Unitymedia Lastschrift Rücktritt und Vertrags Abschluss Fragen

Diskutiere Lastschrift Rücktritt und Vertrags Abschluss Fragen im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Nabend. Ich habe bald vor von meinem aktuellen Internet anschluss (Osnatel) nach UM zu wechseln, bin mir da nun aber nicht so ganz sicher...
  • Lastschrift Rücktritt und Vertrags Abschluss Fragen Beitrag #1

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Nabend.

Ich habe bald vor von meinem aktuellen Internet anschluss (Osnatel) nach UM zu wechseln, bin mir da nun aber nicht so ganz sicher inwiefern man mir alles nötige erzählt hat, und potentiell "ausversehen" wichtige dinge nicht angegeben hat.

Ansich sinds 2 Fragen.

Die erste wäre, nach einem Telefon gespräch wurde mir geraten, falls jemand zu mir nach hause für ein gespräch kommt, solle ich den vertrag trotzdem am telefon "abschliessen", da sonst kein wiederrufsrecht bestünde - meiner meinung nach doch totaler schwachsinn.
Als wir dann im haus beraten wurden, persönlich, wurde gesagt man hätte auch beim vertragsabschluss im haus das wiederrufsrecht.

Da dieses recht eben für den fall der fälle unabdinglich ist, bin ich nun etwas verwirrt und würde gerne dazu ein paar wirkliche informationen hören, sofern jemand bescheid weiß.

Was ist also im endeffekt besser - Telefon abschluss, persönlich im haus - oder vllt. gar in einem shop?

Die zweite frage behandelt einen rücktritt vom lastschriftverfahren.
Beim gespräch im haus wurde mir gesagt, dass um den vertrag abzuschliessen zwingend eine bankverbindung vorhanden sein muss - allerdings könne man direkt mit dem abschluss des vertrages vom lastschriftverfahren zurücktreten, und bekommt dann jeden monat eine rechnung nach hause.

hat da jemand irgendwelche erfahrungen mit? geht das so einfach, oder passierts dann schonmal das einem doch abgebucht wird o.ä.?

Wäre nett wenn mir jemand beim beantworten dieser fragen helfen könnte, da ich wirklich gerne und dringend wechseln möchte, aber so etwas hilflos dastehe da jeder was anderes sagt, und man sich nicht sicher sein kann was nun richtig ist.

mfg
 
  • Lastschrift Rücktritt und Vertrags Abschluss Fragen Beitrag #2
Das Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz besteht halt auch nur bei einem Fernabsatz. Wenn Du Dir einen Berater extra nach Hause bestellst, mit dem Ziel, den Vertrag abzuschliessen, dann ist das ja auch kein "Haustürgeschäft", vor dem ja das Widerrufsrecht gerade schützen soll.
Ich kann Dir jetzt leider keine Paragraphen nennen, aber die verbreitete Meinung der scheinbar Informierten hier im Forum ist: Im UM-Shop und bei vereinbarten Terminen zuhause hat man kein Widerrufsrecht.
 
  • Lastschrift Rücktritt und Vertrags Abschluss Fragen Beitrag #3
ICH BIN KEIN ANWALT! DAHER KEINE RECHTSBERATUNG! NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!

1. §312 spricht von "mündliche Verhandlungen [...] im Bereich einer Privatwohnung. Daher sollte es sowohl für Telefon und fernmündlich geschlossene, als auch über bei Vertreterbesuchen "nah"mündlich geschlossenen Verträge gelten.

2. Wenn das möglich wird es wohl extra kosten. Was ich auch richtig finde, da UM deutlich mehr Auffwand mit Rechnungen als mit Einzugsermächtigungen hat. Was spricht eigentlich dagegen?
 
  • Lastschrift Rücktritt und Vertrags Abschluss Fragen Beitrag #4
Ach, wo ich die Argumentation von addicted sehe: Es ist natürlich ein Unterschied, ob der UM-Mensch einfach so an der Tür klingelt und dich zulabert oder Du ihn zu Dir zwecks Beratungsgesprächs explizit einlädst.

ICH BIN KEIN ANWALT! DAHER KEINE RECHTSBERATUNG! NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!
 
  • Lastschrift Rücktritt und Vertrags Abschluss Fragen Beitrag #5
Heisst also im endeffekt am Telefon ists am "sichersten"?

Ob der rücktritt vom lastschrift verfahren mehr kostet oder nicht, ist mir ansich egal.
der grund dafür ist das ich aus bestimmten gründen einfach kein eigenes konto besitze, und daher auch kein lastschrift verfahren anwnden kann, wenn ich mir zum vertragsabschluss z.b. das konto eines verwandten nehme.

danke für die schnellen antworten!
 
  • Lastschrift Rücktritt und Vertrags Abschluss Fragen Beitrag #6
Lastschriften werden normalerweise immer mit "Kontoinhaber" und separater Unterschrift (falls überhaupt) eingeholt. Falls ein Verwandter einer Lastschrift zustimmt (ggf. muss das nochmal schriftlich bestätigt werden), wäre das evtl. eine Lösung.
 
  • Lastschrift Rücktritt und Vertrags Abschluss Fragen Beitrag #7
Die erste wäre, nach einem Telefon gespräch wurde mir geraten, falls jemand zu mir nach hause für ein gespräch kommt, solle ich den vertrag trotzdem am telefon "abschliessen", da sonst kein wiederrufsrecht bestünde - meiner meinung nach doch totaler schwachsinn.
Als wir dann im haus beraten wurden, persönlich, wurde gesagt man hätte auch beim vertragsabschluss im haus das wiederrufsrecht.
Man hat in beiden Fällen ein Widerrufsrecht, allerdings aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen:



Bei Abschlüssen in der Wohnung muss man jedoch beachten, wie der Hausbesuch zustande kam.
Wenn ein Vertreter plötzlich vor der Tür steht oder Dich anruft, um Dir einen Vertrag anzudienen bzw. um einen Termin für einen Hausbesuch bittet, ist die Sache klar
Wenn Du jedoch völlig ohne Veranlassung des potentiellen Vertragspartners selbständig das Unternehmen anrufst und um einen Hausbesuch bittest, hast Du nach dem Abschluss in Deiner Wohnung kein Widerrufsrecht nach § 312 BGB. Es ist wichtig, ob die Einladung zum Hausbesuch seitens des Besuchers "provoziert" wurde.
 
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