Unitymedia Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen?

Diskutiere Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo zusammen, obwohl ich schon seit 4 Monaten kein Unitymedia-Kunde mehr bin, wollen mich die Jungs nicht in Ruhe lassen. Im Moment liege ich...
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #1

schleudertrauma

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Hallo zusammen,

obwohl ich schon seit 4 Monaten kein Unitymedia-Kunde mehr bin, wollen mich die Jungs nicht in Ruhe lassen. Im Moment liege ich mit ihnen wegen eines Passus in den AGBs im Klinsch. Genau genommen geht es um die Kosten eines nicht zurückgeschickten Receivers.

Hintergrund: Ich habe im Mai 2008 einen Vertrag für Digital TV BASIC abgeschlossen. Zwischenzeitlich kam die MItteilung über die neuen AGBs, denen ich jederoch widersprichen habe. Darauf folgte die Kündigung. Der Vertrag lief also Anfang Juni 2010 aus und für mich galten nach wie vor die alten AGBs. Leider habe ich bei er Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt, dass Unitymedia mit nie die ABGs geschickt hat sondern nur ein Blatt mit dem Titel "Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie".

Deswegen wäre es klasse, wenn jemand noch die alte AGBs hätte und er sie mir zur Verfügung stellen könnte. Der Vertrag kam mit Unitymedia Hessen zustande und Unitymedia wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen, mir die alten AGBs zukommen zu lassen und verweisen gebetsmühlenartig immer nur auf die neuen AGBs. Alle Argumente laufen ins leere. :-(

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Am besten per PM, dann können wir Email-Adressen austauschen. Ich würde das ganze dann auch auf einen Filehoster hochladen, falls noch jemand Interesse haben sollte.

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Gruß
Daniel
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #2
Auch wenn es jetzt leicht abweicht .. welche Forderungen werden denn noch gestellt?
Geraet nicht zurueckgeschickt sondern bei ebay verscheuert oder Geraet nie bekommen bzw schon zurueckgeschickt?
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #3
Gerät nicht zurückgeschickt und ich soll jetzt 200 Euro zahlen.

Dabei stand vorher im Schriftwechsel was von 10 Euro für das Gerät und 35 Euro für die Karte.

Gruß
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #4
dann schick die Kiste doch einfach zurück
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #5
Das ganze ist schon beim Inkasso, also so einfach ist es nicht.

Mehr will ich im Moment dazu nicht sagen. Ich brauche nur dringend die alten AGBs.

Gruß
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #6
Um welchen Receiver handelt es sich?
Der Standard Receiver würde schon, bei nicht Zurücksenden, 59 Euro kosten, laut AGB von 10.2008.
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #7
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #8
Wow, Dein Rumgetrolle hilft mir echt. Danke dafür.
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #9
aber gerne doch.

du bist in Verzug, und dafür hat man nun mal die Kosten zu tragen. Da kannst du dich auch nicht auf alte AGB berufen (nach denen du ja auch Gebühren für den Receiver und die SC zahlen musst, wenn die nicht wieder an UM geschickt werden).
Was ist also an meiner Antwort "Rumgetrolle"?
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #10
Du kennst einfach nicht alle Aspekte des Problems. Ich frage nach den AGBs und obwohl Du mir nicht helfen kannst markierst Du hier den Oberlehrer. Ich kann mich nicht erinnern nach einer juristischen Einschätzung des Problems gefragt zu haben. Wenn ich sowas will, gehe ich zum Anwalt.
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #11
...dass Unitymedia mit nie die ABGs geschickt hat sondern nur ein Blatt mit dem Titel "Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie".

Dieses Blatt sind die AGB. Habe ich auch erhalten, mehr nicht. Auch bei allen Änderungen habe ich nur dieses Blatt erhalten.

Habe hier noch das Blatt von Juni 2007 vorliegen. Allerdings die NRW Version. Unter Punkt 4.16 und 4.17 ist das mit der Rückgabe geregelt.

Da heisst es z.B. in 4.17:
...so kann der Kabelnetzbereiber eine Entschädigung von 35 € für nicht zurückgesendete SmartCards bzw. von bis zu 50 € für nicht zurückgesendete Digital- Receiver berechnen
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #12
Ich habe die AGBs Stand Okt 2008, hilft Dir das weiter?
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #13
...dass Unitymedia mit nie die ABGs geschickt hat sondern nur ein Blatt mit dem Titel "Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie".

Dieses Blatt sind die AGB. Habe ich auch erhalten, mehr nicht. Auch bei allen Änderungen habe ich nur dieses Blatt erhalten.

Habe hier noch das Blatt von Juni 2007 vorliegen. Allerdings die NRW Version. Unter Punkt 4.16 und 4.17 ist das mit der Rückgabe geregelt.

Da heisst es z.B. in 4.17:
...so kann der Kabelnetzbereiber eine Entschädigung von 35 € für nicht zurückgesendete SmartCards bzw. von bis zu 50 € für nicht zurückgesendete Digital- Receiver berechnen

Hi,

bei mir gibt es einen Passus über die Rückgabe aber da ist nur von eine Fritzbox die Rede. Dann gibt es noch einer speraten Brief, in dem was ganz anderes steht. So bald die Sache ganz geklärt ist, geb ich auch mehr Infos dazu raus. :)


Ich habe die AGBs Stand Okt 2008, hilft Dir das weiter?


Ja, auf jeden Fall. :)
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #14
Hallo.

...
beim Inkasso liegt, wie Schleudertrauma schreibt, die Angelegenheit.
...
Dann stellt sich, was natürlich ganz selbst verständlich ist, die Frage, ob UM da noch der richtige Ansprechpartner ist - vielleicht ist Schleudertrauma besser beraten sich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung zu setzen?

Ich weiß nur, dass ein Unternehmen, wenn es die ABG ändert, seine Kunden über die Änderung in Kenntnis setzen muss, es muss nicht jedem Kunden die neuen AGB aushändigen, sondern diese allgemein zugänglich machen ( z.B. Online bereitstellen, in Geschäften auslegen o.ä.).


Gruß
Conscience
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #15
Hi,

mit dem Inkassounternehmen stehe ich schon in Kontakt. Es geht nur um die Höhe der Forderungen da ich von UM ein Schreiben erhielt, dass Kosten von 10 Euro für den Receiver ansetzt.

Aber das brauche ich nur, falls das Inkassounternehmen komplett uneinsichtig ist. :D
 
  • Hat jemand noch die alten AGBs rumliegen? Beitrag #16
Sorry, aber ich muss meine Angaben korrigieren:

Die Rückgabe des Receivers ist nicht in den AGB "Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie"

sondern in den AGB "Besondere Geschäftsbedingungen Kabelanschluss / Tv Services" geregelt.
 
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