nicht gemacht aber solange das mit dem speed hier nicht stimmt sollen die mir mal schön die gebühren gutschreiben irgendwann machen die bestimmt mal was oder ich hab immer umsonst internet.
Gruss
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- Konsquenzen/Vorgehen gegen UM wegen Downloadschwankungen Beitrag #3
In letzter Zeit urteilen die Gerichte bei "bis zu"-Verfahren durchaus zu gunsten der Kunden. "bis zu" ist kein Freibrief für die Provider die Leistung zu massiv zu drosseln. Wieviel gedrosselt werden "darf", ist natürlich wieder eine Einzelfallentscheidung.
Nach überwiegender Meinung dieses Forums ist UM auf Anfrage sehr kulant, was Zahlungserstattungen betrifft, so dass ein Gang zum Anwalt in den meisten Fällen keine Vorteile bringt.
Ich hatte mich vor ein paar Jahren in einem Versatel-Forum (war damals dort Kunde) mit einem Juristen vortrefflich über diese Thematik gestritten. Der Rechtsgelehrte war der Meinung, durch die "bis zu"-Klausel in den Prospekten, bzw. in den AGBs hat der Provider eine Art Freibrief bzgl. des Leistungsumfangs. Nachdem dort die Argumente ausgingen, fabulierte der Jurist nur noch rabulistisch.
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