Unitymedia Vorzeitige Kündigung wegen Vertragsbruch?

Diskutiere Vorzeitige Kündigung wegen Vertragsbruch? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Ich habe Ende September bei Unitymedia das 3Play-Angebot bestellt. Leider bin ich total enttäuscht: Mit wurden zwei kostenfreie Monate...
  • Vorzeitige Kündigung wegen Vertragsbruch? Beitrag #1

lejomu

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Ich habe Ende September bei Unitymedia das 3Play-Angebot bestellt. Leider bin ich total enttäuscht: Mit wurden zwei kostenfreie Monate versprochen, aber dennoch wurden die ersten zwei Monate voll abgerechnet. Meine Widersprüche gegen die Rechnungen sind seit über einem Monat unbeantwortet.

Was aber noch viel schlimmer ist, sie kriegen die Nummernportierung von meinen alten Arcor-Anschluss nicht hin. Das heißt ich habe (und bezahle) jetzt schon seit 1,5 Monate zwei Anschlüsse parallel. Arcor hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass Ihnen von Unitymedia immer noch kein Antrag zur Übertragung der vorliegt.

Jetzt meine Frage: Kann ich den Anschluss von Unitymedia trotz 12 monatiger Vertragslaufzeit fristlos kündigen? Zwei falsche Rechnungen und eine nicht erfolgte Nummernportierung sind für mich deutliche Vertragsbrüche, aber reicht das für eine vorzeitige Kündigung?
 
  • Vorzeitige Kündigung wegen Vertragsbruch? Beitrag #2
Soviel ich weiß sind bei UM fehlerhafte Rechnungen verschickt worden, wodurch der
Kunde den Eindruck haben soll, dass die zwei Monate nicht kostenfrei gestellt wurden.
Die Rechnung soll aber korrekt sein.

Wann bist Du denn installiert worden?

Nehmen wir an Du wurdest am 20.9.07 installiert, dann ist die Zeit vom 20.9 - 19.11. entgeltfrei.
Wenn Die 2 Monate bei denen nicht eingetragen wurden, holen die das bestimmt nach. Ich gehe
davon aus, dass die enorm viel Post und Emails deswegen haben.
Ein Kündigungsgrund liegt deshalb aber nicht vor.

Wann hast Du den das Portierungsformular zu denen geschickt? Arcor hat ziemlich bescheidene Kündigungsfristen.
1 Monat zum Quartalsende, d.h. dass die Portierung spätestens am 31.8., hätte bei denen sein müssen, damit Dein
Anschluss zum 1.10. hätte umgestellt werden können. Da Du erst Ende September installiert wurdest, kann somit
eine Portierung der Rufnummer erst zum 2.1. 2008 beantragt werden, sofern das Portierungsformular bei denen
vorliegt und korrekt ist. Arcor säuft zu diesen Zeitpunkten übrigens regelmäßig ab.
Das die Dir sagen dass die nicht vorliegen haben ist m.E. nur eine Schutzbehauptung.
Aber, hast Du die falschen Anschlussinhaber eingetragen, wird das Portierungsformular von allen
Telekommunikationsanbietern abgelehnt. Dann musst Du ein korrektes Portierungsformular einreichen und das Spiel
geht von vorne los.

Scheint mir somit erstmal alles korrekt zu laufen ...
 
  • Vorzeitige Kündigung wegen Vertragsbruch? Beitrag #3
Die Installation erfolgte am 12. Oktober. Den Portierungauftrag habe ich am 13. Oktober an Unitymedia gesandt.

"Das die Dir sagen dass die nicht vorliegen haben ist m.E. nur eine Schutzbehauptung.

Scheint mir somit erstmal alles korrekt zu laufen ..."

Ich weiß nicht ob es hier üblich ist, dass man grundsätzlich erst einmal ins Unrecht gesetzt wird. Mir erscheint das Verhalten von Unitymedia nämlich keineswegs als "korrekt". Arcor hat meine schriftliche Anfrage innerhalb von einer Woche beantwortet und mir schriftlich gegeben, dass kein Portierungsauftrag vorliegt. Da ich mit dem Kundenservice in drei Jahren Vertragslaufzeit stets sehr zufrieden war, habe ich keinen Grund diese Aussage anzuzweifeln. Der Kundenservice von Unitymedia ist hingegen bisher eine einzige Enttäuschung. Drei schriftliche Widersprüche habe ich inzwischen verschickt. Der ersten vor fast zwei Monat, und ich habe immer noch keine Antwort.
 
  • Vorzeitige Kündigung wegen Vertragsbruch? Beitrag #4
Bei UM ist der Kundenservice im Moment sehr überlastet. Zumindest, was den schriftlichen verkehr angeht, da darf man mit Bearbeitungszeiten von 8 Wochen rechnen, falls dann überhaupt noch eine Bearbeitung sinnvoll ist.

Einfach mal kurz bei der meist freundlichen Hotline anrufen, deine Probleme schildern sollte zumindest das Problem mit den 2 gratis Monaten schnell lösen. Dazu solltest du eben bei UM mal nach dem Portierungsantrag fragen... leider dauert da die Bearbeitung auch sehr lange, bzw. irgendwie scheint er auch öfter "verloren" zu gehen. Am besten ist es den direkt per FAX an den Mitarbeiter, mit dem man telefoniert hat, zu schicken, falls möglich. Normalerweise gibt's dann, wenn wirklich verschulden bei UM vorliegt, auch eine Gutschrift für den doppelten Telefonanschluss, die man aber eben auch einfordern muss.

Das sind zwar alles Unannehmlichkeiten, aber noch lange keine Vertragsbrüche. Da solltest du mal genau in den Vertrag, sprich AGBs, gucken.
 
  • Vorzeitige Kündigung wegen Vertragsbruch? Beitrag #5
Bei UM ist der Kundenservice im Moment sehr überlastet. Zumindest, was den schriftlichen verkehr angeht, da darf man mit Bearbeitungszeiten von 8 Wochen rechnen, falls dann überhaupt noch eine Bearbeitung sinnvoll ist.

"Überlastet" ist wenig präzise. Bei UM ist die kostenpflichtige Hotline nach meinen Erfahrungen gut und auch qualitativ besetzt. Dass e-mails und sonstiger Schriftverkehr (inkl. Portierungsaufträgen und Kündigungen!!!) nur beantwortet werden, wenn ein Anwaltsbriefkopf drauf ist, ist unakzeptabel. Es wird aus meiner Sicht aber von UM berechnend so gemacht. Als Verbraucher ist man aber hier relativ machtlos, wenn man nicht bereit ist, Zeit und Geld in die Hotline zu investieren. Die Konkurrent sollte mal abmahnen, dass hätte kurzfristig Wirkung, allerdings nur für die Verbraucher, deshalb wird es wohl nicht gemacht.
Einfach mal kurz bei der meist freundlichen Hotline anrufen, deine Probleme schildern sollte zumindest das Problem mit den 2 gratis Monaten schnell lösen.
Zustimm, hat bei mir geklappt!
Dazu solltest du eben bei UM mal nach dem Portierungsantrag fragen... leider dauert da die Bearbeitung auch sehr lange, bzw. irgendwie scheint er auch öfter "verloren" zu gehen. Am besten ist es den direkt per FAX an den Mitarbeiter, mit dem man telefoniert hat, zu schicken, falls möglich. Normalerweise gibt's dann, wenn wirklich verschulden bei UM vorliegt, auch eine Gutschrift für den doppelten Telefonanschluss, die man aber eben auch einfordern muss.

Wer hat schon eine Gutschrift für den doppelten Telefonanschluss bekommen? Wenn ich die Comments bisher richtig gelesen habe, ist UM der Ansicht, man müsse selbst kündigen und weist jedes Verschulden von sich. Obwohl letzteres schon durch die Formulierung des Portierungsformulars gegeben ist. Dort wird der Eindruck erweckt man würde den Anschluss für den Kunden kündigen und für eine nahtlose Portierung der Rufnummern Sorge tragen.
Das sind zwar alles Unannehmlichkeiten, aber noch lange keine Vertragsbrüche. Da solltest du mal genau in den Vertrag, sprich AGBs, gucken.

Die Nichtdurchführung der Portierung ist nicht nur ein Vertrags- sondern ein Gesetzesverstoß, der zu Schadenersatz berechtigt. Der Vertrag und die AGB's (wer hat sie schon vollständig gelesen...) sind also irrelevant. Die Frage ist: Was hat man für einen Schaden, wenn die Nummer nicht portiert wird und wie beweist man, dass UM an der Nichtportierung schuld ist und nicht der ehemalige Provider?
 
  • Vorzeitige Kündigung wegen Vertragsbruch? Beitrag #6
Naja, manche Dinge lassen sich eben mit einem kurzen Telefonanruf deutlich besser regeln als mit Wochenlanger Brief-Korrespondenz...

Für die Gutschrift der Telefonkosten gibt es mehrere Beispiele im Forum... auch ein paar "Insider" haben das hier bestätigt. Falls du betroffen bist: einfach nochmal die Hotline anrufen. ;) Und ja: UM will das so haben, dass sie den Vertrag kündigen. Aussagen, die anders lauten stimmen nicht. Auch wenn selber kündigen deutlich sicherer ist, im Moment.

Die Frage ist immer: welcher Zeitraum ist für die Portierung zwingend? Solange der alte Vertrag noch läuft, kann die Portierung auch immer noch passieren. Hab keine Portierung gemacht, aber ich bezweifle, dass irgendwo "rechtswirksam" festgelegt ist, dass die Portierung sofort zu passieren hat.
 
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