Unitymedia UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich?

Diskutiere UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, tja, ist wohl alles nicht so einfach mit dem Umstieg auf UM! Der Teufel steckt im Detail... daher habe ich hier und da ein paar Fragen...
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #1

Silencer

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Hallo,

tja, ist wohl alles nicht so einfach mit dem Umstieg auf UM! Der Teufel steckt im Detail... daher habe ich hier und da ein paar Fragen:

Ich bin Mieter einer Wohnung und habe bisher nur einen alten UM-Anschluss für analoges Fernsehen. Auch sonst hat niemand UM digital im Haus, geschweige denn Internet/Telefon über UM.
Es müsste also alles neu gemacht werden. Es war schon mal ein Techniker hier in einer anderen Sache (weil ich Empfangsprobleme beim Analog-TV hatte), der meinte, das wäre in diesem Haus wohl auch etwas aufwendiger umzurüsten. Es gibt wohl keine sternförmige Verkabelung, sondern mein Signal wird nur von der unteren Wohnung mit durchgeschleift oder so ähnlich.

So, der springende Punkt ist nun: Ich steh mit meinem Vermieter nicht besonders gut! Wir haben uns gerade in einer anderen Sache anwaltlich auseinander gesetzt! :gsicht: Ich würde also zumindest in Betracht ziehen wollen, wenn mein Vermieter mir mal eben ans Bein pinkeln kann, macht er das!
Die Frage ist also: Muss er der Umrüstung (geg. Anbringung von neuen Verstärkern, vielleicht Kabeln und neuer Dose) zustimmen?

Ich wüsste halt gerne möglichst vorher, auf was ich mich da einlasse. Nicht, dass ich das jetzt einfach in Auftrag gebe und nachher kommt der Vermieter, sieht das und verlangt, ich muss alles wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen oder so, weil er dem nicht zustimmt...

Ich hab diesbezüglich neulich schon mal an UM geschrieben und bekam zur Antwort:
...Wir haben keine Möglichkeiten etwas an der Hausverkabelung zu ändern ohne das ok vom Vermieter....
Dann war ich letztens noch mal mit einem UM Mitarbeiter im Live-Chat und der war sich sicher: Eine Zustimmung seitens des Vermieters sei grundsätzlich nicht erforderlich!

Was stimmt nun?
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #2
Kommt darauf an.
Wenn die Hausanlage dem Vermieter gehört, dann muss natürlich dieser auch seine Zustimmung geben.
Anders kann das aussehen, wenn die Anlage im Eigentum von Unitymedia (Services) ist.
Grundsätzlich ist es aber eine gute Idee, das O.K. des Eigentümers zu haben.
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #3
Hmm... gibt's ne Möglichkeit, das rauszufinden?
Also, ich hab selbst einen Vertrag mit UM für mein analoges Kabel abgeschlossen.
Aber neulich, als der Techniker da war (den ich wegen der Störung in Auftrag gegeben habe), meinte der auf einmal, als er im Keller war: Anhand der Anlage im Keller könne er sehen, dass er eigentlich nur vom Eigentümer hätte beauftragt werden dürfen! :confused: Aber da hatte er meine Anschlussdose (glücklicherweise) schon ausgetauscht. Er meinte dann, er ließe das jetzt ausnahmsweise so!
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #4
Mach im Zweifel deinem Vermieter klar, dass er durch die Aufrüstung des Anschlusses den Wert seiner Wohnungen erhöht - quasi kostenlos. Solch einem Argument kann selbst ein Vermieter mit dem du nicht so gut stehst nicht aus dem Wege gehen.
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #5
Dann hast du doch schon die passende Aussage.
Also mit dem Eigentümer klarkommen, was die Hausanlage betrifft.
Der Techniker wird unter Garantie einen größeren Umbau nicht ohne Genehmigung machen.
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #6
Zwei gute Ansatzpunkte! Das mit der Aufwertung der Wohnung stimmt ja auch wirklich.

Und ansonsten klingt das auch irgendwie logisch mit dem Techniker... da habe ich schon mal einen weiteren Ansatzpunkt ... werde wohl um eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter nicht drum herum kommen!

EDIT: Nur warum habe ich dann einen Vertrag mit UM abgeschlossen? Hätte das dann nicht in der Miete schon mit drin sein müssen, wenn es über die Anlage, die im Eigentum des Vermieters ist, läuft?
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #7
Hallo und willkommen im Forum, Silencer
Grundsätzlich muss IMMER der Besitzer der Hausverteilanlage gefragt werden, bevor etwas geändert wird. Da kommt man leider nicht drumherum. Wem jetzt diese Netzebene gehört, muss erstmal geklärt werden. Gehört sie dem Vermieter, mit dem du ja sowieso überquer bist, und er stellt sich quer, kannst du gar nichts machen. Oder hast du Lust auf eine gerichtliche Auseinandersetzung?
Gruß
Reinhold
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #8
EDIT: Nur warum habe ich dann einen Vertrag mit UM abgeschlossen? Hätte das dann nicht in der Miete schon mit drin sein müssen, wenn es über die Anlage, die im Eigentum des Vermieters ist, läuft?

Nö. Die Tageszeitung musst du ja auch selber abonnieren; auch wenn das Zeitungsrohr dem Vermieter gehört.
Der Eigentümer kann aber einen Mehrnutzervertrag abschließen und denn dann über die Nebenkosten abrechnen. Muss er aber nicht.
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #9
Was jetzt noch die Frage wäre: Wie läuft sowas in der Praxis in der Regel ab?
Ich meine, das mit der Notwendigkeit der Klärung der Eigentumsfrage bez. Netzebene, das dürfte doch dann UM auch nicht ganz neu sein?
Wenn ich jetzt also einen Vertrag mit UM abschließe... es erscheint mir irgendwie auch nicht plausibel, dass die dann irgendwann extra einen Techniker (womöglich Subunternehmer) beauftragen, der dann zu mir raus kommt, nur, um dann geg. festzustellen, dass er ohne Eigentümerzustimmung gar nichts machen kann? Das wäre doch auch unprofessionell!
Und wie sollte diese Eigentümerzustimmung dann aussehen? Ich meine, ich kann ja viel erzählen, von wegen, ich hab ihn gefragt und er hat zugestimmt... :zwinker:
Ich denke also eher, der Subunternehmer wird sich schriftlich absichern wollen, aber wie? Genügt ein freischriftliches Schreiben des Eigentümers, so nach dem Motto: "Hiermit stimme ich der Veränderung der Hausverkabelung zu..."
Oder würde/könnte es nicht vielleicht auch so ablaufen, dass UM schon im Hintergrund checkt, wem das Hausnetz gehört (denn die müssten es ja eigentlich wissen oder?) und sich dann geg. selbst mit dem Eigentümer kurz schließt (ganz automatisch, ohne dass ich davon was mitkriege)?
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #10
Oder würde/könnte es nicht vielleicht auch so ablaufen, dass UM schon im Hintergrund checkt, wem das Hausnetz gehört (denn die müssten es ja eigentlich wissen oder?) und sich dann geg. selbst mit dem Eigentümer kurz schließt (ganz automatisch, ohne dass ich davon was mitkriege)?
nein, das musst du selber checken. UM kann dir nur sagen, ob ihnen die Hausverteilung gehört, oder ob es einem anderen NE4-Betreiber gehört (einfach gesprochen: einer Firma, die Hausverteilungen betreibt). Ansonsten ist immer der Hauseigentümer für die Infrastruktur hinter dem Übergabepunkt verantwortlich.

So ein Schreiben genügt übrigens, der Vermieter muss nicht dabei sein und es vor Ort erlauben.
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #11
Hallo,
Dann war ich letztens noch mal mit einem UM Mitarbeiter im Live-Chat und der war sich sicher: Eine Zustimmung seitens des Vermieters sei grundsätzlich nicht erforderlich!

wo gibt es denn diesen Live-Chat?

Gruß
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #12
Ja, der ist natürlich gut versteckt - schließlich möchte man es dem Kunden/Interessenten nicht zu einfach machen, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten! :D Zumindest, was den kostenlosen Kontakt angeht! :zwinker:

Man muss so tun, als wollte man etwas bestellen, also z.B. Third-Play-32000 aussuchen -> bestellen -> Adressdaten eingeben (müssen ja nicht unbedingt die eigenen sein) -> auf "Weiter" klicken -> und dann erscheint rechts oben ein Fenster, in dem man den Live-Chat starten kann!
Oder:
Man kann nach dem Klicken auf "Weiter" auch im neuen Fenster ganz unten auf "Abbrechen und zurück zur Produktseite" klicken, dann öffnet sich automatisch ein Fenster in dem zum einen diese kostenlose Hotline-Nr. erscheint: 0800 / 704 008 06 und zum anderen wieder die Option, den Live-Chat zu starten!
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #13
Hallo.

Ein Einverständnis des Eigentümers (ET) ist grundsätzlich immer
Voraussetzung, damit eine Installation erfolgen kann. Liegt
diese nicht vor und es wird installiert, dann kann der ET die
Rückwandlung verlangen. Schliesslich erfolgt ein Eingriff in
fremdes Eigentum.

Ein Einverständnis des ET lässt man sich am besten schriftlich
gegen. Der Mieter muss sich um ein solches kümmern und ist
in der Bringschuld.


Gruß
Con.
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #14
Man muss so tun, als wollte man etwas bestellen, also z.B. Third-Play-32000 aussuchen -> bestellen -> Adressdaten eingeben (müssen ja nicht unbedingt die eigenen sein) -> auf "Weiter" klicken -> und dann erscheint rechts oben ein Fenster, in dem man den Live-Chat starten kann!
Oder:
Man kann nach dem Klicken auf "Weiter" auch im neuen Fenster ganz unten auf "Abbrechen und zurück zur Produktseite" klicken, dann öffnet sich automatisch ein Fenster in dem zum einen diese kostenlose Hotline-Nr. erscheint: 0800 / 704 008 06 und zum anderen wieder die Option, den Live-Chat zu starten!
So etwas gehört eigentlich in eine nette FAQ :)
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #15
Ich meine, das mit der Notwendigkeit der Klärung der Eigentumsfrage bez. Netzebene, das dürfte doch dann UM auch nicht ganz neu sein?
Wenn ich jetzt also einen Vertrag mit UM abschließe... es erscheint mir irgendwie auch nicht plausibel, dass die dann irgendwann extra einen Techniker (womöglich Subunternehmer) beauftragen, der dann zu mir raus kommt, nur, um dann geg. festzustellen, dass er ohne Eigentümerzustimmung gar nichts machen kann? Das wäre doch auch unprofessionell!
Doch genau das kommt leider sehr oft vor. Entweder der Techniker zieht dann unverrichtter Dinge wieder ab, wenn keine Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegt, oder aber, er fragt gar nicht danach, installiert einfach, und hat nachher den Ärger (und der Kunde auch bzw. der eigentlich noch mehr, da ja er eben die Genehmigung des ET eigentlich einholen müsste, bevor ein Termin für die Installation gemacht wird, und es eigentlich nicht die Aufgabe des Technikers ist, dieses zu tun).
Das mit dem Zugang zur HVA und der Erlaubnis steht meines Wissens auch in den AGB...
 
  • UM Anschluss - Zustimmung des Vermieters erforderlich? Beitrag #16
Da bin ich ja froh, dass ich hier noch mal nachgefragt habe!
Bei dem etwas angespannten Verhältnis zu meinem Vermieter hätte sich da nämlich mit ein wenig Fantasie sonst schnell ein "worst case Szenario" entwickeln können! :nein:

Nun werd ich ihn wohl auf jeden Fall zu erst mal anschreiben und ihm das ganze möglichst vorteilhaft verkaufen. Dann hoffe ich, dass von ihm ein positver "eindeutiger" Brief zurück kommt!

Danke nochmals an alle für die guten Ratschläge! :super:
 
Thema:

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