Unitymedia Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteilnetz

Diskutiere Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteilnetz im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Unitymedia Hessen versendet im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit Kabel BW Schreiben an Kunden: Es geht um die "Aufgabe von Eigentum am...
  • Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteilnetz Beitrag #1

MiRü

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Unitymedia Hessen versendet im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit Kabel BW Schreiben an Kunden: Es geht um die "Aufgabe von Eigentum am Hausverteilnetz nach Ablauf der Mindestvertragszeit" und um die "Aufgabe von Exklusivrechten". Unitymedia verzichtet damit "kostenfrei für Kunden" auf bestimmte Rechte. Das Hausverteilnetz geht auf das Eigentum des Kunden über, sofern es Eigentum von Unitymedia (???) war. Weiter verzichtet Unitymedia auf seine eventuellen Exklusivrechte für die Hausversorgung mit Rundfunk- Internet- und Telefondiensten, die über das von Unitymedia genutzte Hausverteilnetz hinaus gehen.
Weiß jemand, worum es dabei geht? Warum das Ganze? Was ist der Hintergrund? Was bedeutet das für den Kunden? :confused:
Bin immer skeptisch, wenn jemand etwas anscheinend Vorteilhaftes (?) kostenfrei ohne Gegenleistung anbietet. Hat die Sache einen Haken? :naughty:

Gruß
MiRü
 
  • Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteilnetz Beitrag #2
Re: Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteil

<r>Wurd schon mehrfach durchgekaut ..<br/>

<QUOTE><s>
</s>Kündigungsrecht für Wohnungsbaugesellschaften<e>
</e></QUOTE></r>
 
  • Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteilnetz Beitrag #3
Re: Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteil

<t>das ist eins der Zugeständnisse ans Kartellamt. Im Brief steht doch was von KBW, was ist denn noch das Problem? Du kannst natürlich widersprechen und alles bleibt beim Alten.</t>
 
  • Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteilnetz Beitrag #4
Re: Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteil

<t>Sorry Dinniz, aber ich kann mit deinen Informationen keinen Thread finden, der diese Frage beantwortet.<br/>
Kannst du mir einen Link einstellen?<br/>
<br/>
Meine Frage ist nämlich, was passiert, wenn die ganze Gerätschaft in meinem Besitz ist und etwas kaputt geht? <br/>
Mir ist relativ egal, wem das Zeugs gehört. Wichtiger ist mir, das es funktioniert. ;-)<br/>
<br/>
Danke und Viele Grüße,<br/>
Andreas Luczak</t>
 
  • Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteilnetz Beitrag #5
Re: Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteil

<r><QUOTE author="aluczak"><s>
</s>Sorry Dinniz, aber ich kann mit deinen Informationen keinen Thread finden, der diese Frage beantwortet.<br/>
Kannst du mir einen Link einstellen?<br/>
<br/>
Meine Frage ist nämlich, was passiert, wenn die ganze Gerätschaft in meinem Besitz ist und etwas kaputt geht? <br/>
Mir ist relativ egal, wem das Zeugs gehört. Wichtiger ist mir, das es funktioniert. ;-)<br/>
<br/>
Danke und Viele Grüße,<br/>
Andreas Luczak<e>
</e></QUOTE>
Bist du eine Wohnungsbaugesellschaft? <E>:kratz:</E></r>
 
  • Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteilnetz Beitrag #6
Re: Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteil

<t>Es gibt verschiedene Vertragsformen. <br/>
Gruppe 1: Einzelne (recht seltene Verträge) beinhalten Exklusivrechtrecht für das Objekt<br/>
Gruppe 2: andere (nicht der Normalfall, aber auch durchaus nicht unübliche) Verträge beinhalten, dass die Hausverkabelung UM gehört.<br/>
Gruppe 3: Die große Masse beinhaltet weder Exklusivrecht noch Eigentum der Hausverkabelung.<br/>
<br/>
Bei der Übernahme der KabelBW wurde vom KArtellamt die Aufgabe der Exklusivrechte und einzelne Aspekte der Hausverkabelungseigentums-Regelungen von UM zugesagt.<br/>
<br/>
Das KArtellamt hat UM auferlegt, nicht nur die Kunden anzuschreiben, die auch wirklich betroffen sind (also Gruppe 1 und 2) , sondern auch diejenigen, die sich betroffen führen könnten (Gruppe 3).<br/>
<br/>
Ich finde es durchaus sinnvoll, dass auch diejenigen informiert werden, die nicht betroffen sind, denn es wird damit zu rechnen sein, dass in der Presse die eine oder andere Ente auftauchen wird und der eine oder andere Bericht mit Teilwahrheiten verwirrung stiften könnte.<br/>
<br/>
So haben auch diese Kunden Informationen aus erster Hand, also nahezu direkt vom Kartellamt (Schade allerdings, dass Briefe vom Kartellamt so weltfremdes Juristendeutsch beinhalten. Aber das läßt sich bei Schreiben von Juristen wohl nicht ändern. )<br/>
<br/>
Ich würde mir im Sinne des Verbraucherschutzes viel öfter wünschen, dass Kunden so direkt Einblick in Sachverhalte kriegen, von denen Sie sich betroffen fühlen könnten.</t>
 
Thema:

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