Unitymedia Hausanschluss in den Nebenkosten

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  • Hausanschluss in den Nebenkosten Beitrag #1
LucaToni

LucaToni

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Duisburg
Gutem Morgen Gemeinde,

Ich habe eine Frage:
Wir sind in unserem Mietobjekt im Klinch mit unserem Vermieter bzgl. Nebenkostenabrechnung. Bei uns wird ein Antennenanschluss abgerechnet - wir besitzen aber nur einen Kabelanschluss von Unitymedia. Auf dem Dach sind weder Satanlage noch Hausantenne vorhanden. Die Gebühren für den Kabelanschluss zahle ich/wir direkt an Unitymedia.
Liege ich in der Annahme richig dass der Vermieter hier den Metallkasten im Keller samt innenliegender Geräte an uns berechnet? Darf er das?
Der Metallkasten ist weder uns noch dem Vermieter zugänglich und mit dem Vermerk versehen, dass es sich um Eigentum von Unitymedia handelt - leuchtet ja auch ein. Aber kann der Vermieter Eigentum anderer an uns berechnen? Wohl nur wenn er selbst dafür Kosten zu tragen hat - aber fallen wirklich welche für den Vermieter an?

Ich danke für alle möglichen Informationen.
 
  • Hausanschluss in den Nebenkosten Beitrag #2
Hallo.

Da deine Frage den Mietvertrag betreffen, kann ich
dir nur empfehlen dich an einen Anwalt oder den ört-
lichen Mieterverein zu wenden.


Grüße
Conscience
 
  • Hausanschluss in den Nebenkosten Beitrag #3
Meistens wurde die Verkabelung für die Antennenanlagen ja damals von den Vermietern/ Hausbesitzern erstellt und dieses haben sie sich dann natürlich auch vom Mieter bezahlen lassen.
als dann das Breitbandkabel auf kam wurde halt nur auf den Kabelanschluß umgeschwenkt. Aber die Hausverkabelung gehört immer noch dem Vermieter die er dann auch berechnen kann ohne das der reine TV Kabelgrundanschluß damit gemeint ist und abgerechnet wird. Also es werden eben die Kosten für Erstellung und Wartung abgerechnet. Leider kommt es oft zu solchen Irrtümern und wenn der Kabelgrundanschluß dann nicht bei UM angemeldet wurde ist man "Schwarzseher".
Auch wenn ein neuer Verteiler von UM im Keller sitzt heißt das nicht das die alte Verkabelung nicht mehr genutzt wird.
Möglich ist das der Verteiler neu gesetzt wurde weil sich der ein oder andere Mieter für Telefon und Internet von UM entschieden hat. Dieses kann dann entweder auch über die alten vorhandenen Kabel funktionieren oder es wurden ggf. für den / die einzelnen Mieter dann neue Kabel gelegt aber andere nutzen eben noch die alte Verkabelung und das kann der Vermieter immer noch berechnen, auch bei denen die neue Kabel gelegt bekommen haben denn sie haben ja immer noch die Möglichkeit auch die alte Anlage zu nutzen.
Was anderes wäre wenn das ganze Haus von UM neu eingerichtet worden wäre, also Verteiler Kabel und Dosen neu in allen Wohnungen, und der Vermieter hätte einen Vertrag mit UM geschlossen aber dann würde der komplette Kabelgrundanschluß auch über die NK abgerechnet was für den einzelnen Mieter durch einen Mehrteilnehmervertrag auch günstiger käme.
Zu prüfen wäre jetzt ob die alte Verkabelung der Antennenanlage noch von Mietern genutzt wird dann ist die Berechnung i. O.
Wurde aber die komplette Anlage von UM erneuert und die alte Antennenanlage wird gar nicht mehr genutzt sollte man das mit dem Vermieter klären sodass er die alte Anlage aus den KN streicht.
Eigentlich ist es aber so das wenn sich ein Vermieter für eine komplette Neuverkabelung entscheidet er für die kostenlose Erneuerung der Anlage durch UM einen langjährigen Vertrag mit UM eingeht und auch die Gebühren für den Kabelgrundanschluß mit über die Miet NK abrechnet und an UM weiterleitet.
Dadurch das es dann ein Mehrteilnehmervertrag ist hat der Mieter aber auch je nach Anzahl der angemeldeten Mietparteien auch einen Kostengünstigeren Kabelanschluß.
 
  • Hausanschluss in den Nebenkosten Beitrag #4
die Umlage der Investition in die Kabelanlage ist allerdings nach 10 Jahren abgeschrieben, wenn vom Eigentümer zwischenzeitlich keine gravierenden Erneuerungen vorgenommen wurden.
 
  • Hausanschluss in den Nebenkosten Beitrag #5
Könnten Wartungskosten sein .. die Frage ist halt wie die Verhältnismässigkeit ist.
 
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