Unitymedia Verständnisfrage (Kabelmietvertrag)

Diskutiere Verständnisfrage (Kabelmietvertrag) im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, vorab weg: ich bin neu zu der ganzen Kabel-Geschichte (hatte bisher immer DSL). Also, ich habe folgendes Problem: Ich bin seit 2 Tagen...
  • Verständnisfrage (Kabelmietvertrag) Beitrag #1

Esakljadl

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Hallo,

vorab weg: ich bin neu zu der ganzen Kabel-Geschichte (hatte bisher immer DSL).


Also, ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit 2 Tagen in meiner neuen Wohnung, die ich von einem Kumpel übernommen habe. Er hat bereits UnityMedia 3Play und hat dies auch zum ende diesen Monats gekündigt (da ich eventuell was anderes bei UnityMedia bestellen will), also ich benutze sein Internet für den Monat.

Was ich aber nicht verstehe ist folgendes:
Ich habe hier einen "Kabelmietvertrag" vom Kumpel... der bewegt sich bei 19,90 pro Monat. Er sagt, das wäre die Kabelgebühr die man bezahlen müsste und zusätzlich kämen noch 3Play kosten hinzu. Ich habe aber in meinem Mietvertrag nachgeschaut und da stehet, dass in den Nebenkosten die Kabelgebühr mit dabei ist. Also was jetzt nun?

Muss man auch diesen "Kabelmietvertrag" noch dazu bezahlen, obwohl in meinen Nebenkosten schon eine Gebühr berechnet wird?


Gruß,
Milan
 
  • Verständnisfrage (Kabelmietvertrag) Beitrag #2
der KMV ist in der Regel bei Objekten der UMS der Grundanschluss, wenn du sagst, der sei in den Nebenkosten enthalten, frag den Vermieter
 
  • Verständnisfrage (Kabelmietvertrag) Beitrag #3
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber man braucht den KMV nur dann, wenn das Haus nicht "pauschal" (also nicht über die NK) für den Kabelanschluss bezahlt?

Wie soll ich da bei UnityMedia argumentieren, wenn ich einen neuen Anschluss bestelle? Gibt es da eine "pauschale" Vertragsnummer die ich da durchgeben kann, sodass sie dann sehen, dass es bei dem Vermieter in den NK mit enthalten ist?
 
  • Verständnisfrage (Kabelmietvertrag) Beitrag #4
wenn den Kabelanschluss in den NK ist, sollte das bei UMS hinterlegt sein und das Objekt, in dem do wohnst, entsprechend hinterlegt sein. Wenn dein Kumpel aber einen KMV hatte, kann das so nicht gewesen sein.
 
  • Verständnisfrage (Kabelmietvertrag) Beitrag #5
Danke für die Antwort.

Wie gesagt, in dem Mietvertrag stehet "kosten für den Kabelanschluss" eindeutig drin. Den KMV habe ich auch... Wo kann man das überprüfen?
 
  • Verständnisfrage (Kabelmietvertrag) Beitrag #6
Am besten erst mal den Vermieter kontaktieren und von diesem erklären lassen für was die "Kosten für den Kabelanschluss" sind.
Also ob es nur eine Gebühr für die Bereitstellung der Haus(antennen)anlage ist und jeder Mieter selbst der auch Kabel TV haben möchte sich noch bei UM dafür anmelden muß oder ob der Vermieter einen Mehrteilnehmervertrag mit UM für alle Mieter im Haus abgeschlossen hat und die eingenommenen Kosten dafür an UM weiterleitet. (Ggf. hat er ja dann auch eine Kundennummer)
Oft berechnen Vermieter einfach noch die alte "Antennenanlage" die sie irgendwann mal haben installieren lassen aber trotzdem muß der Mieter wenn er Kabel TV haben möchte noch einen Vertrag mit UM dafür abschließen.
Wenn das geklärt ist und der Vermieter bestätigt das er die Kosten die er über die NK einnimmt auch an UM weiterleitet dann kann man UM(s) auf die Füße treten und sagen das die Gebühr für den Grundanschluß schon in den NK enthalten ist.
Wenn dem aber nicht so ist besteht ja auch die Möglichkeit um die 19,90 zu sparen nur einen 2 Play Vertrag abzuschließen und TV entweder per DVB- T oder wenn erlaubt per Satellit schauen.
 
  • Verständnisfrage (Kabelmietvertrag) Beitrag #7
Danke für die Antwort!

Und noch eine letzte Frage: :)
Heißt das also, dass der KMV nur in Verbindung mit TV stehet? Also ich könnte (wie schon erwähnt) 2Play (Internet und Telefon) oder auch nur Internet nehmen, ohne zusätzlich die 19,90 zahlen zu müssen?
 
  • Verständnisfrage (Kabelmietvertrag) Beitrag #8
Genauso isses, deshalb wird ja auch 2 Play angeboten, ggf. wird dann wenn möglich ein Sperrfilter gesetzt sodass man kein TV und Radio mehr an der MMD anliegen hat.
Aber man sollte auf jeden Fall den Vermieter fragen für was die Gebühren sind die er mit den NK abrechnet.
 
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Verständnisfrage (Kabelmietvertrag)

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