Unitymedia Frage zur genehmigung
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Auf dem kasten im keller steht:
Die anlage ist eigentum von Gelsen Net...
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- Frage zur genehmigung Beitrag #1
Habe eine frage zur genehmigung, bzw die genehmigung des vermieters
Auf dem kasten im keller steht:
Die anlage ist eigentum von Gelsen Net Telekommunikations MBH
brauche ich nun eine genehmigung des vermieters?
habe gelesen das diese nur notwenig is wenn die anlage der hausverwaltung gehöhrt, meines wissen muss auch nicht gebohrt werden
und was hat es zu bedeuten das auf den kasten gelb drauf steht?
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- Frage zur genehmigung Beitrag #2
Hallo und willkommen im Forum, Kevin121
Wenn alles sauber verkabelt und eine Dose in deiner Wohnung ist, muss da Keiner irgendwas genehmigen. Falls schon ein rückkanalfähiger Hausanschlussverstärker (HAV) installiert ist und dir nach 1/2/3Play ist, muss eventuell bei dir eine Multimediadose (MMD) installiert werden. Der Hinweis, wem die Anlage gehört, bedeutet, dass da ein Netzebene-4-Anbieter zwischen dem eigentlichen Kabelnetzanbieter dazwischen hängt. Es kommt jetzt nur darauf an, ob die Signale von UM kommen oder nicht. Mach doch einfach mal einen Verfügbarkeitscheck bei UM, dann bist du etwas schlauer.
Schönes Pfingstwochenende
Reinhold
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- Frage zur genehmigung Beitrag #3
Danke für deine antwort,
ja mittwoch kommt ein techniker, es is verfügbar, sagt sowohl um als auch gelsennet, als ich bestellt habe, kam 3 tage später eins chreiben von gelsennet (wohl der NE4 betreiber) mit einen schreiben wo draufsteht .... sie haben vor kurzem einem um internet und telefon anschluss bestellt, diesen können sie nur mit einen kabelanschluss von gelsennet nutzen und vertrag lag bei, unterschrieben und hin, also sollte es ja so gesehen gehen
nur die frage is wenn ein neuer verstärker dran muss, von wem brauch ich genehmigung
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- Frage zur genehmigung Beitrag #4
Wenn die Anlage Gelsennet gehört und die einen Vertrag mit dir haben, dann wirst du wohl keine Genehmigung brauchen. Ausserdem kostet der Verstärker die Hausverwaltung ja nichts. Die Kosten übernimmt ja UM.
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