Unitymedia Vertrag bei UM aber in neuer Wohnung gibts schon UM
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hab ein problem mit der kündigung meines UM vertrages. ich ziehe demnächst aus und wollte meinen vertrag kündigen, denn in der...
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- Vertrag bei UM aber in neuer Wohnung gibts schon UM Beitrag #1
Hallo zusammen,
hab ein problem mit der kündigung meines UM vertrages. ich ziehe demnächst aus und wollte meinen vertrag kündigen, denn in der neuen wohnung besteht schon ein UM anschluss. der "nette" herr von der hotline sagte mir das eine kündigung nur zum ende der vertragslaufzeit möglich ist, trotz des bestehenden anschlusses, wir hätten dann einen zweit anschluss meinte er... naja... weiß einer von euch ob ich trotzdem irgendwie aus den vertragsverhältnis raus kommen kann?
achso, kleiner tipp, nehmt niemals das wort "schwachsinn" zusammen mit UM und "vertrag" vor einem hotline menschen in den mund :zerstör:
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- Vertrag bei UM aber in neuer Wohnung gibts schon UM Beitrag #2
Erst mal handelt es sich sicherlich um den Kabelanschluss in der neuen Wohnung, den du ohne Probleme in der alten Wohnung kündigen kannst und nach kurzer Zeit los bist. Was du meinst ist sicherlich dein Internet und Telefonanschluss, was aber zwei Verträge sind. Einmal Kabelanschluss, einmal Internetvertrag. Den Telefon und Internetvertrag melde einfach um und kündige nur den Kabelanschluss.
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- Vertrag bei UM aber in neuer Wohnung gibts schon UM Beitrag #3
Hallo.
Um BlueBox weiterhelfen zu können, ist es notwendig, genau zu erfahren, welche Produkten in der alten Wohnung vorhanden sind und welche in der neuen beilspielsweise schon in den Nebenkosten der Miete enthalten sind und ob die BlueBox mit dem Lebenspartner zusammenzieht, der beriets aktiver Kunde bei UM ist.
Gruß
Conscience
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- Vertrag bei UM aber in neuer Wohnung gibts schon UM Beitrag #4
Ganz richtig die Fragen habe ich übersprungen. Wie siehts aus BlueBox?
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- Vertrag bei UM aber in neuer Wohnung gibts schon UM Beitrag #5
Ich kann bluebox nur anraten, den anstehenden Wohnungswechsel samt seinen Produktwünschen UM gegenüber schriftlich (am besten per FAX, Sendebestätigung gut aufbewahren) mitzuteilen. Sollte UM diesen Wünschen nicht nachkommen können, sollte in diesem Schreiben (ersatzweise) direkt eine fristgerechte Kündigung des Vertragsverhältnisses ausgesprochen werden. Ein Blick in die AGB von UM ist sicherlich auch hilfreich. Ein Gespräch mit dem neuen Vermieter sollte darüber hinaus Klarheit über die bestehenden UM-Anschlüsse bringen. Derartige vertragliche Dinge lassen sich (nach eigener Erfahrung) mit der telefonischen Hotline oder per E-Mail nicht vernünftig klären.
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