Unitymedia Kabelgebühr trotz Verplombung zahlen?

Diskutiere Kabelgebühr trotz Verplombung zahlen? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo allerseits, ein Elektriker hatte im April 2009 meinen Kabelanschluss abgeklemmt. Er wollte das der Hausverwaltung eigentlich bekannt geben...
  • Kabelgebühr trotz Verplombung zahlen? Beitrag #1

Payoo

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Hallo allerseits,

ein Elektriker hatte im April 2009 meinen Kabelanschluss abgeklemmt. Er wollte das der Hausverwaltung eigentlich bekannt geben, hat es aber versäumt. Jetzt habe ich die Betriebskostenabrechnung für 2009 bekommen und soll fast 130 Euro Kabelgebühren bezahlen, für das komplette Jahr.

Die Hausverwaltung meinte, es wäre meine Aufgabe gewesen, ihr die Verplombung zu melden.

Kann UM Gebühren verlangen, obwohl ich technisch gar keinen Anschluss mehr habe?

Wohne in NRW.

Besten Dank und Gruß.
 
  • Kabelgebühr trotz Verplombung zahlen? Beitrag #2
Hallo und willkommen im Forum, Payoo
Tja, dumm gelaufen. Normalerweise hätte man das gleich melden müssen, dass der Anschluss nicht mehr besteht. Entweder macht man das selber, oder der Abklemmer hätte das melden müssen. Setz mal am besten auf Kulanz. Im Zweifelsfall würde ich mir die 130 Euro vom Techniker, der abgeklemmt und es versäumt hat, den Anschluss abzumelden, wieder holen.
Mahlzeit
Reinhold
 
  • Kabelgebühr trotz Verplombung zahlen? Beitrag #3
Besten Dank für die Antwort, Reinhold.

Wär interessant zu wissen wie die Rechtslage ist. Wenn keine Kabel-Infrastruktur vorhanden ist in einer Wohnung, dann dürfte ein Anbieter theoretisch keine Gebühren verlangen. Leistung gegen Gegenleistung.
Wäre es rechtens, wenn ein Stadtwerk eine Stromrechnung in Höhe der fixen Grundgebühr schickt, auch wenn gar kein Stromanschluss in der Wohnung vorhanden ist? Wohl kaum...
 
  • Kabelgebühr trotz Verplombung zahlen? Beitrag #4
Wäre es rechtens, wenn ein Stadtwerk eine Stromrechnung in Höhe der fixen Grundgebühr schickt, auch wenn gar kein Stromanschluss in der Wohnung vorhanden ist? Wohl kaum...

Theoretisch schon, du schließt den Vertrag ab bzw. versäumst es ihn zu Kündigen oder Abzumelden - der Anbieter stellt seine Leistungen zur Verfügung du nutzt es aber nicht - ist nicht das Problem vom Anbieter.
Wenn es vereinbart war das der Dienstleister (der Mensch der bei dir den Anschluss Rückgebaut hat) die Abmeldung vornimmt kannst du ihn Belangen, mindestens in Höhe der Forderungen gegen dich - wenn dir dazu weitere Kosten entstehen diese auch, zumindest zu einem Hohen Anteil.
Setz dich mit dem Dienstleister in Verbindung und nenne ihm eine passende Frist sich darüber zu äußern, sonst holst du dir Rechtsbeistand sollte einfaches Geld für jeden Rechtsanwalt sein und das ist vom Standard Rechtsschutz abgedeckt.
 
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