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Unitymedia Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC

Diskutiere Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo, wir haben in der letzten Januarwoche 2010 bei UM 3Play mit 20.000 Mbit und Rufnummernportierung von NC abgeschlossen. Laut UM ging die...
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #1

Ralf11

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Hallo,
wir haben in der letzten Januarwoche 2010 bei UM 3Play mit 20.000 Mbit und Rufnummernportierung von NC abgeschlossen.
Laut UM ging die Kündigung an NC am 27.01.2010 raus (per FAX). Der Vertrag dei NC läuft noch bis zum 16.06.2010 und bei einer 3 monatigen Kündigungsfrist, war das auch mehr als ausreichend. Die Hardwareinstallation von einem Subunternehmen der UM wurde am 03.03.2010 durchgeführt. So und nun kommts, NC schreibt an UM (nach dem 10.03.2010) das der Kunde (also ich) im Portierungsauftrag einen Mitvertragspartner (in dem Fall meine Frau) nicht mit eingetragen und unterschrieben hat. Aus diesem Grund bekam ich von UM den Portierungsauftrag wieder zurück mit dem Hinweis diesen neu und vollständig auszufüllen und wieder an UM zurückzuschicken. Der neu ausgefüllte Portierungsauftrag kam allerdings erst nach dem 16.06.2010 bei UM und natürlich noch 2 Tage später bei NC an.
NC teilte mir daraufhin mit das die Kündigung nicht fristgerecht bei ihnen eingegangen sein und das sich mein Vertrag bei NC dadurch um ein Jahr also bis zum 16.06.2011 verlängern würde.
Ist das von NC korrekt obwohl die tatsächliche Kündigung von UM am 27.01.2010 abgeschickt wurde? Nur der Portierungsauftrag enthielt einen kleinen Fehler, aber alle andern Daten auf dem Portierungsauftrag waren korrekt!

Ich bin dankbar für jede Hilfe!

Gruß,
Ralf
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #2
NC ist wohl Netcologne, richtig?!
Also UM gibt nur den Portierungsauftrag an NC weiter und kündigt maximal den Telefonvertrag. Den DSL-Vertrag musst du soweit ich weiß selber kündigen.
Ich hatte DSL bei 1&1. 1&1 habe ich selbst gekündigt. Die Portierung und Kündigung des Telefons bei der Telekom hat UM übernommen.
Wenn allerdings beides zusammen hängt, müsste normalerweise die Kündigung von dir rechtzeitig gewesen sein. Weil Kündigung und Portierung zwei verschiedene Sachen sind,die nichts Portierung miteinander zu tun haben. Die Portierung von Telefonnummern ist bis zu vier Monate vor und drei Wochen nach Vertragsende möglich (hatte nämlich gerade ein wenig Ärger mit meinem Ex-Mobilfunkanbieter, der meine Nummer nicht freigeben wollte).
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #3
Ist so. Ist auch kein kleiner Fehler, sondern ein gravierender, schließlich kündigt man mit dieser Unterschrift, und das müssen natürlich alle Anschlussinhaber tun.
UM weist da auch drauf hin:
http://www.unitymedia.de/pdf/Portierungsanleitung_091222.pdf

Dass NC nun aber 6 Wochen mit der Bearbeitung wartet, zufällig bis kurz vor Ablauf der Frist, kann man schon als zweifelhaftes Verhalten bezeichnen, aber die haben nun mal nix zu verschenken, den Fehler hast letztlich du selbst gemacht.
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #4
NC ist wohl Netcologne, richtig?!
Also UM gibt nur den Portierungsauftrag an NC weiter und kündigt maximal den Telefonvertrag. Den DSL-Vertrag musst du soweit ich weiß selber kündigen.
Ich hatte DSL bei 1&1. 1&1 habe ich selbst gekündigt. Die Portierung und Kündigung des Telefons bei der Telekom hat UM übernommen.
Wenn allerdings beides zusammen hängt, müsste normalerweise die Kündigung von dir rechtzeitig gewesen sein. Weil Kündigung und Portierung zwei verschiedene Sachen sind,die nichts Portierung miteinander zu tun haben. Die Portierung von Telefonnummern ist bis zu vier Monate vor und drei Wochen nach Vertragsende möglich (hatte nämlich gerade ein wenig Ärger mit meinem Ex-Mobilfunkanbieter, der meine Nummer nicht freigeben wollte).

Hallo Judgeman,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja, NC ist Netcologne.
Wenn der Telefon und DSL Anschluss vom gleichen Anbieter sind dann wird die Kündigung für beide (also Telefon und DSL) von Unitymedia übernommen.
Unitymedia teilte uns über die Telefon-Servicehotline durch 3 verschiedene Personen mit (wir hatten 3 mal angerufen und nachgefragt), das die Kündigung am 27.01.2010 ihr Haus richtung Netcologne verlassen hat. Wenn wir nun auf die Rufnummernmitnahme also Portierung bei Netcologne verzichten, dann sollte doch eigentlich die Telefon und DSL Kündigung rechtskräftig sein, oder?

Gruß,
Ralf
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #5
Ist so. Ist auch kein kleiner Fehler, sondern ein gravierender, schließlich kündigt man mit dieser Unterschrift, und das müssen natürlich alle Anschlussinhaber tun.
UM weist da auch drauf hin:
http://www.unitymedia.de/pdf/Portierungsanleitung_091222.pdf

Dass NC nun aber 6 Wochen mit der Bearbeitung wartet, zufällig bis kurz vor Ablauf der Frist, kann man schon als zweifelhaftes Verhalten bezeichnen, aber die haben nun mal nix zu verschenken, den Fehler hast letztlich du selbst gemacht.

Hallo Gordon,
auch Dir vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kleiner Fehler oder gravierender Fehler ist letzten Endes egal. Fehler ist Fehler, den habe ich gemacht und da stehe ich auch zu.
Doch worum es mir in meiner Frage eigentlich ging ist, das man den Fehler oder das Versäumnis im Portierungsauftrag zu einer einjährigen Vertragsverlängerung nutzte, anstatt dem Kunden mitzuteilen das eine Rufnummernportierung nicht mehr möglich sei weil der Portierungsauftrag erst nach der Kündigungsfrist eintraf, finde ich wirklich mies. Auch wenn Netcologne nichts zu verschenken hat, ich habe es definitiv auch nicht - es wären ca. 500 Euro im Jahr - für den einen ist das peanuts und für den andern nicht. :nein:

Gruß,
Ralf
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #6
... wenn der Vertrag nicht nur mit dir sondern auch mit weiteren Personen zustande gekommen ist, müssen natürlich alle Vertragspartner die Kündigung unterschreiben. Dass das nicht geschehen ist, ist dein Fehler. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Dass Netcologne auf den Formfehler erst 6 Wochen nach Eingang hinweist und damit der ursprüngliche Kündigungstermin nicht mehr gewährleistet ist, ist nicht gerade die feine englische Art. Ob man dagegen etwas tun kann, ist schwer zu sagen. Evtl. solltest du dafür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen oder den in Anspruch nehmen. Evtl. könnte auch ein Schlichtungsverfahren in Frage kommen ...
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #7
Hallo,
ich habe in einem anderen Gegoogelten Beitrag (bezugnehmend auf den Beitrag von Judgeman) gelesen das eine Portierung tatsächlich erst 3 Monate vor und bis zu 2 Wochen nach Vertragsende in Auftrag gegeben werden kann.
Gibt es jemanden der das bestätigen kann?

Gruß,
Ralf
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #8
Also ich weiß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass dieser Zeitrahmen mindestens dieses Zeitfenster umfasst. Mein Ex-Mobilfunkanbieter hatte mir das so mitegeteilt.
Hier noch ein Auszug aus eiemn PDF von einem anderen Anbieter zur Rufnummernmitnahme:

Eine Handynummern-Mitnahme ist nur bis zu 3 Wochen nach Beendigung Ihres alten Vertrages möglich.
Und im Falle eines Laufzeitvertrags ist die Beantragung zur Mitnahme erst ab 4 Monate vor Vertragsende möglich.
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #9
inzwischen sind Portierungen noch 90 Tage nach Kündigung möglich.
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #10
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #11
Hallo.

Für mich hat Ralf11 im Januar 2010 eine eindeutige Willenserklärung nach BGB abgegeben, indem er UM mit der Portierung der Rufnummer von NC beauftragt hat. Eine Portierung ist - soweit ich weiß - keine Kündigung im Sinnde des BGB. Du hast im Prinzip nur zwei Möglichkeiten - entweder Ralf11 kämpft das mit NC mit allen Mitteln und Konsequenzen durch (wo er durchaus verlieren kann) oder er spricht mir einem der beiden Anbieter und handelt eine Kulanzlösung heraus. :kafffee:

Ich könnte mir u.U. vorstellen, dass NC eine schlechte Presse u.a. Umständen vermeiden will. :mussweg:

Gruß
Conscience
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #12
Die Willenserklärung (ich will kündigen) ist am 27.10. rausgegangen. Das kann UM bei Bedarf Bestätigen.
Das ein Laie einen Fehler im Portierungsformular macht (darum geht es ja wohl) hebt die Willenserklärung nicht auf.

Die durch NC verursachte Verzögerung kann man dem Kunden nicht anlasten.

Notfalls mal Durchblicken lassen das man Bereit ist das auch Gerichtlich prüfen zu lassen.

Hast Du eventuell von NC eine Bestätigung der Kündigung bekommen? Dann haben die sehr schlechte Karten. Falls nicht siehe dritter Satz.
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #13
Die Willenserklärung (ich will kündigen) ist am 27.10. rausgegangen. Das kann UM bei Bedarf Bestätigen.
Das ein Laie einen Fehler im Portierungsformular macht (darum geht es ja wohl) hebt die Willenserklärung nicht auf.

Die durch NC verursachte Verzögerung kann man dem Kunden nicht anlasten.
die Willenserklärung wurde eben nicht abgegeben, weil sie durch alle Vertragspartner abgegeben muss.
 
  • Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC Beitrag #14
die Willenserklärung wurde eben nicht abgegeben, weil sie durch alle Vertragspartner abgegeben muss.
Wobei er mal überprüfen sollte, ob ursprünglich tatsächlich 2 Vertragspartner den Vertrag mit Netcologne unterschrieben haben.
Netcologne verlangt zwar in ihrem Formular die Unterschrift der unter "Kunde" aufgeführten Person. Wenn man das Formular nicht vergewalltigt, ist da nur Platz für einen Kunden, mit der Möglichkeit "Herr, Frau, Familie, Firma" anzukreuzen. Ich würde nochmals in meinen Unterlagen nachschauen, ob seinerzeit wirklich 2 Personen unterschrieben haben und eventuell Netcologne gar nicht auf 2 Unterschriften bestanden hat.
Wenn eine Telefonnummer auf 2 Personen registriert ist, verlangen die Unternehmen auch immer für die Portierung 2 Unterschriften. Nur ist hier nicht die Portierung selbst der Knackpunkt, denn die kann ja auch trotz Verstreichen der Kündigungsfrist noch nachgeholt werden. Vielmehr geht es um die Kündigung des Vertrages und da zählt die ursprünglich abgegebene Willenserklärung.
 
Thema:

Kündigung mit Portierungsantrag von UM bei NC

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