- Welche NE4-Leistungen muss Unitymedia Services bringen? Beitrag #1
Larswi
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Ich habe mal eine Frage zu meinem NE4-Betreiber Unitymedia Services (welcher übrigens laut Schreiben zum 01.07.2012 in die Unitymedia NRW übergeht).
Hier lautet es in der Beschreibung meines Kabelanschlusses folgendermaßen:
"An Ihrer Adresse gilt ein besonderer Servicevertrag. Im Produkt digitaler Kabelanschluss mit Service ist z. B. die Wartung der kompletten Verkabelung im Haus und Beseitigung aller vom Kunden gemeldeten Störungen in der Anlage vom Übergabepunkt bis einschließlich der Anschlussdose enthalten."
Heute kam ein Techniker von UMS raus, weil er folgendes Problem lösen sollte:
Ich habe in meiner neu bezogenen 2-Etagen-Wohnung 5 Antennendosen. 3 davon (in der 1. Etagen) funktionieren tadellos. Auf den beiden Antennendosen in der 2. Etage ist jedoch weder ein analoges noch ein digitales Kabelsignal empfangbar. Jedoch kann man erkennen das Koaxialkabel korrekt an die Unterputzdosen angeklemmt sind.
Als erstes maß er das Signal der beiden Antennendosen und stellte fest: "kein Signal". Super das wusste ich auch schon :kratz:
Dann gingen wir zusammen in den Keller zur Hausverteileranlage. Hier stellte er fest: "Alle hier ankommenden Kabel sind angeschlossen, mehr kann ich jetzt nicht machen....Vielleicht sind das oben ja alte Antennendosen für analoges Antennenfernsehen gewesen? Ich bin dann weg" :mussweg: "Wenn Sie oben auf den Antennendosen Kabelfernsehen wollen müssen sie kostenpflichtig eine Firma zur Installation beauftragen."
Und weg war er.
Frage: Das soll der oben beschriebene "Service-Vertrag" sein??? Ich dachte die müssten, wie im Servicevertrag beschrieben, alle Antennendosen der Wohnung funktionstüchtig hinterlassen ? Einschließlich Überprüfung der Kabelwege im Haus, Verlegung neuer Kabel falls notwendig etc...
Meiner Meinung nach hätte der "Techniker" zumindest herausfinden müssen, wo die angeschlossenen Kabel der nicht funktionstüchtigen Buchsen hinlaufen. Ob zur alten Dachantenne oder in den Keller. Und dann kostenlos weitere Maßnahmen einleiten müssen.
Hier lautet es in der Beschreibung meines Kabelanschlusses folgendermaßen:
"An Ihrer Adresse gilt ein besonderer Servicevertrag. Im Produkt digitaler Kabelanschluss mit Service ist z. B. die Wartung der kompletten Verkabelung im Haus und Beseitigung aller vom Kunden gemeldeten Störungen in der Anlage vom Übergabepunkt bis einschließlich der Anschlussdose enthalten."
Heute kam ein Techniker von UMS raus, weil er folgendes Problem lösen sollte:
Ich habe in meiner neu bezogenen 2-Etagen-Wohnung 5 Antennendosen. 3 davon (in der 1. Etagen) funktionieren tadellos. Auf den beiden Antennendosen in der 2. Etage ist jedoch weder ein analoges noch ein digitales Kabelsignal empfangbar. Jedoch kann man erkennen das Koaxialkabel korrekt an die Unterputzdosen angeklemmt sind.
Als erstes maß er das Signal der beiden Antennendosen und stellte fest: "kein Signal". Super das wusste ich auch schon :kratz:
Dann gingen wir zusammen in den Keller zur Hausverteileranlage. Hier stellte er fest: "Alle hier ankommenden Kabel sind angeschlossen, mehr kann ich jetzt nicht machen....Vielleicht sind das oben ja alte Antennendosen für analoges Antennenfernsehen gewesen? Ich bin dann weg" :mussweg: "Wenn Sie oben auf den Antennendosen Kabelfernsehen wollen müssen sie kostenpflichtig eine Firma zur Installation beauftragen."
Und weg war er.
Frage: Das soll der oben beschriebene "Service-Vertrag" sein??? Ich dachte die müssten, wie im Servicevertrag beschrieben, alle Antennendosen der Wohnung funktionstüchtig hinterlassen ? Einschließlich Überprüfung der Kabelwege im Haus, Verlegung neuer Kabel falls notwendig etc...
Meiner Meinung nach hätte der "Techniker" zumindest herausfinden müssen, wo die angeschlossenen Kabel der nicht funktionstüchtigen Buchsen hinlaufen. Ob zur alten Dachantenne oder in den Keller. Und dann kostenlos weitere Maßnahmen einleiten müssen.