Unitymedia Sonderkündigungsrecht?

Diskutiere Sonderkündigungsrecht? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo wir haben 3play 6000 und sind bis auf den supermiesen Service von Unitymedia zufrieden. Nun werden wir in der nächsten Woche eine Wohnung...
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  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #1

micha64

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Hallo

wir haben 3play 6000 und sind bis auf den supermiesen Service von Unitymedia zufrieden.

Nun werden wir in der nächsten Woche eine Wohnung kaufen. Es gib keinen Kabelanschluss.
Ich werde wohl oder übel wieder bei den Pappnasen von T-COM landen. Was mache ich mit meinem Vertrag bei Unity?
Ich kann ja nichts dafür das kein Kabel liegt.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Die Hotline kann die Frage nicht beantworten - da geht mal wieder keiner dran..

Gruß

Micha
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #2
Bei Umzug hat man normalerweise ein Sonderkündigungsrecht, falls UM am neuen Wohnsitz nicht den gleichen Service bieten kann (in Deinem Fall nach Deiner Aussage wohl nicht?).
Das kann Dir die Supporthotline aber wohl beantworten, sofern du die neue Adresse mitteilst. Nichtsdestotrotz musst Du schriftlich kündigen und dabei auf Umzug und Sonderkündigungsrecht hinweisen, falls es für Dich zutrifft.
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #3
Hallo

wir haben 3play 6000 und sind bis auf den supermiesen Service von Unitymedia zufrieden.

Nun werden wir in der nächsten Woche eine Wohnung kaufen. Es gib keinen Kabelanschluss.
Ich werde wohl oder übel wieder bei den Pappnasen von T-COM landen. Was mache ich mit meinem Vertrag bei Unity?
Ich kann ja nichts dafür das kein Kabel liegt.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Die Hotline kann die Frage nicht beantworten - da geht mal wieder keiner dran..

Gruß

Micha

Hallo Micha,

ich fasse es kurz und knapp zusammen:

Du meldest deinen Umzug bei Unitymedia an mit einer gleichzeitigen Kuendigung!
Dann wirst du erstmal fristgerecht zum Ende deiner MVLZ gekündigt mit dem Hinweis, dass du eine Ummeldebescheinigung einreichen sollst, denn dann hast du ein Sonderkuendigungsrecht mit 30 Tagen zum Monatsende.

Daher -> Kuendigst du noch in diesem Monat wird deine Kuendigung zum 01.01.2008 eingestellt bzw. 31.12.2007

Es ist uebrings ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn man umzieht und der Dienst dort nicht verfuegbar ist.

Dieses ist in den AGBs definiert und kann manchmal sehr verzwickt sein.

Gruß,
verwirrt
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #4
Es ist uebrings ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn man umzieht und der Dienst dort nicht verfuegbar ist.

Da bin ich mal gespannt, wie dann der Vertragspartner den Vertrag erfuellen will. :smile:
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #5
Da bin ich mal gespannt, wie dann der Vertragspartner den Vertrag erfuellen will. :smile:

Hallo,
er kann dir dennoch eine Strafe aufbrummen dafuer in Form von anteiliger Berechnung der Grundgebuehr z.B.

Siehe AGBs z.B. der Firma Dokom
12.6Kündigt DOKOM21 den Vertrag fristlos vor Ablauf der vertraglich vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat
DOKOM21 gegenüber dem Kunden einen Schadenersatzanspruch, der wie folgt
bemessen wird: Summe der zum Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit noch
ausstehenden restlichen monatlichen Preise abzüglich Abzinsung, sowie abzüglich
anderer infolge der Kündigung ersparter Aufwendungen, soweit gegeben.
Die Höhe der Abzüge bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalles. Dem
Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser
Höhe entstanden ist. Ist DOKOM21 im Einzelfall ein höherer Schaden entstanden,
so bleibt die Geltendmachung dieses Schadens ausdrücklich vorbehalten.

Soviel zu dem Thema, wenn er die Leistung nicht erbringt, muss ich auch nicht zahlen.
Logisches Denken hat in der heutigen Zeit nichts mehr damit zu tun, ob das auch rechtlich in Ordnung ist.
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #6
dahingehend aus den AGB von UM:
7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen
Bestimmungen bleibt unberührt, sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen Kündigung zu
vertreten hat. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

hört sich doch sauber an, oder nicht?
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #7
dahingehend aus den AGB von UM:

hört sich doch sauber an, oder nicht?

Hallo,

das sagte ich ja, dass UM da ueberhaupt keine Probleme macht, sofern man sich an den Ablauf haelt.

Viele Gruesse,
verwirrt
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #8
Hallo Micha,

ich fasse es kurz und knapp zusammen:

Du meldest deinen Umzug bei Unitymedia an mit einer gleichzeitigen Kuendigung!
Dann wirst du erstmal fristgerecht zum Ende deiner MVLZ gekündigt mit dem Hinweis, dass du eine Ummeldebescheinigung einreichen sollst, denn dann hast du ein Sonderkuendigungsrecht mit 30 Tagen zum Monatsende.

Daher -> Kuendigst du noch in diesem Monat wird deine Kuendigung zum 01.01.2008 eingestellt bzw. 31.12.2007

Es ist uebrings ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn man umzieht und der Dienst dort nicht verfuegbar ist.

Dieses ist in den AGBs definiert und kann manchmal sehr verzwickt sein.

Gruß,
verwirrt
Der Thread ist zwar schon älter, ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen. Gilt die oben bereits erwähnte Regelung immer noch beim Umzug...

Du meldest deinen Umzug bei Unitymedia an mit einer gleichzeitigen Kuendigung!
Dann wirst du erstmal fristgerecht zum Ende deiner MVLZ gekündigt mit dem Hinweis, dass du eine Ummeldebescheinigung einreichen sollst, denn dann hast du ein Sonderkuendigungsrecht mit 30 Tagen zum Monatsende.


...oder ist das inzwischen geändert worden? Ist es möglich ohne Probleme aus dem Vertrag raus zu kommen wenn man umzieht? Wir haben 3play 6.000, aber in der neuen Wohnung gibt es keinen Kabelanschluss. Freue mich auf eure Antworten!
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #9
UM wird dir in der neuen Wohnung gern einen Kabelanschluss legen, oft sogar ohne irgendwelche Kosten. Ein Anrecht auf Kündigung nur aufgrund eines Umzugs besteht auf keinen Fall. Das ist alles eine Frage der Kulanz, aber nicht eines Rechtsanspruchs.
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #10
UM wird dir in der neuen Wohnung gern einen Kabelanschluss legen, oft sogar ohne irgendwelche Kosten. Ein Anrecht auf Kündigung nur aufgrund eines Umzugs besteht auf keinen Fall. Das ist alles eine Frage der Kulanz, aber nicht eines Rechtsanspruchs.
Danke für die schnelle Antwort. Aber kann man es nicht wie oben beschrieben machen? Im Anschreiben den Umzug ankündigen mit Kündigung und dann das Sonderkündigungsrecht nutzen.

Meine Frage ist: gibt es dieses oben beschriebene Sonderkündigungsrecht überhaupt (noch)?
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #11
Ich bezweifle, dass es das jemals gegeben hat:
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/41455/0/BGH-Keine-vorzeitige-DSL-Kuendigung-bei-Umzug
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #12
Okay, danke für den Link. Dann muss ich mal sehen, wie ich das hinbekomme. Da kann ich wohl nur auf Kulanz hoffen. Gibt es denn Erfahrungen, wie kulant UM ist?

Ich bin übrigens schon seit 2006 dort Kunde und habe auch noch den ersten Router und das erste Modem. Also dürfte sich das bereits amortisiert haben.
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #13
Normalerweise kannst du bei UM den Vertrag kündigen mit Umzug. Einfach mal anrufen und nachfragen.
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #14
...Nun werden wir in der nächsten Woche eine Wohnung kaufen. Es gib keinen Kabelanschluss.
Ich werde wohl oder übel wieder bei den Pappnasen von T-COM landen.

Für mich klingt es so, als ob du durchaus gerne bei UM bleiben würdest. In diesem Fall solltest du dir von UM ein Angebot unterbreiten lassen, dass deine neue Wohnung ans UM-Netz angeschlossen wird.
Einfach unter www.Unitymedia.de/images/Checkliste_Kabelanschluss.pdf die Angaben ausfüllen. Du gehst dadurch keinerlei Verpflichtung ein, sondern kriegst nach ca 1 Woche ein konkretes Angebot mit Euro und Cent unterbreitet, über das du dann entscheiden kannst.
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #15
Ich weiß, dass der Thread schon alt ist, trotzdem:


Wie sieht es mit einem Kündigungsrecht, wenn ein Totalausfäll einfach mal einen Tag überhaupt nicht beachtet wird....... man schickt einen von UM zu diesen Kable blabla Idioten und nichts passiert, Auftrag ist hier nicht eingegangen, Auftrag ist da nicht eingegangen, Techniker ist in Aufnahme von irgendwas... bla bla... ich habs satt...
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #16
1. Thread ist uralt und hat
2. überhaupt nichts mit deiner Frage zu tun, weil es hier um ein Sonderkündigungsrecht wegen Nichtverfügbarkeit von UM am neuen Wohnort ging.

Es steht dir ja frei, UM eine fristlose Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit des Services zu nutzen. Ich weiss aber nicht, was die AGB und die allgemeine Rechtslage dazu sagt. Wenn du natürlich permanente Störungen hast und UM es nicht schafft, diese aus der Welt zu schaffen, dann sollten die auch so kulant sein, dir eine Sonderkündigung anzubieten.

Wenn UM die Kündigung aber nicht akzeptiert, bleibt dir immer noch der Rechtsweg. Ich glaube aber nicht, das irgendein Richter dieser Welt deine Ansicht teilen wird, dass der von dir geschilderte Vorgang zu einem Sonderkündigungsrecht führen wird.
 
  • Sonderkündigungsrecht? Beitrag #17
Leichenschändung ist hier nicht erwünscht.
Bitte bei Bedarf einen neuen Thread erstellen.

Hier ist dann dicht. :winken:
 
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Sonderkündigungsrecht?

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