Hi,
das habe ich dazu bei TeleFAQ.de gefunden:
118... Auskunftsdienste und Vermittlungsdienste
Die Auskunftsdienste über die 5-stelligen Auskunftsrufnummern 118 xx bieten Informationsdienste zur Weitergabe von Rufnummern, Namen (Rückwärtssuche), Anschriften und zusätzlichen Angaben von Telekommunikationsnutzern. Neben der Auskunftserteilung von Teilnehmerdaten aus den veröffentlichten Verzeichnissen ist auch die Weitervermittlung zu einer erfragten Rufnummer möglich. Über die Telefonauskunft kann auch ein Vermittlungsdienst zu nicht öffentlich eingetragenen Anschlüssen angeboten werden.
Die Vermittlungsdienste mit den 6-stelligen Rufnummern 118 00x werden ausschließlich für Verbindungsdienste genutzt, es werden keine Auskünfte zu Teilnehmerdaten erteilt. Bei diesen Diensten können Anschlussinhaber ihre Festnetz- und/oder Mobilfunknummer hinterlegen, wenn diese Rufnummern nicht in öffentliche Verzeichnisse eingetragen werden sollen. Statt der eigenen Rufnummer kann einem potentiellen Gesprächspartner dann die Nummer des Diensteanbieters gegeben werden, und der Anrufer benennt den gewünschten Partner dort mit Namen/Ort (auch Eintragung von KFZ-Kennzeichen oder Internet-Benutzernamen möglich). Der Vermittlungsdienst kann den Anzurufenden über den individuellen Gesprächswunsch des Anrufers unterrichten und bei Zustimmung verbinden, ohne dass die Geheimhaltung der Rufnummer beeinträchtigt wird. Ein Anruf bei dem gesuchten Teilnehmer darf nur erfolgen, wenn dieser in die telefonische Übermittlung eines Gesprächswunsches vorher ausdrücklich eingewilligt hat.
0118… Rufnummernanzeige beim Angerufenen
Geplant: Anbieter von Vermittlungsdiensten können ihre Rufnummer mit vorangestellter "0" für die Anzeige der Rufnummer beim Angerufenen (CLIP) und für Rückrufe des Angerufenen nutzen. Der Anruf dieser "nationalen Rufnummern für Vermittlungsdienste" unter 0118… muss für den Anrufer kostenlos sein, um entgeltpflichtige Rückrufe des Angerufenen auszuschließen.
Verbindungen werden automatisch vom Netzbetreiber des angewählten Dienstes (Inhaber der Rufnummer) hergestellt und nach dessen frei tarifierbaren Preisen individuell im Offline-Billing berechnet. Für eine anschließende Weitervermittlung können zusätzliche Kosten entstehen, der Preis muss hier generell zuvor angesagt werden. Im Fall der Weitervermittlung darf der Preis höchstens 3 Euro je Minute betragen, diese Verbindung muss nach 60 Minuten getrennt werden.
Preis ist ohne Höchstgrenze für jeden Auskunftsdienst individuell und flexibel festlegbar, Weitervermittlung bis 3 Euro je Minute
Ansage des Preises vor Beginn der kostenpflichtigen Verbindung ist erst ab 2 Euro vorgeschrieben, vor Weitervermittlung immer
Verbindung zum Anbieter wird immer vom Netzbetreiber des angewählten Dienstes hergestellt und ist in der Dauer unbegrenzt
Vermittlung zu weiteren Zielen mit maximal 60 Minuten Dauer zulässig und nur nach Preisansage vor dem Weiterverbinden
Berechnung erfolgt nach der Verbindung vom Diensteanbieter über die Rechnung des eigenen Anschlussbetreibers
010-Vorwahl und Pre-Selection bei Telekom-Anschlüssen werden ignoriert
Erreichbar sind meistens nur einzelne Anbieter von Nicht-Telekom-Anschlüssen aus und vom Handy
Übermittlung als Absender-Rufnummer zur CLIP-Anzeige beim Gerufenen ist (ohne vorangestellte 0) unzulässig
Die Telekom berechnet unterschiedliche Preise Anschlüsse für die von ihr betriebenen Dienste 11833, 11834, 11836, 11837, 11864.
Bei der Bundesnetzagentur BNetzA sind alle Anbieter mit den zugeteilten Rufnummern verzeichnet.