- Aufgabe vom Miteigentum und Exklusivrecht am Hausverteilnetz Beitrag #1
MiRü
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Unitymedia Hessen versendet im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit Kabel BW Schreiben an Kunden: Es geht um die "Aufgabe von Eigentum am Hausverteilnetz nach Ablauf der Mindestvertragszeit" und um die "Aufgabe von Exklusivrechten". Unitymedia verzichtet damit "kostenfrei für Kunden" auf bestimmte Rechte. Das Hausverteilnetz geht auf das Eigentum des Kunden über, sofern es Eigentum von Unitymedia (???) war. Weiter verzichtet Unitymedia auf seine eventuellen Exklusivrechte für die Hausversorgung mit Rundfunk- Internet- und Telefondiensten, die über das von Unitymedia genutzte Hausverteilnetz hinaus gehen.
Weiß jemand, worum es dabei geht? Warum das Ganze? Was ist der Hintergrund? Was bedeutet das für den Kunden?
Bin immer skeptisch, wenn jemand etwas anscheinend Vorteilhaftes (?) kostenfrei ohne Gegenleistung anbietet. Hat die Sache einen Haken? :naughty:
Gruß
MiRü
Weiß jemand, worum es dabei geht? Warum das Ganze? Was ist der Hintergrund? Was bedeutet das für den Kunden?
Bin immer skeptisch, wenn jemand etwas anscheinend Vorteilhaftes (?) kostenfrei ohne Gegenleistung anbietet. Hat die Sache einen Haken? :naughty:
Gruß
MiRü